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ole1210
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Beitrag von ole1210 » 15.03.2006, 08:51

Hier haben verschiedene Teilnehmer geschreiben, das es mir als Unternehmen egal ist, ob auf der rechnung due USt. ausgeswiesen wird, oder nicht.

Das ist absolut falsch! Als Unternehmen bin ich immer bestrebt, Rechnungen MIT USt. zu bekommen:

Aus sicht des Auftraggebers handelt es sich bei den 16% USt. um VSt. Diese VSt. ist aber eine FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt!

Diese FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt kann ich bei der Umsatzsteueranmeldung mit der GESCHULDETEN Umsatzsteuer verrechnen!

Das heisst also, das eine hohe VSt. meine USt.-Zahllast verringern. Dieses wiederum erhöht mein EK.

Ich denke allerdings nicht, das dir auch nur ein Auftrag durch die Lappen geht, weil du keien USt. auf der Rechnung hast. Erfahrungsgemäß werden Rechnungen ja erst geschrieben, wenn der vertrag unterschrieben/die Leistung erbracht ist.

Viele Grüße

Ole

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thetrasher
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Beitrag von thetrasher » 15.03.2006, 11:32

ole1210 hat geschrieben:Hier haben verschiedene Teilnehmer geschreiben, das es mir als Unternehmen egal ist, ob auf der rechnung due USt. ausgeswiesen wird, oder nicht.

Das ist absolut falsch! Als Unternehmen bin ich immer bestrebt, Rechnungen MIT USt. zu bekommen:

Aus sicht des Auftraggebers handelt es sich bei den 16% USt. um VSt. Diese VSt. ist aber eine FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt!

Diese FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt kann ich bei der Umsatzsteueranmeldung mit der GESCHULDETEN Umsatzsteuer verrechnen!

Das heisst also, das eine hohe VSt. meine USt.-Zahllast verringern. Dieses wiederum erhöht mein EK.
Die Umsatzsteuer ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten. Ob eine Eingangsrechnung eine Vorsteuer enthält oder nicht, ist aus finanzieller Sicht als eher unwichtig einzustufen.

Grundsätzlich ergeben sich für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen keine finanziellen Vorteile bei einer Eingangsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Der beim Finanzamt geltend gemachte Vorsteuerbetrag muss an den Rechnungssteller/Lieferanten gezahlt werden. Unterm Strich bleibt eine runde Null. Allerdings könnte sich ein Zinsvorteil ergeben, wenn ein Unternehmen die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt sofort geltend macht, aber die Eingangsrechnung erst später bezahlt. :evil: Zur Nachahmung nicht empfohlen! Dies ist ausdrücklich keine Unterstellung anderen Forenmitgliedern gegenüber!

ole1210, Deine Vorsteuer-Forderung gegenüber dem Finanzamt hebt sich mit der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten auf. Wer erhöht Dein EK? :o
Flex32 hat geschrieben:wie sieht es den mit den Rechnungsnummern aus, wie muss ich die führen, einfach bei 01 anfangen und dann immer weiter, oder wie macht man das?
Die Nummerierung sollte nachvollziehbar und fortlaufend (aufsteigende Reihenfolge) sein. Das heisst allerdings nicht, dass Du dem Kunden die Anzahl der bisher geschriebenen Rechnungen auf die Nase binden musst. Zusätzlich wirst Du mit der einfachen Durchnummerierung in Schwierigkeiten bezüglich der Abgrenzung der Rechnungsjahre kommen. Im welchem Jahr wurde die Rechnung Nummer 23 geschrieben? Die meisten Unternehmen kleistern vor der eigentlichen Rechnungsnummer noch einige Ziffern, die u. a. das Rechnungsjahr enthalten. Schau Dir Deine eigenen Eingangsrechnungen an!

--- Das ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bald ist Ostern. Der Frühling naht. ---

ole1210
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Beitrag von ole1210 » 15.03.2006, 12:22

Deine Vorsteuer-Forderung gegenüber dem Finanzamt hebt sich mit der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten auf.
Ja? Und wie sieht es aus, wenn VSt. > USt. ist?

