schlankvogel hat geschrieben:Jedoch lies in Deinen ausgewählten Artikeln doch mal etwas genauer:
1. "Diese Mängel können ggf. vor Gericht..."
2. "Die Anbieterkennzeichnung sollte auch..."
"Diese Mängel könnten ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden." ... müssen aber nicht. Na und?
"Man sollte nicht schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren." Ist die Aussage richtig oder falsch?
Ein Urteil habe ich nicht gefunden. Man stelle sich vor, jemand mit einem Textbrowser oder ein Blinder kommt auf eine Seite, stellt einen Verstoß fest (eventuell durch einen Nutzer verursacht, nicht durch den Anbieter) und kann kein Impressum finden. Dann ist das Impressum nicht "erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar"*.
*Das ist kein Zitat von einem Anwalt sondern aus dem Gesetz.
Das heißt nicht, daß man deswegen Ärger bekommt, das heißt, daß man deswegen Ärger bekommen kann.
Wenn Du Ärger bekommst, kannst Du gerne versuchen den Anwalt, der das mit dem Bild geschrieben hat, in Anspruch zu nehmen.