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von Hasenhuf » 09.06.2006, 07:26
@ contentdieb (Ist der Name Programm? Und dann beschweren?), allerspätestens, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, müßte wenigstens ausdrücklich angegeben sein, daß der Inhalt von jemand anderem eingebunden ist. Ohne Wettbewerbsverhältnis darf zumindest nicht der Eindruck erweckt werden, daß es sich um eigenen Inhalt handelt. Genaueres weiß ein versierter Anwalt.
Ich frage mich allerdings wie und warum es zu diesen zwei "Einerpostings" kommt.