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Vor- und Nachteile einer KLEINGEWERBE-Anmeldung?

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Airport1
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Beitrag von Airport1 » 06.03.2005, 13:40

Ich weiss es gibt einen aehnlichen Thread, der sich aber im Grunde "nur" mit der Gewerbeanmeldung an sich beschaeftigt.

Mich beschaeftigen nun vielmehr die Vor- und Nachteile ob ich im Eroeffnungsfragebogen (Punkt 7.2 "Kleinunternehmer-Regelung") vom Finanzamt die Kleingewerberegelung beanspruchen soll oder besser nicht.

Soweit ich das ueberblicken kann, kann man bei Wahl dieser Regelung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, die Frage ist nun: inwiefern "juckt" das meine potenziellen Geschaeftspartner?

Gibt es sonstige Vor- und Nachteile?
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look4u
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Beitrag von look4u » 06.03.2005, 13:55

Hallo !

Die Kleingewerberegelung hat steuerlich grosse Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Du hast als Kleinunternehmer (und nur als Kleinunternehmer) die Wahl, ob Du Umsatzsteuer ausweisen willst oder nicht. Wenn nicht hat das zur Folge, dass Du auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst.

Ich würde Dir immer dazu raten mit Umsatzsteuer zu kalkulieren, da Du damit in der Lage bist auch Geschäftkunden in Deinen Kundenstamm aufzunehmen. Diese müssen einen MwSt Ausweis haben, da sie fast ausschliesslich Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ausserdem macht es einen professionelleren Eindruck ggü. Geschäftspartnern.

Aber es gibt selbstverständlich Ausnahmen bei denen es sich lohnt ohne MwSt zu arbeiten. Zum Beispiel wenn man schon vorher weiss dass seine Kundschaft auf die Vorsteuer nicht angewiesen ist.

Falls noch Fragen bitte melden.


Gruss

Yankee
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mic_jan
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Beitrag von mic_jan » 06.03.2005, 14:17

Ich würde Dir immer dazu raten mit Umsatzsteuer zu kalkulieren, da Du damit in der Lage bist auch Geschäftkunden in Deinen Kundenstamm aufzunehmen.
Was ist das denn für eine These? Natürlich kannst du auch ohne Umsatzsteuer Geschäftskunden bedienen. Geschäftskunden kalkulieren sowieso netto!

Eine Ausweisung der Umsatzsteuer lohnt sich eigentlich nur, wenn du während der Existenzgründung große Anschaffungen tätigst... bzw. hohe laufende Kosten hast. Denn dann kannst du die Umsatzsteur abziehen.

Übrigens, dies ist keine Rechtsberatung oder ähnliches, sondern meine persönliche Meinung.

Gruss

Michael

Der_Frauenversteher
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Beitrag von Der_Frauenversteher » 06.03.2005, 14:22

naja du darfst dir ja als kleinunternehmer gerade mal ein existenzminimum verdienen - irgendwas ca. 16k im laufenden um im darauf folgenden jahr dann 50k - aber ich finde, es sieht einfach unprofessionell aus, wenn man als kleingewerbe daher kommt. wenn ich die wahl HÄTTE, würde ich es nicht tun.

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 06.03.2005, 14:52

Also ob das unprofessionell aussieht waer mir relativ egal, das riecht mir zu sehr nach Vorurteilen und wenn jemand meint er muss Kleinunternehmer danach bemessen, ist er fuer mich nur arm *fg* auf solche Leute verzichtet man schon "aus paedagogischen Gruenden" gern ;)

Wie siehts mit dem Papierkrieg und Verwaltungsaufwand / Buchfuehrung* aus, mit Kleingewerbe ist es wohl erheblich weniger?

Kann man eigentlich spaeter, wenn sich doch rausstellen sollte, dass Kleingewerbe aufgrund von Umstaenden die ich jetzt noch nicht kenne, nicht passend ist, ohne Probleme ins "normale" Gewerbe rueberwechseln?

* scheint ja dann sogar zu entfallen
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wulfo
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Beitrag von wulfo » 06.03.2005, 15:01

Hi Airport1 es kommt darauf an wieviel Umsatz du im Jahr machen kannst und wie du planst.

Ohne Umsatzsteuer hat den Vorteil das die ständigen Meldungen ans Finanzamt ,je nach Umsatz, monatlich wegfallen. Auch das ist Zeit und Zeit ist Geld.
Ob es nun einen professionelleren Eindruck mit der Umsatzsteuer macht ist Ansichtssache. Sicher kannst du aber auch Geschäftkunden in Deinen Kundenstamm aufzunehmen da Sie ja den ganzen Betrag als Betriebsausgaben buchen können, nur keine Vorsteuer abrechen.

