
Bei einem Kleingewerbe, wenn ich keine MWST ausweisene: Heisst doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!
Bei einem Kleingewerbe, wenn ich MWST schon ausweise: Heißt doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Die im Verkaufspreis 7.000€ beinhaltete UST 1.117,65€ will das Finanzamt, und gibt mir meine VST 950€ zurück! Also bleiben mir (1.050€ - 167.65€) 882,35€ Reingewinn!
=> INSGESAMTE ERSPARNIS BEI UST-BEFREIUNG 31,85€
Damit hätte ich meine Frage selbst beantwortet, schliesslich spart man 31,85€ (ja, nur!) bei 8.000€ Umsatz, aber sobald ich diese 31,85€ wieder von Nahrung oder Zigaretten (oder sei es das Telefon) absetze, ist es doch vorteilhafter die Steuervergünstigung nicht in Anspruch zu nehmen.
Also für welche Kleingewerbebetreibende ist eine Steuerbefreiung von Vorteil??? Eigentlich für niemanden oder täusche ich mich?