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Vor- und Nachteile einer KLEINGEWERBE-Anmeldung?

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liony
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Beitrag von liony » 30.03.2005, 13:34

Da das Thema Umsatzsteuer nun intensiv bearbeitet wurde, habe ich eine Frage zum Thema "Klein"-Gewerbe und IHK-Mitgliedschaft. Ist diese ebenfalls Pflicht bei einem Kleingewerbe oder nur bei einem im Handelsregister gemeldeten Gewerbebetrieb? Wenn ja, was für ein Verwaltungsaufwand resp. Kosten kommen da auf den Kleingewerbetreibenden zu? Soweit ich vermeintlich weiss, ist die Mitgliedschaft bis zu einem Gewinn von 5.200€ kostenlos, danach fallen aber Gebühren an. Nur wie hoch fallen diese aus? Hat da jemand Erfahrung mit?

Grüße, liony*

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Beitrag von wulfo » 30.03.2005, 19:05

hi liony auch bei "Klein"-Gewerbe ist die IHK-Mitgliedschaft Pflicht, du kannst dich aber je nach Umsatz von den Beiträgen befreien lassen.

Wenn du das Gewerbe angemeldet hast melden sich in der Regel schon alle die etwas von Dir wollen wie Finanzamt, IHK etc.

liony
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Beitrag von liony » 30.03.2005, 20:43

Danke wulfo! Also Pflicht. Und bis 5.200€ Gewinn kostenlos. Bleibt nur noch die Frage nach der Höhe der Gebühren ab dieser Gewinnschwelle? Hat da noch jemand Erfahrung mit?

Grüße, liony*

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Beitrag von Airport1 » 30.03.2005, 21:14

IHK Brief auch genau heute bekommen?

Beitrag hab ich mal was von 25 Euro gehoert. Naja, Hoeren Sagen... ;)
Lies mal den Wisch genau durch, man muss der Weitergabe (ueber Normalmass hinaus) der Daten "zur Geschaeftsanbahnung" widersprechen. Ist wohl anzuraten, ausser man steht drauf dauernd angebimmelt oder sonstwie zugebombt zu werden... denke ich.
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*phrozi*
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Beitrag von *phrozi* » 31.03.2005, 03:20

Ein Kleinunternehmer kann man sein, wenn man im vorherigen Jahr der Geschäftseröffnung nicht mehr als 17.500 € Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz.
Als Kleinunternehmer kann man es sich aussuchen, ob man Umsatzsteuer abführt oder nicht. Allerdings muss man sich dafür bei der Geschäftseröffnung entscheiden und ist dann 5 Jahre lang an diese Entscheidung gebunden.

Ob nun Umsatzsteuer ausgewiesen werden sollte oder nicht, läßt sich nicht pauschal festlegen. Für den einen hat es Vorteile, für den anderen wiederrum nicht.

Man sollte bedenken das man auch keine Vorsteuer geltend machen kann, wenn man keine Umsatzsteuer ausweist. Würde man zur Geschäftseröffnung viele Anschaffungen wie Büroausstattung,etc. machen wollen, würde sich dass sehr wahrscheinlich negativ auswirken. Denn da kommen dann schnell ein paar Hundert Euro zusammen, die man nicht als Vorsteuer geltend machen kann. So würde man in dem Fall mehr für die Büroausstattung zahlen, als eigentlich notwendig. Denn die Umsatzsteuer zahlt man ja beim Einkauf.

Im übrigen würde ich als Geschäftskunde einen Kleinunternehmer der keine Umsatzsteuer ausweist nicht grade bevorzugen. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich immer ein Unternehmen wählen dass die Umsatzsteuer ausweist.
Warum? Weil ich eine möglichst hohe Vorsteuer benötige, um möglichst wenig Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen.
Ist doch eigentlich auch logisch, oder? Denn schließlich rechnet man die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer und muss die Differenz monatlich an das Finanzamt zahlen. Jedes Unternehmen wird da natürlich versuchen möglichst wenig zahlen zu müssen und das kann man nur mit einer möglichst hohen Vorsteuer erreichen.

Übrigens muss man auch als Kleinunternehmer der keine Umsatzsteuer ausweist eine Buchhaltung führen. Das ganze nennt sich Einnahme-Überschussrechnung. Es ist aber nicht mehr als eine einfache Plus-Minus Rechnung in der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Einnahme-Überschussrechnung kann z.b. einer Excel Tabelle angefertigt werden. Eine bestimmte Form ist dabei nicht vorgeschrieben.

muskelbody
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Beitrag von muskelbody » 07.01.2006, 13:05

danke für die tolle darstellung. ich beschäftige mich auch gerade mit dem thema und konnte hier schon einiges rausholen.

was jetzt aber noch nicht gefunden habe ist ob ich nun die hilfe eines steuerberaters benötige oder nicht ?