Ein Vorteil kann sein das du deine Preise günstiger kalkullieren kannst in der Regel 16%

Nachteil max der professionellere Eindruck wobei ich das noch bezweifel :wink:

Ansonsten kann ich mich mic_jan anschliesen und wenn dein Umsatz im Jahr mal 120000 Eur übersteigt kannst du ja umsteigen auf Umsatzsteueranmeldung.
Und bitte nicht verwechseln Umsatz und Gewinn :wink:

look4u
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Beitrag von look4u » 06.03.2005, 15:09

Ich kenne keinen Unternehmer, der selbst Rechnungen mit Mwst. ausweist, auf die Vorsteuer verzichtet. Schon garnicht bei größeren Ausgaben.

Alles andere ist doch auch Quatsch. Wer will schon gerne viel Steuern zahlen. Ich würde auf den Ausweis der Mwst auch nur verzichtet, wenn das Produkt oder die Dienstleistung erheblich preiswerter wäre.

Gruss


Yankee

mic_jan
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Beitrag von mic_jan » 06.03.2005, 15:15

Ich kenne keinen Unternehmer, der selbst Rechnungen mit Mwst. ausweist, auf die Vorsteuer verzichtet. Schon garnicht bei größeren Ausgaben.
:o Wer hat denn das geschrieben!? Und das hat doch gar nichts mit dem Thema zu tun...

Ich würde auf den Ausweis der Mwst auch nur verzichtet, wenn das Produkt oder die Dienstleistung erheblich preiswerter wäre.
Naja, bei gleicher Kalkulationsgrundlage ist da ein Unterschied von 16% bzw. 7%. Und den Unternehmen ist es nunmal schnurzpiepegal, ob du Umsatzsteuer ausweist oder nicht... Denn die sehen sowieso nur die Netto-Beträge.

Also ich selber weise meine Umsatzsteuer in Rechnungen (B2B) aus, trotzdem sind meine Angebote IMMER nur mit Nettopreisen und dem Verweis, dass die Umsatzsteuer noch dazu kommt...

Gruss

Michael

Der_Frauenversteher
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Beitrag von Der_Frauenversteher » 06.03.2005, 15:43

Ein Vorteil kann sein das du deine Preise günstiger kalkullieren kannst in der Regel 16%
das ist ja wohl unsinn. die mehrwertsteuer ist eine steuer, die den endkunden betrifft. das heißt, dass jedes unternehmen die nur 'durchschiebt'.

wenn der kleinunternehmer einem unternehmer was für 1000 euro verkauft und ich verkauf das gleiche für 1160 euro, ist es für den unternehmer trotzdem genauso teuer. der holt sich die umsatzsteuer vom finanzamt zurück, bzw. verrechnet sie mit der umsatzsteuer, die er auf seine verkäufe aufschlägt.

ist also egal.

bugscout
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Beitrag von bugscout » 06.03.2005, 16:47

moin moin,
Ich kenne keinen Unternehmer, der selbst Rechnungen mit Mwst. ausweist, auf die Vorsteuer verzichtet. Schon garnicht bei größeren Ausgaben.
auf die Vorsteuer verzichten muss er nur, wenn der bruttopreis gleich ist

bei gleichem nettopreis ist es für den kunden schnurz

wenn ich als kleinunternehmer was verkaufe für 1000 euro, dann ist es für den geschäftskunden genauso teuer, als wenn jemand 1000 + 16% umsatzsteuer nimmt.

spannend wird es nur für mich. verkaufe ich etwas, dass ich selbst einkaufen musste, z.b. 700 euro + 16% umsatzsteuer (92 euro), dann muss ich es für 1092 anbieten um den gleichen rohertrag zu machen.

