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Dann lege doch eine extra Seite mit "noindex" für das Impressum an, es muß so wie so von jeder Unterseite aus zu erreichen sein.Treepwood hat geschrieben:Das hat doch nichts mit "Raten" zu tun... ich für meinen Teil tue es, damit ich nicht mit meinem Namen per Suchmaschine gefunden werde... zumindest nicht auf den ersten Seiten
Nicht nur unseriös sondern auch unzureichend. Ein Impressum muß immer für jeden zu lesen sein, der die Seite lesen kann. D.h. das Impressum muß als Text vorliegen (bei einer Flash Seite könnte es anders aussehen).easymicha hat geschrieben:Impressum+jpg=ein wenig Unseriös!?
Stimmt schon, das unseriös habe ich nur zum Anlaß genommen, es muß nicht heißen, daß die Seite unseriös ist.Cura hat geschrieben:@Hasenhuf -
Unzureichend? - Möglicherweise!
Aber warum unseriös?
"Muß" weil es der Gesetzgeber so will, Stichwort TDG "Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar".Cura hat geschrieben:Und das da hat mich nun völlig verwirrt:
>> Ein Impressum muß immer für jeden zu lesen sein, der die Seite lesen kann. D.h. das Impressum muß als Text vorliegen (bei einer Flash Seite könnte es anders aussehen). <<
Einmal "MUSS" und dann wieder "KÖNNTE"?
@hasenhufD.h. das Impressum muß als Text vorliegen (bei einer Flash Seite könnte es anders aussehen).
https://www.anbieterkennung.de/ hat geschrieben:Wer übrigens verhindern möchte, daß sein Name bzw. seine Adreßdaten später in den Suchmaschinen auftauchen, sollte die Impressums-Seite mittels einer robots.txt (siehe auch: Hilfe-Tool) vor dem Zugriff von Suchmaschinen schützen. Der gelegentlich geäußerte Tip, die geforderten Pflichtangaben in einer Grafik unterzubringen, hat den Nachteil, daß für Nutzer, die mit reinen Textbrowsern wie z.B. Lynx im Netz unterwegs sind, das Impressum sozusagen nicht vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn das Impressum nur bei eingeschaltetem Javascript erreichbar ist. Diese Mängel können ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden.
https://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.htmlhttps://www.impressum-recht.de/ hat geschrieben:Die Erreichbarkeit der Anbieterkennzeichnung sollte auch nicht von bestimmten Scripten oder Browser-Plug-Ins abhängig sein (z.B. Impressum per JavaScript-Popup). Die Anbieterkennzeichnung sollte auch in der gleichen Sprache der Webseite verfasst sein.
"Diese Mängel könnten ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden." ... müssen aber nicht. Na und?schlankvogel hat geschrieben:Jedoch lies in Deinen ausgewählten Artikeln doch mal etwas genauer:
1. "Diese Mängel können ggf. vor Gericht..."
2. "Die Anbieterkennzeichnung sollte auch..."