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Also ein Steuerberater schützt Dich nicht vor Fehlern - denn haften tut im Fall eines Fehlers immer zuerst einmal der Steuerzahler...also Du.eric42 hat geschrieben:hi,
ich habe da auch gerade ein paar Dinge "durchlitten" - deshalb noch ein paar Infos mehr:
1. In der Tat ist es einem Rechnungsempfänger egal, ob du MwSt auf die Rechnung schreibst oder nicht. Und das es weniger Arbeit macht, wenn keine drauf steht, gilt nur für Kunden, die sonst keine anderen Rechnungen (mit MwSt) bekommen. Also wenn du der einzige Lieferant bist.
2. Ob sich ein Steuerberater lohnt? Also ich würde sagen: Immer, wenn es gewerblich ist, auf jeden Fall. In dem steuerlich vermutlich kompliziertesten Land der Erde solltest du diese (absetzbaren) Kosten auf jeden Fall einsetzen. Denn erstens schützt dich der Steuerberater vor Fehlern (wegen meiner Naivität wäre ich beinahe mal "Steuerbetrüger" wegen der Anschaffung eines privaten Autos geworden...) und zweitens spart er dir in der Regel mehr Geld als er kostet. Im privaten Bereich sieht das anders aus. Da gibt es gute Software und die Kosten für den Steuerberater sind nun auch nicht mehr absetzbar.
3. Im Impressum musst du nichts ändern. Da geht es ums Presse- und Urheberrecht. Und da stehst du persönlich da (falls du keine GmbH bist) und es ist völlig egal, ob du Umsatzsteuer verlangst oder nicht.
4. Zum Namen: Nur bei Kapital-Gesellschaften sind "Phantasienamen" erlaubt. Wenn du eine Personengesellschaft bist (und das bist du als Kleinst- oder auch sonswie Einzelunternehmer) muss immer auch deine Name im Unternehmensnamen stehen. Niemand verbietet dir "Der coole SEO" dazu zu schreiben. Aber dein Name (Vor- und Nachname) muss irgendwie immer erkennbar sein. Z.b. auf dem Briefpapier und natürlich auch im Impressum. Auf Rechnungen dann noch deine Steuernummer.
Noch ein Wort zu den Kleinstunternehmern: Ich würde, ehrlich gesagt, überhaupt nicht als Kleinstunternehmer KEINE Umsatzsteuer ausweisen. Denn erstens ist die für Unternehme ein Durchlaufender Posten (also am Ende isses rechnerisch egal) und höchstens ein wenig mehr Arbeit für dich. Und zweitens ist das auch so eine Sache, wenn du jemanden eine Rechnung schickst, auf der steht, dass du weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr machst. Wirkt auf mich nicht besonders professionell. Finde ich. Und das ganze Programm mit Steuernummer auf Rechnung, Rechnungsnummer u.s.w. wird dir eh nicht erspart.
Ich hoffe, das verwirrt jetzt nicht noch mehr. Auf jeden Fall rate ich dir, mal einen Steuerberater zu besuchen und genauer zu befragen. Die Typen kosten zwar Geld - aber du kannst dich auf deren Aussagen berufen...
grüße
ecu
Dieser Punkt kann bei einer Steuerprüfung Gewicht bekommen, wenn es darum geht, was Absetzbar ist und was nicht. Ist aber schon eine zeitlang her wo ich das gehört habe.Airport1 hat geschrieben:
"2.1 Art des ausgeuebten Gewerbes"
Hier habe ich "Internet Dienstleistungen". Hoffe da ist die Entwicklung von Software bereits enthalten, die Bezeichnung ist doch relativ generisch?