RealCybi
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Beitrag von RealCybi » 15.03.2006, 12:33

thetrasher hat geschrieben:Allerdings könnte sich ein Zinsvorteil ergeben, wenn ein Unternehmen die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt sofort geltend macht, aber die Eingangsrechnung erst später bezahlt. :evil: Zur Nachahmung nicht empfohlen! Dies ist ausdrücklich keine Unterstellung anderen Forenmitgliedern gegenüber!
Meines Wissens nach ist dieses Vorgehen doch völlig legal und allgemein üblich bei der standardmäßigen Sollversteuerung???
Ich habe damals extra einen Antrag beim Finanzamt auf Besteuerung nach vereinahmten Entgelten (Istversteuerung) gestellt, um meinen Verwaltungsaufwand zu verringern.

Soweit ich mich noch erinnere wird die Umsatzsteuer ansonsten sofort mit Ausstellung der Rechnung an das Finanzamt fällig - egal, ob man das Geld vom Kunden schon erhalten hat, oder nicht. Auf der anderen Seite darf man dann die Vorsteuer auch schon mit dem Finanzamt verrechnen - auch wenn man die Rechnung selbst noch gar nicht gezahlt hat.

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 15.03.2006, 12:45

Ich glaube Flex32 hat nicht danach gefragt ;) Versuch ich mal ihm zu antworten:

Provisorisch vorbeugend vergebe ich immer Rechnungsnummern beginnend bei 0001 bzw. RE-0001 etc. da hat man die freie Wahl. Kannst auch ab 1000 anfangen, nur fortlaufend sollte es sein.

Es gibt UNTERSCHIEDLICHE Meinungen ob Rechnungsnummern fuer Kleinunternehmer nun erforderlich sind oder nicht. Solange es aber keiner GENAU weiss, nicht mal das Finanzamt anscheinend, mach ichs lieber mit Rechnungsnummern...

PS: Gibt Leuts die sagen man braeuchte Rechnr. erst ab Betraegen von 100 Euro.. naja kann auch alles nur Geschwaetz sein.
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Beitrag von oldInternetUser » 15.03.2006, 14:54

Zur Rechnungsnummer ein schöner Link:

https://www.hk24.de/HK24/HK24/produktma ... nungen.jsp

Zwei Zitate:
2.3. Fortlaufende Rechnungsnummer
Durch die fortlaufende Rechungsnummer soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Es ist hierbei die Bildung beliebig vieler separater Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.
Etwas tiefer:
Hinweis: Nach den Erläuterungen des BMF bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, wenn die Rechnungsnummer unrichtig ist und der Leistungsempfänger dies nicht erkennen konnte, sofern die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind.
Sprich: Ich müßte eigentlich auch pro Kunde einen Nummernkreis bilden können. Hat der Kunde die ID 1234, dann nenne ich die erste Rechnung 1234-1, die zweite 1234-2 usw.

ts
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Beitrag von ts » 15.03.2006, 15:03

@Flex32

Aus der Art und Weise Deiner Fragestellung würde ich Dir den Tipp geben , einfach mal einen Termin beim Steuerberater für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Das wird etwas Kosten, jedoch kann das Dir jede Menge Ärger und vor allem Geld mit dem Finanzamt ersparen. Zum Beispiel reagiert das Finanzamt sehr schnell mit Strafgebühren bei falscher oder fehlender Abgabe der Umsatzsteuer. usw...

thetrasher
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Beitrag von thetrasher » 15.03.2006, 16:07

ole1210 hat geschrieben:
Deine Vorsteuer-Forderung gegenüber dem Finanzamt hebt sich mit der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten auf.
Ja? Und wie sieht es aus, wenn VSt. > USt. ist?
EingangsRE: 100 EUR + 16 EUR USt. = 116 EUR
Verbindlichkeit gegenüber Lieferant: 100 EUR + 16 EUR USt.
Vorsteuerabzug: 16 EUR
:arrow: Du musst 16 Euro USt. an den Lieferanten zahlen und bekommst 16 Euro an Vorsteuer beim FA angerechnet. Tolles Geschäft.

Bsp-Erweiterung: Du nimmst nichts ein. USt = 0 EUR. VSt > USt! Der Lieferant will trotzdem seine 116 Euro sehen. Du bekommst 16 Euro vom FA ausgezahlt. 116 EUR - 16 EUR = 100 EUR = Netto-Warenwert.

Hätte der Lieferant keine Umsatzsteuer berechnet, hättest Du auch 100 Euro zahlen müssen.

Tatsächlich bekommst Du bei VSt > USt Geld ausbezahlt. Die Rechnung geht aber nur bei fiktiven Geschäften und Rechnungen auf. Das nennt man Vorsteuerbetrug.

