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Ist diese Abmahnung gerechtfertigt?

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t-rex
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Beitrag von t-rex » 24.06.2004, 09:40

Hi,

Habe gerade eine Abmahnung erhalten, bei der ich denke, dass sie eigentlich Gegenstandslos ist.

Zu den Fakten:

Ich habe verschiedene Keywords auf einer Seite angegeben. Jedes Keyword bzw. jede Keywordkombi verwies auf eine andere Seite. Nun ergab es sich, dass das Keyword des einen Links und das Keyword aus einem anderen Link einen anderen Sinn ergeben und Google diesen Sinn so aufgenommen hat. Wenn man also nach Keyword1 und Keyword2 gesucht hat war Google der Meinung, dass meine Seite dazupassen würde. und hat dies im Snippet auch hervorgehoben. Allerdings auch hier voneinander getrennt. Die angemahnte Keywordkombi wurde aber definitiv, SO von mir NIE verwendet. Nochmal, es sind zwei Wörter, die sich an unterschiedlichen Textpassagen befinden und nur von Google in diesen Zusammenhang gebracht wurden.

Es geht aber noch weiter :-( Die Firma, eine GbR, hat lediglich im Firmennamen diese "Keywords" verwendet und hat eine Domain mit diesem Namen registriert. Eine Marke ist nicht registriert! Zumindest, soweit ich das unter https://www.dpma.de überprüfen kann. Also noch einmal die Gegenseite ist der Meinung, dass der Name "Keyword1 Keyword2 GbR" und die registrierte Domain "keyword1-keyword2.de" ausreichen, um mich aus dem Suchindex zu klagen.

Und! Vor ca. 2 Wochen hat mich jemand darauf hingewiesen, dass er von dieser Firma wegen genau dieser Sache auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten hat. Woraufhin ich meine Seiten überprüft habe und die zweifelhaften Wörter entfernt habe. Was man also heute bei Google noch findet, sind definitv Leichen, die heute so nicht mehr existieren. Da ich natürlich Catchall-Domains habe, ist natürlich ein Aufruf wie https://keyword1.meinedomain.de bzw. auch https://www.meinedomain.de/keyword1.htm erfolgreich und leitet dann auf die Hauptseite weiter. Aber da könnte man genauso hanswurscht oder sonstwas anstelle von keyword1 einsetzen, dass würde genauso funktionieren. Aber, und das scheint mir das wichtige, die bemängelten Keywords, und schon gar nicht die bemängelte Kombi aus den 2 Wörtern ist NICHT auf den Seiten oder in den Metatags oder sonstwo enthalten.

Und! In dem Anwaltschreiben wird auf die Zieldomain verwiesen, nicht jedoch auf die Domain, die bei Google mit der Keywordkombi gefunden wurde.

Also ich halte noch einmal fest:
Die Keywordkombi hat Google erzeugt. Die Keywords sind bei Google aus dem Zusammenhang gerissen.
Die Keywords sind schon vor 2 Wochen auf meinen Seiten gelöscht worden.
Es wird zwar auf eine geschützte Marke nach §12 BGB, §§5,15 MarkenG verwiesen, erschliesst sich mir aber nicht ganz, da ich bei dpma.de nichts finden kann.
Es wird eine Domain bemängelt, die die Keywordkombi nie im Text oder in der Adresse oder in den Metas hatte.

Bei den Keywords handelt es sich um einen Ortsnamen, den es wohl gar nicht mehr gibt (eingemeindet) und dem Begriff Weiber. Die Firma ist ein "Kleinkunstduo"

Also, ich denke, dass hier keine Grundlage für eine Abmahnung gegeben ist. Ich denke, dass wenn ein Anrecht auf die Marke besteht, dann aber doch noch einige Gründe dagegen sprechen.

Oder???

Und noch eine Frage: was ist eine Domainsrechtsverletzung?

Würde mich freuen, wenn der eine oder andere ein Tipp für mich hat. Überstürzen muss ich nichts, da man mir bis zum 8.Juli Zeit gegeben hat ;-)

Danke schon einmal für die vielen konstruktiven Beiträge.

