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ole1210
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Beitrag von ole1210 » 15.03.2006, 08:51

Hier haben verschiedene Teilnehmer geschreiben, das es mir als Unternehmen egal ist, ob auf der rechnung due USt. ausgeswiesen wird, oder nicht.

Das ist absolut falsch! Als Unternehmen bin ich immer bestrebt, Rechnungen MIT USt. zu bekommen:

Aus sicht des Auftraggebers handelt es sich bei den 16% USt. um VSt. Diese VSt. ist aber eine FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt!

Diese FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt kann ich bei der Umsatzsteueranmeldung mit der GESCHULDETEN Umsatzsteuer verrechnen!

Das heisst also, das eine hohe VSt. meine USt.-Zahllast verringern. Dieses wiederum erhöht mein EK.

Ich denke allerdings nicht, das dir auch nur ein Auftrag durch die Lappen geht, weil du keien USt. auf der Rechnung hast. Erfahrungsgemäß werden Rechnungen ja erst geschrieben, wenn der vertrag unterschrieben/die Leistung erbracht ist.

Viele Grüße

Ole