Barthel hat geschrieben:Gleiches gilt auch für Texte, wenn ich mich richtig erinnere.
Sind meiner Meinung nach direkt verrechenbar sein, es geht aber auch anders. Habe es zumindest schon umgekehrt gehandhabt, dass die von mir einen Vertrag als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis erhalten haben und das gezahlte Honorar war dann meine Betriebsausgabe. Nicht ich habe dann eine Rechnung erhalten, sondern umgekehrt, die von mir einen Zahlungsbeleg ähnlich einem Lohnzettel, nur eben für erhaltenes Honorar ausgelegt.
Winegum90 hat geschrieben:- Rechnungen von Bildagenturen für gekaufte Bilder
Du kaufst keine Ölgemälde im Laden, Du erwirbst nur Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Fotografien.