Gruss t-rex

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bugscout
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Beitrag von bugscout » 24.06.2004, 10:27

moin moin,

<meinung, keine rechtsberatung>

das entscheidende sind wohl in diesem fall die keywords. sind es
gebräuchliche begriffe wie z.b. webmarketing und webdesign kannst
du tausend links mit den begriffen webdesign oder webmarketing auf
die seite bauen, sind die keywords eigennamen z.b. daimler und benz
wird wohl schwierig.

wenn auf meiner seite der satz steht:
ich fahre mit dem fahrrad zur arbeit und treffe herrn meyer
dann kann die firma fahrrad meyer mit der domain www.fahrrad-meyer.de
abmahnen solange sie lustig ist.

als erstes soltest du die cache-seiten sichern, damit du was in den
händen hast.

dann kannst du dem abmahner eine kopie der seite schicken und
ihm mitteilen, dass die sache für dich erledigt ist, wenn er die
abmahnung zurückzieht.

wenn nicht, dann solltest du dir einen rechtsanwalt suchen, der ahnung
hat.
</meinung, keine rechtsberatung>

grüsse

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 24.06.2004, 10:52

nur so als Tipp, ne Rechtsberatung in dem Fall kostet so 30-50 Euro

Übergibst du Ihm dem fall, kostet es das gleiche, wie die Kosten der Abmahnung.

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Malteser
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Beitrag von Malteser » 24.06.2004, 11:15

Grundsätzlich solltest Du tatsächlich einen Anwalt aufsuchen, der sich auch mit Internet beschäftigt und der so den Sachverhalt versteht und der Gegenseite schildern kann.

Rein rechtlich betrachtet muss der Abmahner sich an Google wenden, Du hast keinen Einfluss auf die Ausgabe der Suchergebnisse. Auch hast Du keinen Einfluss auf die Cache-Versionen. Von daher ist die Abmahnung wahrscheinlich schon unwirksam.

Ich habs beim letzten Male so gemacht: Es war von vornherein klar, dass die Abmahnung Müll war. Also habe ich die beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und auch ansonsten nicht reagiert. Es kamen dann drei böse Briefe des Anwaltes, mit Androhungen von Mahnbescheiden, Unterlassungsklagen usw... aber dann war Ruhe. Die Herrschaften wussten selbst, dass der nächste Schritt die Klage bzw. einstweilige Verfügung wäre - und dass sie dann scheitern würden.

Die Abmahnung ist heutzutage zu einem reinen Drohinstrument frustrierter Kleinunternehmer und geldgieriger Rechtsanwälte geworden. Herren wie der verehrte Gravenreuth haben es vorgemacht und viele glauben, es genau so machen zu können, weil sie das große Geld wittern. Und tatsächlich gibt es genausoviele Abgemahnte, die mitspielen und die Kostennoten bezahlen - leider.
Wenn sich jeder von denen für ein paar Euro kompetent beraten liesse, dann wäre diese Unsitte längst abgeflaut.

Gruß
Malte

viggen
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Beitrag von viggen » 24.06.2004, 11:19

Yup, erklär einem Rechtsanwalt die Fakten, dann hast du gewissheit und vermutlich Ruhe..

mfg
viggen

thongsala
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Beitrag von thongsala » 24.06.2004, 12:04

bzgl. markenrecherche:
bei dpma findest du nur deutsche markeneinträge, keine internationale.
wenn jemand eine europäische und weltweit eingetragene marke hat, erscheint die dort nicht.
schau mal auf www.markenplatz.de die sind ganz gut, haben eine kostenlose online recherche..

markenstreitigkeiten würde ich aber nicht auf die leichte schulter nehmen und nicht reagieren. streitwert sind 50.000 euro, da kann man sich vorstellen, wie die anwaltsgebühren aussehen...

stuijts
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Beitrag von stuijts » 24.06.2004, 12:56

Schön, das du bis 8. Juli Zeit hast :-)

Ich wurde vorher anrufen und versuchen zu klären. Aber auf jeden Fall solltest du auch schriftlich reagieren.