Code: Alles auswählen

Ein Vorteil kann sein das du deine Preise günstiger kalkullieren kannst in der Regel 16% 
bei geschäftskunden verdiene ich weniger:
nur wenn ich nicht oder nur wenig selbst oder nur bei leuten die auch keine umsatzsteuer erheben einkaufe. ansonsten geht mein rohertrag bei gleichem bruttopreis runter.

bei privatkunden kann ich billiger sein:
in der regel 100 ((vk + mwst[vk]) - (ek + ertr[roh] + mwst[ek])) / (vk + mwst[vk])

in diesem fall 5,9%, wenn der gleiche rohertrag dabei rauskommen soll.


grüsse

wulfo
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Beitrag von wulfo » 06.03.2005, 16:52

Hi Der_Frauenversteher "das ist ja wohl unsinn. die mehrwertsteuer ist eine steuer, die den endkunden betrifft. das heißt, dass jedes unternehmen die nur 'durchschiebt'. "

richtig und wenn du den Endkunden die 16% nicht berechnen musst weil du Kleinstunternehmer bist ist es günstiger.
Nettopreise Kalkulation. Mit Vorsteuer musst du den Endkunden ja die 16% berechnen und an das Finanzamt weiterreichen.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Keine Mehrwertsteuer günstigere Preise, ob das für den Haushalt Deutschland besser ist, ist ein anderer Fall.

Für Verkäufe an Unternehmen bleibt es gleich, richtig. Aber in der Regel wird man sowieso mehr Verkäufe an Endkunden haben als an Unternehmen :wink:

look4u du bezahlst doch deswegen nicht mehr Steuern wenn du bei jemanden mit Kleinstgewerbe etwas kaufst, wie kommst du darauf?
Unternehmen kalkulieren immer Netto + Ust je nach Branche 7% bis 16% bei Kontakten oder Kaufs aus den Ausland auch mal bis 22%.
Die Kosten für ein Unternehmen für das Produkt sind die gleichen im Gegensatz zu den der Endkunden, da diese die Vorsteuer nicht zurückholen können.

Für Unternehmen ist es fast egal ob mit oder ohne Vorsteuer da fast neutral.

teddy86
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Beitrag von teddy86 » 06.03.2005, 22:55

Hallo Airport1!

Da ich selbst am 01.01.2005 ein Gewerbe angemeldet habe weiß ich nun ziemlich genau über den Sachverhlat bescheid. Ich habe ende letzten Jahres vor genau der Selben Frage gestanden..

Ich werde es mir jetzt mal erlauben die Aussagen meiner Vorredner zusammenzufassen, zumindest dass was davon richtig ist:

Ob Kleinunternehmer ja oder nein würde ich davon abhängig machen ob du größere Ausgaben für dein Gewerbe tätigen wirst. Wenn ja : Auf jeden Fall keine Kleinunternehmerregelung da du in dann die 16% Steuern auf deine Ausgaben absetzen kanst (Wie schon erwähnt).

In allen anderen Fällen würde ich (Wie ich es auch gemacht habe), die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Dies hat überwältigende Vorteile:

1.) Extrem geringerer Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu Verzicht auf Kleinstunternehmer durch Wegfallen der Vorsteuererklärung.
2.) Es kann nachträglich doch noch auf die Kleinstunternehmerregelung verzichtet werden wenn sie zuvor beantragt wurde. Man müßte dann nur bei den bislang erstellten Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) diese nachträglich abführen, dem Geld also hinterherrennen oder aber aus eigener Tasche bezahlen.

Zu beachten:

1.) Kleinstunternehmer kannst du sein wenn dein Jahresumsatz nicht über 17.500€ steigt und im Vorjahr nicht über 50.000€ lag.
2.) Das Geschäftskunden bei dir nicht kaufen weil keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung: DAS IST QUATSCH!!!
Ich habe Rechnungen über 2000€ gestellt und es hat niemanden gejuckt ob mit oder ohne Mehrwertsteuer.
Außerdem: Das was ich ohne Mehrwertsteuer billiger bin (16%) Brauchen die Kunden nicht mehr bezahlen und somit nacher nicht von der Vorsteuer abziehen. Beispiel: Wenn ich eine Rechnung über 2500€ stelle und der Kunde 16% nicht geltend machen kann, oder ob ich eine Rechnung über 2900€ (+16%) stelle und der Kunde dann seine 16% von den 2900 wieder runterpulen kann.. Wo soll da der Unterschied für den Kunden liegen der Vorsteuer geltend machen kann? Kunden die keine Vorsteuer geltend machen können profitieren dann sogar noch von Variante 1 und ärgern sich über Variante 2 ;)

Das eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer unprofessionel ist, denke ich persönlich nicht. Immerhin bist du dadurch 16% billiger und bedenke den Verwaltungsaufwand den du einsparst!

