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Wieso UST-Steuerbefreiung bei Kleingewerbe???

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 18:48

aber ein Punkt bei der ganzen Angelegenheit hast du noch garnicht berücksichtigt... Wenn du gewerblich handelst, egal ob so oder über ebay, du musst dann den Endkunden 2 Jahre Gewährleistung geben....

Und so kann sich eine Umsatzsteuerbefreiung auch als Verkaufsbremse erweisen.... Es zeigt ja im Grunde, dass dieser Handel nur nebenbei betrieben wird, und wer weis ob dieser Verkäufer in einem Jahr das Gewerbe überhaupt noch hat, und ich ein teures Gerät im Rahmen der Gewährleistung ersetzt bekommen kann... gut, auch eine Umsatzsteuerpflicht garantiert nicht, das die gewerbe in 1 Jahr noch betrieben wird, aber es wirkt auf jeden Fall seriöser....

Und wenn du vorhast einmal monatlich diese 1.150,- zu verdienen, also monatlich 7.000,- Umsatz hast, ist eh nix mit Umsatzsteuerbefreiung, da hierfür der Umsatz zugrunde gelegt wird, nicht der Gewinn... und im ersten Jahr darfste glaube ich nur um die 17.000,- Umsatz haben damit du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen kannst... und in den Folgejahren darf es auch jeweils nur um die 50.000,- Jahresumsatz sein... also mit der Gewinnspanne aus deinem Beispiel wird es nix mit 1.000 monatlich nebenbei und Umsatzsteuerbefreiung...

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 18:51

themaster3000 hat geschrieben:
pompom hat geschrieben:Wenn du ein Gewerbe betreibst, bist du Einkommenssteuerpflichtig.
Auch wenn dieses z.B. als nebenberufliches Kleingewerbe betrieben wird.
Weißt du zufällig was mir dann nach Einkommensteuererklärung in etwa übrig bleibt? (das deutsches Steuerrecht ist Wahnsinn!!!)
dabei spielt ja auch noch eine Rolle was für Einnahmen du sonst noch hast, also was du im Jahr an Gesamteinnahmen hast, ebenso spielt hier die Steuerklasse eine Rolle etc..... kann also sein, dass du garkeine Einkommensteuer zahlen musst, kann aber genauso gut sein, dass du 40% oder mehr an Einkommensteuer zahlen musst...

themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 01.06.2007, 23:36

Sorry, hab den Beitrag erst jetzt gelesen, hab den "2.Seite"-Link übersehen!
net(t)worker hat geschrieben:aber ein Punkt bei der ganzen Angelegenheit hast du noch garnicht berücksichtigt... Wenn du gewerblich handelst, egal ob so oder über ebay, du musst dann den Endkunden 2 Jahre Gewährleistung geben....
Ja das habe ich bereits vorher berücksichtigt. Das mit der Gewährleistung ist gar kein Problem! Ich verkaufe Teile aus Aluminium und Verschleißteile! Deshalb werden die wenigsten Käufer die 2 Jahre Gewährleistung in Anspruch nehmen!

net(t)worker hat geschrieben:Und so kann sich eine Umsatzsteuerbefreiung auch als Verkaufsbremse erweisen.... Es zeigt ja im Grunde, dass dieser Handel nur nebenbei betrieben wird, und wer weis ob dieser Verkäufer in einem Jahr das Gewerbe überhaupt noch hat, und ich ein teures Gerät im Rahmen der Gewährleistung ersetzt bekommen kann... gut, auch eine Umsatzsteuerpflicht garantiert nicht, das die gewerbe in 1 Jahr noch betrieben wird, aber es wirkt auf jeden Fall seriöser....
Das ist meist bei Großgeräten (Waschmaschine, Fernseher) der Fall. Bei günstigen Anschaffungen mache ich die Erfahrung, dass Käufer in eBay wie verrückt auf Gebrauchtware von privat bieten, als Neuware vom gewerblichen VK kaufen.
Das beobachte ich auch bei mir, schließlich sind gewerbliche VK. unzuverlässiger was Lieferzeit, Fragen und Service betrifft. Der Käufer kauft dann trotz fehlender Gewährleistung von Privat, erstaunlich!!!