Mit der Keyword-Kombi die du beschreibst, glaube ich kaum, daß die Hand und Fuss haben kann, auch wenn die Kombi registriert ist. Denn:
1) wie kannst du wissen, daß zwei normale Wörter (auch wenn der Ortsteil eingemeindet ist, bleibt es eine Ortsname) auf einmal nicht zusammen verwendet werden dürfen?
2) Ausserdem hast du sie nicht zusammen verwendet, sondern separat, was mit normale Wörter durchaus passieren kann ;-)
3) du wirst wahrscheinlich das Duo nicht irgendwie in einem negativen Licht gestellt haben (oder?)
4) Auf der Eintrag in Google oder sonstige Suchmaschinen hast du keinen Einfluss in dem Sinne.

Sammele aber sicherheitshalber Beweise (Screenshots mit Datum usw). Und nicht nur du, sondern auch durch zwei, drei unabhängige Dritten (!).

Wichtig ist die genaue Formulierung der Abmahnung, und genau dagegen zu argumentieren samt Beweisstücke. Ich denke, dann wird sich die Sache damit erledigt haben. So wie du es beschreibst hört es sich für mich an wie eine schlecht recherchierte Standard-Abmahnung.

Ich wurde aber zuerst einfach mal bei das Duo anrufen.

Und übrigens: alles persönliche Meinung/Erfahrung - ich bin keine RA und das obere ist somit keine Rechtsberatung!

Grüsse,
Birthe

t-rex
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Beitrag von t-rex » 24.06.2004, 13:09

Danke für die Meldungen,
das entscheidende sind wohl in diesem fall die keywords.
Die Kombi setzt sich zusammen aus einem Ortsnamen und "mehrzahl für alte Frauen" ;-)
als erstes soltest du die cache-seiten sichern, damit du was in den händen hast.
Das Problem ist, dass der Ortsname gar nicht in der Cache-Seite enthalten ist. Aber im Snippet wird es angezeigt. Habe ich natürlich heut morgen noch getestet.
nur so als Tipp, ne Rechtsberatung in dem Fall kostet so 30-50 Euro
Das es so billig ist, wusste ich gar nicht :oops:
Du hast keinen Einfluss auf die Ausgabe der Suchergebnisse. Auch hast Du keinen Einfluss auf die Cache-Versionen.
Geht mir die ganze Zeit schon durch den Kopf. Gerade, wegen der widersprüchlichen Anzeige im Index.
schau mal auf www.markenplatz.de die sind ganz gut,
Danke, kannte ich noch nicht. Aber auch da ist nichts mit registrierter Marke.


Ich hatte es ja schon geschrieben. Es handelt sich bei der klagenden Firma um ein Kleinkunstduo. Ich zitiere mal.
Unter dem Namen xxxxx treten unsere Mandantinnen seit ca. 25 Jahren als Kleinkunstduo auf Bühnen, im privaten Rahmen und im Fernsehen auf. Auf württembergischer Ebene haben sie einen hohen Bekanntheitsgrad.
Also auf die leichte Schulter nehme ich es NOCH nicht. Der Streitwert soll bei 25.000 Euro liegen. Und wenn ich die Unterlassungserklärung (die sehr kurz gefasst ist) unterschreibe, würde ich im Widerholungsfall zu je 20.000 Euro verdonnert werden.

Gruss t-rex
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Malteser
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Beitrag von Malteser » 24.06.2004, 13:31

Mach auf keinen Fall den Fehler, die Unterlassungserklärung voreilig zu unterschreiben. Bevor Du etwas tust, setz dich auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammen. Ruf einfach mal bei Deiner Anwaltskammer an und frag nach einem RA, der auch Online-Recht macht.

Gruß
Malte

Halli
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Beitrag von Halli » 24.06.2004, 22:59

wer besoffen noch geradeaus fahren kann ist bald reif fürs www.mpu-forum.de

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Beitrag von linkudu » 25.06.2004, 00:18

Sooo, mein erster - Hallo Leuts :)

Ich wurde vorher anrufen und versuchen zu klären. Aber auf jeden Fall solltest du auch schriftlich reagieren.
[Freie Meinung an ]
Ich würde das ding einfach ignorieren ... ich würde es notfalls auch auf ein Verfahren ankommen lassen und erst dann einen Anwalt einschalten - Umso teurer wird das für den Abmahner :D

Ansonsten enstehen dir nur unnötige Kosten ....

