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Ist diese Abmahnung gerechtfertigt?

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wulfo
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Wohnort: Sachsen

Beitrag von wulfo » 25.06.2004, 17:04

Hi, habe ich das richtig verstanden die haben sich eine Domain registriert mit eine Ortsnamen?

Soviel ich weis darf man keine Ortnamen (außer Ort selber), Kfz Kennzeichen und markennahmen registrieren. Als keword kann man Ortnamen schon verwenden .

Wenn die wirklich einen Ortnamen als Domain haben dann kannst du den Anwalt von denen :cry:

Aber wie oben schon geschrieben, die Unterlassungserklärung nicht unterzeichen. Aber ein Schreiben aufsetzen mit den entsprechenden Widerspruch .

In 75 % der Fälle hört man von denen nichts mehr.

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