net(t)worker hat geschrieben:Und wenn du vorhast einmal monatlich diese 1.150,- zu verdienen, also monatlich 7.000,- Umsatz hast, ist eh nix mit Umsatzsteuerbefreiung, da hierfür der Umsatz zugrunde gelegt wird, nicht der Gewinn... und im ersten Jahr darfste glaube ich nur um die 17.000,- Umsatz haben damit du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen kannst... und in den Folgejahren darf es auch jeweils nur um die 50.000,- Jahresumsatz sein... also mit der Gewinnspanne aus deinem Beispiel wird es nix mit 1.000 monatlich nebenbei und
Von 7.000EUR Monatsumsatz träume ich!! An einen solchen Umsatz werde ich nicht kommen, und falls doch kann man gut mit Preiserhöhungen (15%) entgegenwirken, das reduziert zwar das Kaufverhalten (60% weniger Käufer), kann aber meinen Gewinn pro Artikel verdoppeln (bei 10% Gewinnerwartung vom Umsatz, bereiche ich mit mit zusätzlichen 15% wie beschrieben)!

Ja, man sollte Jahr für Jahr bei unter 17.500EUR Umsatz bleiben, sollte dieser einmal um nur einen EUR überschritten sein, gilt man nicht mehr als Kleinunternehmer im Folgejahr!
Umsatz 2007 = 10.000EUR Kleinunternehmer
Umsatz 2008 = 18.000EUR Kleinunternehmer
Umsatz 2009 = 17.000EUR Regelbesteuerung, da im Vorjahr über 17.500EUR Umsatz

net(t)worker hat geschrieben:dabei spielt ja auch noch eine Rolle was für Einnahmen du sonst noch hast, also was du im Jahr an Gesamteinnahmen hast, ebenso spielt hier die Steuerklasse eine Rolle etc..... kann also sein, dass du garkeine Einkommensteuer zahlen musst, kann aber genauso gut sein, dass du 40% oder mehr an Einkommensteuer zahlen musst...
Danke, das muss ich noch mit einem Steuerberater regeln, weil ich bin noch Schüler 12.Kl und meine Eltern empfangen Kindergeld, ob das gestrichen wird oder nicht ist bis jetzt noch unklar!

Vielen Dank nochmals für eier Interesse

seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 02.06.2007, 08:14

@themaster3000

Nach dem was ich so im Bekanntenkreis erlebt habe ist ein
Kleingewerbe nur sinnvoll solange Du die meisten Rechnungen
aus Deutschland oder zumindest der EU bekommst. Sobald
Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe.

Anders sieht das aus wenn Du nur in Deutschland hantierst
denn da sind auch noch gewisse Kapgrenzen anders berechnet
(laut Steuerberater). Da kommst Du wohl deutlich besser weg.

Also einfach gesagt betreibst Du ein Kleingewerbe im Sinne
dessen was der Name assozeiert ist das O.K. versuchst Du
aber im ersten Jahr da lediglich mit einer stark expandierenden
Im und Exportfirma Steuern zu sparen geht das nach hinten los.
Beziehungsweise Du mußt dann ja beim Jahresabschluss versuchen
die ganzen ausländische MwSt. die Du gezahlt hast erst mal
wieder zu bekommen ... e.v.t. ist dann die Steuerberater Rechnung höher als der Nutzen.

Gruß

Micha
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themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 02.06.2007, 21:49

seonewbie hat geschrieben:Nach dem was ich so im Bekanntenkreis erlebt habe ist ein
Kleingewerbe nur sinnvoll solange Du die meisten Rechnungen
aus Deutschland oder zumindest der EU bekommst. Sobald
Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe.
Ja, ich beziehe Ware hauptsächlich aus Drittländern (außerhalb EU!) aber wieso führt das bei UST-Befreiung zu einem Nachteil?
VST (egal ob Zoll oder Deutsche VST) werden bei UST-Befreiung sowieso nicht erstattet!

themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 02.06.2007, 22:07

themaster3000 hat geschrieben:
seonewbie hat geschrieben:Nach dem was ich so im Bekanntenkreis erlebt habe ist ein
Kleingewerbe nur sinnvoll solange Du die meisten Rechnungen
aus Deutschland oder zumindest der EU bekommst. Sobald
Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe.
Ja, ich beziehe Ware hauptsächlich aus Drittländern (außerhalb EU!) aber wieso führt das bei UST-Befreiung zu einem Nachteil?
VST (egal ob Zoll oder Deutsche VST) werden bei UST-Befreiung sowieso nicht erstattet, nicht?