Bei der Ausschöpfung des Lieferantenkredits spielt der finanzielle Vorteil durch die verzögerte Zahlung der Umsatzsteuer keine große Rolle; der Warenwert ist weitaus höher als die in Abzug gebrachte Vorsteuer.
Flex32 hat geschrieben:wie sieht es den mit den Rechnungsnummern aus, wie muss ich die führen
Fortlaufend! Zufällige Rechnungsnummern oder die MD5-Summe des aktuellen Datums sind nicht praktikabel. :lol!:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
https://www.astii.de/dienste/mdt/000118 ... 0418.phtml
Die Rechnungsnummerierung dient allein der eindeutigen Zuordnung von Rechnung und Rechnungsempfänger!

Bei Fragen würde ich mich zuerst an das Finanzamt wenden. Wer freundlich fragt, bekommt eine freundliche Antwort.

kaisen
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Beitrag von kaisen » 15.03.2006, 18:03

meine rehcnungsnummern haben folgendes "layout"
"YYxxx", also z.B. 06001 für die erste Rechnung im Jahr 2006

Im Übirgen "oute" ich mich auch mal als Kleinunternehmer.

Auf meinen Briefköpfen steht übrigens immer:

ckai.design
Vorname Nachname
Adresse

Ob da so wirklich in orndung ist, wieß ich nicht.

Übrigens bzgl der Rechnungsstellung. Man sollte beachten, dass man auch darauf hinweisen muss, dass man keine Umsatzsteuer ausweist.
Ich mach das beispielsweise so:
zzgl. MwSt 16% entfällt*
* = steuerbefreit gem. § 19 UStG

Und auf meiner Homepage und in Emails weise ich darauf hin, dass sämtliche von mir ausgewiesenen Preise OHNE MWsT sind.

13pixelchen
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Beitrag von 13pixelchen » 19.03.2006, 17:00

Exakt so mache ich das auch.

der.brain
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Beitrag von der.brain » 20.03.2006, 03:40

Hallo bin neu im Forum,

ein entscheiderner Nachteil des Kleingewerbes ( keine USt id)
ist wenn du importierst, da mußt du die USt z.b. in UK 17% auf den Tisch legen.

Heißt wenn du lange brauchst die Ware zu verkaufen ist 17% Kapital
gebunden bis du die Ware dem Kunden aufs Auge gedrückt hast.
Der Unternehmer mit USt id hat die sich meist zum nächsten Quartal
schon geholt.

Meine bescheidene Meinung zu den Nachteilen

Gruß

Micha

Jonti
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Beitrag von Jonti » 20.03.2006, 20:21

Hallo,

ich überlege zZt auch ein Kleingewerbe anzumelden.
Ich arbeite im PC Support überwiegend bei Privatkunden.
Würde aber gerne meinen Kundenkreis erweitern und ein paar Firmenkunden hinuzgewinnen.

Das kann ich aber nur wenn ich auch Rechnungen austellen kann.
Ein weiterer Vorteil wäre für mich wenn ich mich bei Lieferanten anmelden kann und die benötigte Hardware selber, mit Gewinn, weiter verkaufen kann.

Allerdings bin ich auch in einem Angesteltenverhältniss.
Daher auch meine Frage.
Wie funktioniert die Steuerabwicklung in solch einem Fall?
Ich habe mir sagen lassen das mein bereits versteuertes einkommen von meinem Arbeitgeber nochmal im Gewerbe mit angeben werden müsste und auch nochmal versteuert wird.

Das finde ich aber ein bissel unlogisch.
Würde das nicht unter Doppelversteuerung fallen?
Und wenn mein Netto einkommen auch nochmal mit angegeben werden muss dann müsste ich ja einen enormen Umstatz im Gewerbe haben damit ich etwas verdiene. :-?

Weis darüber jemand bescheid?
Schonmal besten Dank.