Lieben Gruß
Teddy

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Beitrag von Airport1 » 07.03.2005, 00:14

Danke Teddy86, Du hast es sehr gut zusammengefasst. Werde mich nach reiflicher Ueberlegung wohl fuer die Kleinunternehmerregelung entscheiden und freue mich dass sich jemand HIER als Kleinunternehmer "outet" - bzw. jetzt sind es zwei ;-)
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Beitrag von Airport1 » 07.03.2005, 15:48

EDIT: Zu spaet, hat sich erledigt, hab eben den Wisch abgegeben ;) Wer Fragen zu dem Prozedere hat darf sich aber gerne melden. Eine Rechtsberatung oder steuerliche Beratung kann und darf ich allerdings nicht geben...


Noch ein paar Fragen zum "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung":
(Fragebogen in Baden-Wuerttemberg, von Bundesland zu Bundesland anders)

"1.5 Steuerliche Beratung":
Darf dies nur ein Steuerberater oder auch ein gelernter Kaufmann - den ich zur Verfuegung haette? In der Ausfuellhilfe steht leider nichts dazu.

"2.1 Art des ausgeuebten Gewerbes"
Hier habe ich "Internet Dienstleistungen". Hoffe da ist die Entwicklung von Software bereits enthalten, die Bezeichnung ist doch relativ generisch?

"2.2 Anschrift des Unternehmens"
Teilweise gibt es hier Behauptungen man duerfe als Einzelunternehmer/Kleinunternehmer NICHTS oder nur den eigenen vollen Namen eintragen, jedoch keine Firmenbezeichnung a la 'Hansdampf Internetdienstleistungen' eintragen. Sehr dubios, wahrscheinlich auch wieder einige Maerchen ;)

"3 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen":
Ist es ueberhaupt noch noetig hier etwas einzutragen wenn man sowieso die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Insbesondere tragen hier manche bei Gewerbebetrieb statt einer Zahl "VERLUST" ein??

"7.1 Gesamtumsatz":
Hier habe ich den Umsatz von zwei Monaten berechnet und dann mal 6 genommen = 1 Jahr. Sollte so wohl in Ordnung gehen?
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Beitrag von pi-de » 11.03.2005, 01:15

> Darf dies nur ein Steuerberater oder auch ein gelernter Kaufmann - den ich zur Verfuegung haette? In der Ausfuellhilfe steht leider nichts dazu.

Wenn dich ein nicht ausgebildeter Freund berät, haftet er nicht für
seine Beratung. Ein Stuerberater allerdings haftet für Fehlbratung.
Ich denke die Frage zielt hierauf ab.

Hier habe ich "Internet Dienstleistungen". Hoffe da ist die Entwicklung von Software bereits enthalten, die Bezeichnung ist doch relativ generisch?

Laut Gewerbeamt war das nur zu statistischen Zwecken. Allerdings muss
sich deine Bezeichnung mit deiner Tätigkeit decken. Fällst du jetzt Bäume im Hardtwald gilt das Gewerbe nicht. So oder so ähnlich, allerdings ist
das wohl alles etwas schwammig...

Teilweise gibt es hier Behauptungen man duerfe als Einzelunternehmer/Kleinunternehmer NICHTS oder nur den eigenen vollen Namen eintragen, jedoch keine Firmenbezeichnung a la 'Hansdampf Internetdienstleistungen' eintragen. Sehr dubios, wahrscheinlich auch wieder einige Maerchen

Kein Märchen. Du hast de facto keine Firma - nur ein Gewerbe.
Firma bezeichnet aus rechtlicher Sicht den Namen deines Unternehmens,
was du nicht hast.
Mit einem, z.B. Eintrag ins Handelsregister darfst du einen Firmennamen
tragen und wärst im einfachsten Fall Kaufmann - allerdings mit HGB Pflichten
statt, wie nun, BGB-Pflichten.

Ist es ueberhaupt noch noetig hier etwas einzutragen wenn man sowieso die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Insbesondere tragen hier manche bei Gewerbebetrieb statt einer Zahl "VERLUST" ein??

In welchem Zusammenhang? MwSt? Kann mich nicht erinnern sowas gefragt worden zu sein.

Hier habe ich den Umsatz von zwei Monaten berechnet und dann mal 6 genommen = 1 Jahr. Sollte so wohl in Ordnung gehen?

Joa - wer weiß das schon. Am Anfang verzeiht das FA auch Fehler.
Zudem haben sie Auskunftspflicht und du müsstest einen speziellen
Ansprechpartner haben.

Kannst dich auch gerne mal via PM melden, wenn noch Fragen sind.

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