128
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Beitrag von 128 » 02.06.2007, 23:55

Vorteile von Umsatzsteuerbefreiung zum Beispiel für Leute die wenig Ausgaben haben und deren Kunden keine Unternehmen sind.

Wenn man von der USt befreit ist, kann man sich seine eigene gezahlte Mehrwertsteuer für geschäftliche Anschaffungen nicht zurück holen.

Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so wieder zurück, ist er aber keiner, spart der Kunde damit 19%. Der USt-befreite Kleinunternehmer kann also seine Deinstleistung günstiger anbieten und die USt-pflichtige Konkurrenz unterbieten. :wink:

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Beitrag von themaster3000 » 07.06.2007, 22:42

Und was hat man für Nachteile ich jetzt die Waren aus Drittländern beziehe, eigentlich geht es mir um diesen Satz:

"Sobald Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe."

Caretaker
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Beitrag von Caretaker » 08.06.2007, 01:32

Muss man bei Transaktionen mit privaten Verbrauchern (Ebay) nicht sowieso immer Mehrwertsteuer ausweisen?

Die Befreiung bezieht sich doch nur auf die Umsatzsteuer, die bei Transaktionen zwischen Unternehmen fällig wird.



Ich habe 2,5 Jahre die Umsatzsteuerbefreiung genutzt, die Befreiung von der Befreiung brachte für mich eigentlich nur Vorteile, da ich ausschließlich Unternehmenskunden habe:
Erstens wirkt es seriöser, wenn man Umsatzsteuer ausgibt, ansonsten weiß jeder, dass der Umsatz kleiner als 17.500€ ist.
Zweitens stören Firmenkunden die 19% nicht, da sie diese mit ihre eigenen gezahlten Umsatzsteuern verrechnen können, man kann also beim Umstieg 19% auf den bisher erhaltenen Preis daufschlagen (der Aufschlag wird dann als Umsatzsteuer abgeführt), also werden alle Betriebsausgaben praktisch billiger (weil man ca. 16% der Betriebsausgaben wieder kriegt).

afb
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Beitrag von afb » 08.06.2007, 09:13

128 hat geschrieben: Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so
Sorry, aber das ist falsch. Wenn ein Kleinunternehmer auf seiner Rechnung KEINE Mwst ausweist, dann kriegt der Rechnungsempfänger auch keine 19% Vorsteuer vom Finanzamt wieder! (Denn schließlich zahlt der Kleinunternehmer die 19% ja eben nicht an das Finanzamt.)

Das Prinzip des Kleinunternehmers ist nur ein Vereinfachungsmodell für Unternehmer mit wenig Umsatz, damit diese sich nicht mit der Umsatzsteuer(anmeldung) rumschlagen müssen.
Kleinunternehmer ist m.E. nur sinnvoll, wenn man ausschließlich Privatkunden hat (die sich für USt nicht interessieren, wodurch ein gewisser Preisvorteil gegenüber den "normalen" Unternehmern entsteht) und man selbst so gut wie keine Rechnungen bekommt, da man selbst ja die MwSt auch nicht als Vorsteuer absetzen kann (wie schon jemand hier im Thread schrieb).

HTH,
Alex

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.06.2007, 09:51

Caretaker hat geschrieben:Muss man bei Transaktionen mit privaten Verbrauchern (Ebay) nicht sowieso immer Mehrwertsteuer ausweisen?

Die Befreiung bezieht sich doch nur auf die Umsatzsteuer, die bei Transaktionen zwischen Unternehmen fällig wird.
nope... entweder man ist umsatzsteuerpflichtig, dann weist man die MwSt immer aus, oder man ist befreit und weist sie nie aus....

alles andere isr nicht praktikabel... du weist im grunde nie ob da jetzt eine privatperson oder eine Firma dein Kunde bei ebay ist... ebenso in einem normalen Ladengeschäft etc... kannst du als Unternehmer also garnicht unbedingt unterscheiden...