SebaF
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Beitrag von SebaF » 07.01.2006, 13:22

Hi Phrozi,

Deine Begrüundung, dass Unternehmen lieber Aufträge an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen vergeben ist falsch.

Das Unternehmen, dass den Auftrag vergibt, zahlt in beiden Fällen gleich viel:
Beispiel: 500 Euro Dienstleistungen netto
1. mit Umsatzsteuerausweis:
Rg. Betrag 580 Euro. 80 Euro können als Vorsteuer angerechnet werden. Effektiv zahlt das Unternehmen nur 500 Euro für die Dienstleistung

2. ohne Umsatzsteuerausweis:
Die Rechnung wird über 500 Euro ausgestellt. Somit zahlt das Unternehmen gleich den niedrigeren Betrag.


Wann sollte man Umsatzsteuer ausweisen?
Wer nimmt einen Großteil der Leistungen/Produkte ab? Wenn es Unternehmen sind, würde ich immer zur Umsatzsteuer optieren. Wenn es Privatpersonen sind, würde ich wahrscheinlich auf die Umsatzsteuer verzichten, da man einen gewissen Preisvorteil gegenüber von Mitbewerbern hat.
Mit dem Umsatzsteuerausweis hat man mehr Aufwand, da man monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.

Beste Grüße
SebaF

muskelbody
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Beitrag von muskelbody » 07.01.2006, 14:01

ach nochwas:

muss ich als kleinstunternehmer ohne ust pflicht etwas am seitenimpressum ändern ?

gibt es eine vorschrift, wie der firmen / gewerbenamen auszusehen hat ?

danke.

eric42
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Beitrag von eric42 » 07.01.2006, 17:05

hi,

ich habe da auch gerade ein paar Dinge "durchlitten" - deshalb noch ein paar Infos mehr:

1. In der Tat ist es einem Rechnungsempfänger egal, ob du MwSt auf die Rechnung schreibst oder nicht. Und das es weniger Arbeit macht, wenn keine drauf steht, gilt nur für Kunden, die sonst keine anderen Rechnungen (mit MwSt) bekommen. Also wenn du der einzige Lieferant bist.

2. Ob sich ein Steuerberater lohnt? Also ich würde sagen: Immer, wenn es gewerblich ist, auf jeden Fall. In dem steuerlich vermutlich kompliziertesten Land der Erde solltest du diese (absetzbaren) Kosten auf jeden Fall einsetzen. Denn erstens schützt dich der Steuerberater vor Fehlern (wegen meiner Naivität wäre ich beinahe mal "Steuerbetrüger" wegen der Anschaffung eines privaten Autos geworden...) und zweitens spart er dir in der Regel mehr Geld als er kostet. Im privaten Bereich sieht das anders aus. Da gibt es gute Software und die Kosten für den Steuerberater sind nun auch nicht mehr absetzbar.

3. Im Impressum musst du nichts ändern. Da geht es ums Presse- und Urheberrecht. Und da stehst du persönlich da (falls du keine GmbH bist) und es ist völlig egal, ob du Umsatzsteuer verlangst oder nicht.

4. Zum Namen: Nur bei Kapital-Gesellschaften sind "Phantasienamen" erlaubt. Wenn du eine Personengesellschaft bist (und das bist du als Kleinst- oder auch sonswie Einzelunternehmer) muss immer auch deine Name im Unternehmensnamen stehen. Niemand verbietet dir "Der coole SEO" dazu zu schreiben. Aber dein Name (Vor- und Nachname) muss irgendwie immer erkennbar sein. Z.b. auf dem Briefpapier und natürlich auch im Impressum. Auf Rechnungen dann noch deine Steuernummer.

Noch ein Wort zu den Kleinstunternehmern: Ich würde, ehrlich gesagt, überhaupt nicht als Kleinstunternehmer KEINE Umsatzsteuer ausweisen. Denn erstens ist die für Unternehme ein Durchlaufender Posten (also am Ende isses rechnerisch egal) und höchstens ein wenig mehr Arbeit für dich. Und zweitens ist das auch so eine Sache, wenn du jemanden eine Rechnung schickst, auf der steht, dass du weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr machst. Wirkt auf mich nicht besonders professionell. Finde ich. Und das ganze Programm mit Steuernummer auf Rechnung, Rechnungsnummer u.s.w. wird dir eh nicht erspart.

