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Ist diese Abmahnung gerechtfertigt?

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t-rex
PostRank 7
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Beiträge: 585
Registriert: 15.03.2004, 14:00

Beitrag von t-rex » 24.06.2004, 09:40

Hi,

Habe gerade eine Abmahnung erhalten, bei der ich denke, dass sie eigentlich Gegenstandslos ist.

Zu den Fakten:

Ich habe verschiedene Keywords auf einer Seite angegeben. Jedes Keyword bzw. jede Keywordkombi verwies auf eine andere Seite. Nun ergab es sich, dass das Keyword des einen Links und das Keyword aus einem anderen Link einen anderen Sinn ergeben und Google diesen Sinn so aufgenommen hat. Wenn man also nach Keyword1 und Keyword2 gesucht hat war Google der Meinung, dass meine Seite dazupassen würde. und hat dies im Snippet auch hervorgehoben. Allerdings auch hier voneinander getrennt. Die angemahnte Keywordkombi wurde aber definitiv, SO von mir NIE verwendet. Nochmal, es sind zwei Wörter, die sich an unterschiedlichen Textpassagen befinden und nur von Google in diesen Zusammenhang gebracht wurden.

Es geht aber noch weiter :-( Die Firma, eine GbR, hat lediglich im Firmennamen diese "Keywords" verwendet und hat eine Domain mit diesem Namen registriert. Eine Marke ist nicht registriert! Zumindest, soweit ich das unter https://www.dpma.de überprüfen kann. Also noch einmal die Gegenseite ist der Meinung, dass der Name "Keyword1 Keyword2 GbR" und die registrierte Domain "keyword1-keyword2.de" ausreichen, um mich aus dem Suchindex zu klagen.

Und! Vor ca. 2 Wochen hat mich jemand darauf hingewiesen, dass er von dieser Firma wegen genau dieser Sache auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten hat. Woraufhin ich meine Seiten überprüft habe und die zweifelhaften Wörter entfernt habe. Was man also heute bei Google noch findet, sind definitv Leichen, die heute so nicht mehr existieren. Da ich natürlich Catchall-Domains habe, ist natürlich ein Aufruf wie https://keyword1.meinedomain.de bzw. auch https://www.meinedomain.de/keyword1.htm erfolgreich und leitet dann auf die Hauptseite weiter. Aber da könnte man genauso hanswurscht oder sonstwas anstelle von keyword1 einsetzen, dass würde genauso funktionieren. Aber, und das scheint mir das wichtige, die bemängelten Keywords, und schon gar nicht die bemängelte Kombi aus den 2 Wörtern ist NICHT auf den Seiten oder in den Metatags oder sonstwo enthalten.

Und! In dem Anwaltschreiben wird auf die Zieldomain verwiesen, nicht jedoch auf die Domain, die bei Google mit der Keywordkombi gefunden wurde.

Also ich halte noch einmal fest:
Die Keywordkombi hat Google erzeugt. Die Keywords sind bei Google aus dem Zusammenhang gerissen.
Die Keywords sind schon vor 2 Wochen auf meinen Seiten gelöscht worden.
Es wird zwar auf eine geschützte Marke nach §12 BGB, §§5,15 MarkenG verwiesen, erschliesst sich mir aber nicht ganz, da ich bei dpma.de nichts finden kann.
Es wird eine Domain bemängelt, die die Keywordkombi nie im Text oder in der Adresse oder in den Metas hatte.

Bei den Keywords handelt es sich um einen Ortsnamen, den es wohl gar nicht mehr gibt (eingemeindet) und dem Begriff Weiber. Die Firma ist ein "Kleinkunstduo"

Also, ich denke, dass hier keine Grundlage für eine Abmahnung gegeben ist. Ich denke, dass wenn ein Anrecht auf die Marke besteht, dann aber doch noch einige Gründe dagegen sprechen.

Oder???

Und noch eine Frage: was ist eine Domainsrechtsverletzung?

Würde mich freuen, wenn der eine oder andere ein Tipp für mich hat. Überstürzen muss ich nichts, da man mir bis zum 8.Juli Zeit gegeben hat ;-)

Danke schon einmal für die vielen konstruktiven Beiträge.

Gruss t-rex