Upps ja Urteil...... Müßte ich raussuchen ist schon was her ( 2000 )
Ist der Paragraph gewesen im BGB der auch besagt das du ein gestohlenes Auto nicht wiedergeben mußt wenn du beim Kauf nichts vom Diebstahl wußtest.
Erwerb im guten Glauben oder so heißt das
Das Domain Grabbing konnte ich nicht erklären.
zum einem war ich etwas Grün hinter den Ohren und wußte nicht wie sowas geht zum Anderen waren auch Richter uns Anwälte etwas Confuss in Sachen Denic, KK, Registrierung und so
Ach so die Eingangsfrage war ja nach dem Disputeantrag
Also den mach mal als Erstes. Das sichert das die Domain nicht wieder den Inhaber wechseln kann solange der Antrag gültig ist.