Gruß

Jonti

thetrasher
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Beitrag von thetrasher » 21.03.2006, 12:52

Jonti hat geschrieben:ich überlege zZt auch ein Kleingewerbe anzumelden.
Ich arbeite im PC Support überwiegend bei Privatkunden.
Würde aber gerne meinen Kundenkreis erweitern und ein paar Firmenkunden hinuzgewinnen.
Du überlegst Dir, ob Du Dein bisher ohne Anmeldung betriebenes Gewerbe anmelden sollst? :o Mein lieber Herr, informiere Dich bitte über Strafen/Sanktionen bei einem illegal betriebenen Gewerbe. Morgen fragt jemand, welche Vorteile es denn bitte hätte, Computerzubehör an der Elektromarktkasse zu bezahlen. :roll:
Jonti hat geschrieben:Allerdings bin ich auch in einem Angesteltenverhältniss.
Du Glücklicher! :cry: Du kannst das Gewerbe wahrscheinlich als Nebenerwerb starten. Das FA erhebt m. W. nur Steuern auf Deine noch nicht versteuerten Bruttoeinnahmen! Zu Steuerfragen wende Dich aber besser direkt an einen Steuerberater. Es gibt zu dem Thema auch Bücher. Zudem können Dir die Leute vom Gewerbeamt und Finanzamt (kleinere) Hinweise geben.

ErkStruwe
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Beitrag von ErkStruwe » 05.12.2006, 16:06

Hallo!

Ich stehe auch gerade vor der Frage, ob ich als Kleinunternehmer gelten möchte oder nicht und habe auch eine Frage dazu.

Fall 1: Mal angenommen ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und erwerbe ein Produkt für 100 Euro netto und verschenke es dann an einen Kunden. Ist dann folgendes korrekt?

Ich bezahle zunächst 116 Euro brutto für das Produkt.
Ich mache gegenüber dem FA 16 Euro Vorsteuer geltend.
Da ich das Produkt verschenke muss ich keine Vorsteuer auf irgendeiner Rechnung ausweisen, bekomme demnach die kompletten 16 Euro ausgezahlt.

Was ist in dem Fall bei Abmeldung des Gewerbes? Muss ich dann die 16 Euro wieder zurückzahlen?

Fall 2: Ich erwerbe einen Bleistift für 1,00 Euro netto und irgendwann ist er dann ja weg und ich hatte keinen messbaren Nutzen daraus.

Ich bezahle zunächst 1,16 Euro brutto.
Ich bekomme 0,16 Euro vom FA zurück.

Was nun?

Ich frage dies, weil ich mit meinem Unternehmen Internet.Marketing betreibe, also viele Websites betreibe, die alle etwas Geld aus Klicks abwerfen. Ich habe also gar keine richtigen Kunden, sondern bekomme das ganze Geld nur aus Affiliate-Programmen. Auf der anderen Seite stehen Server- und Werbungskosten, die sich natürlich erheblich verringern würden, wenn ich davon die Vorsteuer abziehen könnte. Oder ist es dann etwa so, dass ich von meinen Einnahmen aus den Affiliate-Programmen Vorsteuer an das FA zahlen muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Beste Grüße,

MasterBlade
Zuletzt geändert von ErkStruwe am 21.06.2009, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

eric42
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Beitrag von eric42 » 05.12.2006, 16:20

Hallo Erk,

zunächst wird sich das FA kaum darum kümmern, ob du mit deinem Bleistift Nutzen gestiftet hast. Das wäre auch ganz schön kompliziert ;-)

Ich habe das so verstanden:

Bei allen Ausgaben, die ich mache, zahle ich MwSt. (mal 16 %, mal 7% bei Künstlern und Autoren und manchmal 0% wenn jemand unter diesen §19 fällt, das muss aber auf der Rechnung stehen). Alle diese gezahlten MwSt-Beträge zähle ich zusammen und bekomme dies vom Finanzamt.

Bei allen Einnahmen, die ich in Rechnung stelle, muss ich MwSt drauf schreiben (meist 16%, wenn ich Künstler oder Autor bin 7% und wenn ich unter §19 falle 0%). Alle diese "vereinahmten" MwSt-Beträg muss ich dem FA zahlen.

Der Einfachheit halber wird das miteinander verrechnet und es gibt nur eine Überweisung. Und meine Faustregel ist: Wenn ich viel MwSt zahlen muss, habe ich auch 'ne Menge verdient.

Und das gilt unabhängig von einem Gewerbe. Wenn du dein Gewerbe abmeldest musst du für die Zeit deines Gewerbes die Steuer natürlich zahlen. Und wenn du gewerbsmäßig arbeitest, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Also irgendwie kommst du meines Wissens nicht drumrum. Vor allem, wenn du MwSt auf Rechnungen stehen hast - die müssen auf jeden Fall abgeführt werden. In deinem Fall 1 ist der Kreis auch schlüssig. Denn derjenige, der dir das Produkt verkauft hat, muss die 16 Euro ja ans Finanzamt zahlen. Die sind also damit einverstanden...

Äh, war das verständlich?

gruß

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