Lol - tja sh... happens....
Von den Gerichten wird übrigens
unterstellt, dass die Registrierung eines Domainnamens auch ohne angemeldete
Wortmarke schon eine vorbereitende Handlung zum Anbieten eines Produktes oder einer Dienstleistung unter dem betreffenden Namen ist und entsprechenden Schutz geniesst.
Demnach ist die erstmalige Registrierung von "XYZ.tld" eine Maßnahme zum Schutz des Wortes XYZ. Wahrscheinlich nicht für jede
Waren- und Dienstleistungsgruppe, von denen grundsätzlich 3 mit der Markenanmeldung für die Marke registriert werden, jedoch auf jeden Fall schonmal für die Gruppe(n) die den Content auf der Seite oder das aktuelle Geschäftsfeld des Anmelders (aus GmbH-Vertrag etc.) reflektieren.
Quellen:
https://www.flick-sass.de/fnet.html
https://www.dpma.de
@robbelsche:
Hab schon erfolgreich Domains behalten können, indem ich einfach den Content einer Domain mit Marken URl ausgetauscht habe. Der Content hatte somit nichts mehr mit den Waren- und Dienstleistungsgruppen der Marke zu tun! Dann kann Dir keiner was........ausser ehhhh sie Dir abkaufen, natürlich
