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Es geht weniger um die Strafbarkeit, sondern um die zivilrechtliche Abmahnfähigkeit.mmedia hat geschrieben:Es muss doch eine Möglichkeit geben eine Hand voll Produkte übers Internet zu verkaufen ohne sich strafbar zu machen, Jura zu studieren, einen geldgeilen Anwalt zu beauftragen oder seine Seite im Kongo zu hosten!?
daniel5959Steuerberater Rüdiger Schaar beantwortet ... die Frage, ob man als Blogger Einnahmen aus Social Payments wie Flattr, aus Werbebannern, Google AdSense oder Affiliate-Netzwerken...
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Vorsicht ist bei Affiliate-Programmen und Werbebannern geboten. Denn hierbei handelt es sich nicht um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern gewerblicher Art.