Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Wichtig ist zuallererst dem FA Bescheid zu geben (auch eine Form der Anmeldung, aber nicht mit einer Gewerbeanmeldung gleich zu setzen). Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, ist IMHO regional verschieden. Gehst du als Kleinunternehmer durch, ist die Gewerbeanmeldung in Berlin zum Beisiel quatsch. Sie hat auf die Pflicht deine Umsätze dem FA zu melden, keine weiteren Auswirkungen, außer, das du plötzlich IHK Mitglied bist. Eventuell bist du Freiberufler (das kannst du auch sein, wenn du woanders festangestellt bist), dann brauchst du soweit ich weiß immer noch keine Gewerbeanmeldung. Bei Festangestellten sieht das mein FA zum Beispiel relativ locker, weil die davon ausgehen, dass mir eh nicht soviel Zeit zum Verdienen bleibt und ich meine Lohn Steuern schon mal abgezogen kiege. Der Verwaltungsaufwand als Kleinunternehmer ist entsprechend geringer. Wenn sich daraus mal ein richtiges Unternehmen und fette Umsätze entwickeln, kann man das immer noch switchen.Du überlegst Dir, ob Du Dein bisher ohne Anmeldung betriebenes Gewerbe anmelden sollst? Mein lieber Herr, informiere Dich bitte über Strafen/Sanktionen bei einem illegal betriebenen Gewerbe. Morgen fragt jemand, welche Vorteile es denn bitte hätte, Computerzubehör an der Elektromarktkasse zu bezahlen.
1.) Als Kleinunternehmer kann ich sowieso keine Vorsteuer abziehen, daher ist mir das gerade als Kleinunternehmer egal, ob sie ausgewiesen ist oder nicht...michi2 hat geschrieben:Wirbst jemand über adwords, oder sonstige ausländische Unternehmen, die keine Umsatzsteuer ausweisen - also Nettorechnungen ausstellen, dann hat man einen großen Nachteil als jemand, der von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht.
Warum?! Weil man auf jede adwords Rechnung 16 % (ab Januar dann 19%) abführen darf, ohne auch nur einen Cent Vorsteuer gegen rechnen zu können.
Sorry, aber da täuschst du dich gewaltig, denn im adwords Fall, musst du als Kleinunternehmer die Steuer an dt. Finanzamt nachzahlen! Stichwort: § 13b UStG.ErkStruwe hat geschrieben:
1.) Als Kleinunternehmer kann ich sowieso keine Vorsteuer abziehen, daher ist mir das gerade als Kleinunternehmer egal, ob sie ausgewiesen ist oder nicht...
Nein! Jedenfalls nicht, wenn man bei adwords als gewerblich ohne ID "läuft"!ErkStruwe hat geschrieben: 2.) Außerdem werden bei AdWords die Mwst.-Beträge einzeln aufgeführt, habe allerdings noch keine Rechnung auf Papier erhalten, sondern nur im Netz...
Siehste, immer erst richtig lesen!ErkStruwe hat geschrieben:Also ich habe angegeben "nicht gewerblich"
ErkStruwe hat geschrieben:
Muss ich jetzt in Deutschland nochmal zahlen?!?