Da wird meiner Erfahrung nach sowieso erst mal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, da würde ich natürlich erstmal Widerspruch einlegen und sollte es tatsächlich zum Verfahren kommen, was ich nicht denke, dann einen Anwalt einschalten ...
Jedem auch nur einigermassen begabten Anwalt sollte dieser Fall hochwillkommen sein, denn er gibt ausreichend Gelegenheit die Gegenseite abzuwatschen daß die Schwarte kracht...
Der ist gut :lol:

[/Freie Meinung aus]


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t-rex
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Beitrag von t-rex » 25.06.2004, 09:23

Hi,
Ich würde das ding einfach ignorieren ...
Das ist mir aber ein bisschen zu heiss :-? Angenommen ich mache also nichts, und der Anwalt ist so bedeppert, dass er als nächstes eine Einstweilige Verfügung durchdrückt. Im schlechtesten Fall werde ich dazu nicht befragt. Und der Anwalt lässt dann meinen Server lahmlegen (Wie auch immer das funktionieren soll). Bis ich diese Geschichte wieder vom Hals habe, geht einige Zeit ins Land, und ich muss dann meinem Anwalt das Geld auch vorschiessen.
Da wird meiner Erfahrung nach sowieso erst mal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, da würde ich natürlich erstmal Widerspruch einlegen und sollte es tatsächlich zum Verfahren kommen, was ich nicht denke, dann einen Anwalt einschalten ..
Wenn es in diese Richtung geht, und der Anwalt sich in diese Geschichte verbeist, dann habe ich es wenigstens versucht, und Ihn mit meinem Schreiben aufgeklärt.

Hab gestern auch noch einen Tip von wegen Schutzschrift hinterlegen erhalten. Nach langem Suchen habe ich auch herausgefunden, was das ist. Mir stellt sich im Moment noch die Frage, ob das nur ein Anwalt machen kann, oder ob ich das selbst machen kann!?

Gruss t-rex

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Beitrag von linkudu » 25.06.2004, 10:22

Hab gestern auch noch einen Tip von wegen Schutzschrift hinterlegen erhalten. Nach langem Suchen habe ich auch herausgefunden, was das ist.
Dannn klär mich mal bitte auf - hab' ich noch nie gehört :oops:


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Beitrag von t-rex » 25.06.2004, 10:36

Hi,

bin kein Anwalt ;-) Versuche aber mal, ob ich das zusammenbekomme :-)

Bei einer Schutzschrift handelt es sich um einen Einspruch gegen eine mögliche Einsteilige Verfügung. Das bedeutet, dass ich schon vorsorglich gegen eine Einstweilige Verfügung Einspruch erhebe, und eine Anhörung fordere. Die Schutzschrift, muss natürlich in schriftlicher Form vorliegen und sollte die möglichen Gründe der drohenden Einstweiligen Verfügung enthalten, sowie auch die Gegenargumentation, warum diese möglichen Gründe nicht zutreffen bzw. was sonst noch gegen die EV spricht.

Diese Schutzschrift kann/soll bei den möglich involvierten Landgerichten(?) hinterlegt werden. Mehrere Gerichte deshalb, weil es im Vorfeld nicht zu 100% klar sein wird, bei welchem Gericht die EV beantragt wird. Als zuständiges Gericht kommt in Frage, dass zuständige Gericht in/an Deinem Wohnort, das zuständige Gericht in dem die gegnerische Partei ansässig ist und das zuständige Gericht, bei dem der gegnerische Anwalt gemeldet ist.

Da ich ja nur Laie bin, und es durchaus möglich sein kann, dass ich da was falsch wiedergebe, bitte selber noch googeln

Gruss t-rex
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Beitrag von t-rex » 25.06.2004, 14:00

Hi,

hab jetzt mal auf geocities.com einen Account (trex_xxx1) eingerichtet, und den ersten Entwurf des Schreibens an den gegnerischen Anwalt abgelegt.

Gruss t-rex

P.S.: Danke noch für all die konstruktiven Kommentare :D Besonders die, die mich per PN erreicht haben.
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