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Die Umsatzsteuer ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten. Ob eine Eingangsrechnung eine Vorsteuer enthält oder nicht, ist aus finanzieller Sicht als eher unwichtig einzustufen.ole1210 hat geschrieben:Hier haben verschiedene Teilnehmer geschreiben, das es mir als Unternehmen egal ist, ob auf der rechnung due USt. ausgeswiesen wird, oder nicht.
Das ist absolut falsch! Als Unternehmen bin ich immer bestrebt, Rechnungen MIT USt. zu bekommen:
Aus sicht des Auftraggebers handelt es sich bei den 16% USt. um VSt. Diese VSt. ist aber eine FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt!
Diese FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt kann ich bei der Umsatzsteueranmeldung mit der GESCHULDETEN Umsatzsteuer verrechnen!
Das heisst also, das eine hohe VSt. meine USt.-Zahllast verringern. Dieses wiederum erhöht mein EK.
Die Nummerierung sollte nachvollziehbar und fortlaufend (aufsteigende Reihenfolge) sein. Das heisst allerdings nicht, dass Du dem Kunden die Anzahl der bisher geschriebenen Rechnungen auf die Nase binden musst. Zusätzlich wirst Du mit der einfachen Durchnummerierung in Schwierigkeiten bezüglich der Abgrenzung der Rechnungsjahre kommen. Im welchem Jahr wurde die Rechnung Nummer 23 geschrieben? Die meisten Unternehmen kleistern vor der eigentlichen Rechnungsnummer noch einige Ziffern, die u. a. das Rechnungsjahr enthalten. Schau Dir Deine eigenen Eingangsrechnungen an!Flex32 hat geschrieben:wie sieht es den mit den Rechnungsnummern aus, wie muss ich die führen, einfach bei 01 anfangen und dann immer weiter, oder wie macht man das?
Meines Wissens nach ist dieses Vorgehen doch völlig legal und allgemein üblich bei der standardmäßigen Sollversteuerung???thetrasher hat geschrieben:Allerdings könnte sich ein Zinsvorteil ergeben, wenn ein Unternehmen die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt sofort geltend macht, aber die Eingangsrechnung erst später bezahlt.Zur Nachahmung nicht empfohlen! Dies ist ausdrücklich keine Unterstellung anderen Forenmitgliedern gegenüber!
Etwas tiefer:2.3. Fortlaufende Rechnungsnummer
Durch die fortlaufende Rechungsnummer soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Es ist hierbei die Bildung beliebig vieler separater Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.
Sprich: Ich müßte eigentlich auch pro Kunde einen Nummernkreis bilden können. Hat der Kunde die ID 1234, dann nenne ich die erste Rechnung 1234-1, die zweite 1234-2 usw.Hinweis: Nach den Erläuterungen des BMF bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, wenn die Rechnungsnummer unrichtig ist und der Leistungsempfänger dies nicht erkennen konnte, sofern die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind.
EingangsRE: 100 EUR + 16 EUR USt. = 116 EURole1210 hat geschrieben:Ja? Und wie sieht es aus, wenn VSt. > USt. ist?Deine Vorsteuer-Forderung gegenüber dem Finanzamt hebt sich mit der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten auf.
Fortlaufend! Zufällige Rechnungsnummern oder die MD5-Summe des aktuellen Datums sind nicht praktikabel. :lol!:Flex32 hat geschrieben:wie sieht es den mit den Rechnungsnummern aus, wie muss ich die führen
Du überlegst Dir, ob Du Dein bisher ohne Anmeldung betriebenes Gewerbe anmelden sollst?Jonti hat geschrieben:ich überlege zZt auch ein Kleingewerbe anzumelden.
Ich arbeite im PC Support überwiegend bei Privatkunden.
Würde aber gerne meinen Kundenkreis erweitern und ein paar Firmenkunden hinuzgewinnen.
Du Glücklicher!Jonti hat geschrieben:Allerdings bin ich auch in einem Angesteltenverhältniss.