Ich hoffe, das verwirrt jetzt nicht noch mehr. Auf jeden Fall rate ich dir, mal einen Steuerberater zu besuchen und genauer zu befragen. Die Typen kosten zwar Geld - aber du kannst dich auf deren Aussagen berufen...

grüße
ecu

muskelbody
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Beitrag von muskelbody » 07.01.2006, 17:29

wie meinst du das, dass du beim privatautokauf fast zum steuerbetrüger wurdest ?

privat ist doch erst mal privat, oder ?

ansonsten das mit dem umsatz stört mich momentan nicht und die professionalität zeigt sich an der arbeit oder der leistung und nicht am umsatz. (schließlich kann ja jemand auch nebenberuflich spitze sein und sich erst im laufe der zeit im größeren stil selbständig machen) ;)

auf jeden fall auch nochmal danke für deine tipps und erläuterungen.

eric42
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Beitrag von eric42 » 07.01.2006, 17:45

hi Muskelbody,

na ja, mit dem Auto... Also ich habe da gelernt, dass man immer nur genau die Dinge absetzen kann, bei denen mein Name auf der Rechnung steht. Steht ein anderer drauf, geht das nicht.

gruß
ecu

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Beitrag von muskelbody » 07.01.2006, 17:52

hi eric,

so als gelernter kaufmann würde ich sagen, dass ist ja logisch. steuerlich gesehen bist du nun mal 2 personen. ;)

Magical
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Beitrag von Magical » 07.01.2006, 21:35

eric42 hat geschrieben:hi,

ich habe da auch gerade ein paar Dinge "durchlitten" - deshalb noch ein paar Infos mehr:

1. In der Tat ist es einem Rechnungsempfänger egal, ob du MwSt auf die Rechnung schreibst oder nicht. Und das es weniger Arbeit macht, wenn keine drauf steht, gilt nur für Kunden, die sonst keine anderen Rechnungen (mit MwSt) bekommen. Also wenn du der einzige Lieferant bist.

2. Ob sich ein Steuerberater lohnt? Also ich würde sagen: Immer, wenn es gewerblich ist, auf jeden Fall. In dem steuerlich vermutlich kompliziertesten Land der Erde solltest du diese (absetzbaren) Kosten auf jeden Fall einsetzen. Denn erstens schützt dich der Steuerberater vor Fehlern (wegen meiner Naivität wäre ich beinahe mal "Steuerbetrüger" wegen der Anschaffung eines privaten Autos geworden...) und zweitens spart er dir in der Regel mehr Geld als er kostet. Im privaten Bereich sieht das anders aus. Da gibt es gute Software und die Kosten für den Steuerberater sind nun auch nicht mehr absetzbar.

3. Im Impressum musst du nichts ändern. Da geht es ums Presse- und Urheberrecht. Und da stehst du persönlich da (falls du keine GmbH bist) und es ist völlig egal, ob du Umsatzsteuer verlangst oder nicht.

4. Zum Namen: Nur bei Kapital-Gesellschaften sind "Phantasienamen" erlaubt. Wenn du eine Personengesellschaft bist (und das bist du als Kleinst- oder auch sonswie Einzelunternehmer) muss immer auch deine Name im Unternehmensnamen stehen. Niemand verbietet dir "Der coole SEO" dazu zu schreiben. Aber dein Name (Vor- und Nachname) muss irgendwie immer erkennbar sein. Z.b. auf dem Briefpapier und natürlich auch im Impressum. Auf Rechnungen dann noch deine Steuernummer.

Noch ein Wort zu den Kleinstunternehmern: Ich würde, ehrlich gesagt, überhaupt nicht als Kleinstunternehmer KEINE Umsatzsteuer ausweisen. Denn erstens ist die für Unternehme ein Durchlaufender Posten (also am Ende isses rechnerisch egal) und höchstens ein wenig mehr Arbeit für dich. Und zweitens ist das auch so eine Sache, wenn du jemanden eine Rechnung schickst, auf der steht, dass du weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr machst. Wirkt auf mich nicht besonders professionell. Finde ich. Und das ganze Programm mit Steuernummer auf Rechnung, Rechnungsnummer u.s.w. wird dir eh nicht erspart.

Ich hoffe, das verwirrt jetzt nicht noch mehr. Auf jeden Fall rate ich dir, mal einen Steuerberater zu besuchen und genauer zu befragen. Die Typen kosten zwar Geld - aber du kannst dich auf deren Aussagen berufen...

grüße
ecu
Also ein Steuerberater schützt Dich nicht vor Fehlern - denn haften tut im Fall eines Fehlers immer zuerst einmal der Steuerzahler...also Du.
Gab da vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil dazu...
Solltest Dich also sicherheitshalber auch selbst etwas mit dem ganzen auseinander setzen und alles wenigstens im Überblick abchecken.
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ts
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Beitrag von ts » 08.01.2006, 01:11

Airport1 hat geschrieben:
"2.1 Art des ausgeuebten Gewerbes"
Hier habe ich "Internet Dienstleistungen". Hoffe da ist die Entwicklung von Software bereits enthalten, die Bezeichnung ist doch relativ generisch?
Dieser Punkt kann bei einer Steuerprüfung Gewicht bekommen, wenn es darum geht, was Absetzbar ist und was nicht. Ist aber schon eine zeitlang her wo ich das gehört habe.

Flex32
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Beitrag von Flex32 » 14.03.2006, 22:52

wie sieht es den mit den Rechnungsnummern aus, wie muss ich die führen, einfach bei 01 anfangen und dann immer weiter, oder wie macht man das?

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