Gurgelboot
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Beitrag von Gurgelboot » 08.06.2007, 10:04

Wenn man vor hat das Ganze "richtig" aufzuziehen Verzichtet man auf die Befreiung, ist so 'ne Art "Hobby" mit Erwerbscharakter mag es sinnvoll sein.

Ich finde den Beigeschmack nicht besonders schön, wenn man auf Rechnungen den Vermerk führt "gem § Bla von der Umsatzsteuer befreit". Man zeigt damit gleich, dass man ein Miniunternehmen ist.

Grüße :roll:

Margin
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Beitrag von Margin » 08.06.2007, 12:48

Irgendwer hat hier einen Denkfehler, vielleicht bin ich's ja selber.

Warum sollte es für Firmenkunden einen Unterschied machen, ob ich nun die MwST ausweise oder nicht - rein monetär betrachtet?
Wenn ich eine Dienstleistung für 5.000 € anbieten kann - das ist die Summe, die ich haben muss - dann ändert sich für niemanden irgendetwas, ob mit MwSt oder ohne.
Schlage ich auf meine 5.000,- € die MwSt drauf, muss ich sie ans FA abführen und der Firmenkunde holt sie sich wieder - viel Arbeit für nix. Ein reiner durchlaufender Posten.

Und warum muss eigentlich jeder gleich ein Großunternehmer sein?
Wenn ich mal so zurück denke an alte Zeiten, mit den kleinen Klitschen von nebenan lief immer alles erheblich fixer, zuverlässiger und unkomplizierter, so quasi auf Zuruf. Und mir sind auch heute noch mehr als genug Firmen bekannt, die Großbetriebe gerade im Dienstleistungsbereich nicht wirklich bevorzugen.

Just my two cents


Margin

128
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Beitrag von 128 » 08.06.2007, 16:02

afb hat geschrieben:
128 hat geschrieben: Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so
Sorry, aber das ist falsch.
Doch, das ist schon richtig, der Satz geht nämlich weiter. ;)
128 hat geschrieben:Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so wieder zurück, ist er aber keiner, spart der Kunde damit* 19%.
* damit, dass der Kleinunternehmer keine USt ausgewiesen und abgerechnet hat.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.06.2007, 16:47

Margin hat geschrieben:Warum sollte es für Firmenkunden einen Unterschied machen, ob ich nun die MwST ausweise oder nicht - rein monetär betrachtet?
Wenn ich eine Dienstleistung für 5.000 € anbieten kann - das ist die Summe, die ich haben muss - dann ändert sich für niemanden irgendetwas, ob mit MwSt oder ohne.
Schlage ich auf meine 5.000,- € die MwSt drauf, muss ich sie ans FA abführen und der Firmenkunde holt sie sich wieder - viel Arbeit für nix. Ein reiner durchlaufender Posten.
schon klar, es ist ein durchlaufender posten... aber durch die Umsatzsteuerpflicht reduzieren sich durch die Vorsteuererstattung deine Ausgaben, in beiden Fällen nimmst du nun 5.000 € ein, MwSt schon abgezogen.... wenn deine Einkaufskosten für die gelieferten Produkte nun aber 3.500,-€ zzgl. MwSt. betragen, hat der Steuerpflichtige einen Überschuss von 1.500,- erwirtschaftet, der Kleinuntrnehmer aber nur von 835,- € da er die Vorsteuer nicht ersetzt bekommt, aber dennoch zahlen muss... wenn beide in Ihrer Kalkulation nun 1.000 € verdienen wollen, kann der Umsatzsteuerpflichtige noch 500,- € im Preis runtergehen, während der Kleinunternehmer noch 165,- € draufschlagen müsste...

gegenüber Firmen kann der Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer also immer bessere Preise nennen, da seine Ausgaben geringer sind....

und wir waren bei den Beträgen vorher immer davon ausgegangen dass die Summen eine MwSt schon enthält, wenn diese ausgewiesen werden muss, und 5000,-€ inkl. MwSt ist für einen Firmenkunden wesentlich lukrativer als ein Abgebot von einem Kleinunternehmer über 5.000,- ohne MwSt.-Ausweis ......

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