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@chrizz: Ääähhh ja, aber ich weiß doch bereits die Vorteile der UST-Besteuerung, meine Frage bezieht sich aber auf genau das Gegenteil! Nämlich worin die Vorteile der UST-Steuerbefreiung liegen!!!chrizz hat geschrieben:hm. wenn du die waren aber nicht bei ebay loswirst, oder weniger dafür bekommst, dann bekommst du zumin die UST wieder. Im schlimmsten fall bekommst du also vom FA mehr wieder, als du zahlen müsstest... Insofern sollte man sich da von nem Steuerberater beraten lassen. Die haben sicherlich den Durchblick welche Vorteile es da gibt....
Wieso ?Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem Rechenbeispiel eBay erwähnt, die Privatkäufer kümmert das nicht ob 19% MWST inklusive sind oder nicht!!! wenn ich meine Artikel nun mit oder ohne UST-Befreiung für insgesamt 7.000€ anbiete ist denen egal, und genau das wäre meine Käuferschicht! Nähmlich die Leute die es nicht kümmert ob nun UST ausgewiesen ist oder nicht, weil sie es selbst nicht absetzen!!!Ice Man hat geschrieben: Wieso ?
Wenn du befreit bist, dann sind deine Endpreise ohne Mwst.
Du darst auch keine Mwst. ausweisen.
Ja, ich habs mir nochmal durchgerechnet, aber wird bei der UST-Befreiung für Unternehmer wirklich nicht der Unternehmensgewinn versteuert, weil das Beispiel mit Dienstleistungen und UST-Befreiung nur in diesem Fall auch zutrifftSchwede hat geschrieben: Es macht aber bei Dienstleistungsangeboten oft sehr viel Sinn.
wenn du keine MwSt. ausweist, bekommt das Finanzamt auch keine 19%, auch nicht aus dem Gewinn.....themaster3000 hat geschrieben: Bei einem Kleingewerbe, wenn ich keine MWST ausweisene: Heisst doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!
Falsch... wenn du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweist, musst du Umsatzsteuerpflichtig sein, und bekommst die Vorsteuer voll erstattet...themaster3000 hat geschrieben:Auch wenn ich eine MWST letztendlich ausweise (erster Gedanke: Ich spare mir das Geld), ich muss immernoch die volle VST bei Einkauf zahlen!!!
Da liegt wohl ein Verständigungsproblem vor, ich wollte mit dem beschriebenen nur sagen, dass ich in eBay ein Produkt immer zum selben Preis anbieten kann, ob jetzt 7.000€ ohne UST-Ausweis, oder 7.000€ (davon 1.330€ UST) wird den Privatkäufer wenig interessieren, da er die UST steuerrechtlich nicht geltend macht.net(t)worker hat geschrieben:Falsch... wenn du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweist, musst du Umsatzsteuerpflichtig sein, und bekommst die Vorsteuer voll erstattet...themaster3000 hat geschrieben:Auch wenn ich eine MWST letztendlich ausweise (erster Gedanke: Ich spare mir das Geld), ich muss immernoch die volle VST bei Einkauf zahlen!!!
net(t)worker hat geschrieben:Deine Rechnung ist schlichtweg falsch....
Ist der Fettgedruckte Gewinn mein Reingewinn, oder muss dieser noch über die Einkommensteuer errechnet werden?themaster3000 hat geschrieben: [...] also würde die Rechnung folgendermaßen Aussehen:
Ausgaben: - 5.950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Gewinn: 1.050,-
mit MwSt siehts dann so aus:
Ausgaben: - 5.950,-
Vorsteuererstattung: + 950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Umsatzsteuerzahlung: - 1.117,65
Gewinn: 882,35
und so ist ein deutlicher Unterschied zu erkennen...[...]
Rechenfehler... um auf 1.330 zu kommen hast du jetzt 19% von 7.000 gerechnet, also die 7.000 als 100% genommen... die 7.000 sind aber bereits 119%, die Summe(119%) setzt sich ja aus dem Nettopreis (100%) und der MwST. (19%) zusammen... so sind in 7.000 € nur 1.117,65 € MwST. enthalten...themaster3000 hat geschrieben:..... selben Preis anbieten kann, ob jetzt 7.000€ ohne UST-Ausweis, oder 7.000€ (davon 1.330€ UST) ....
es ist der Gewinn deines Gewerbes.... privat wirst du das aber noch versteuern müssen..... und egal ob Umsatzsteuerpflichtig oder nicht, die Einkommenssteuer fällt immer an, ist aber wie gesagt ein "Privatvergnügen", hat also mit dem Gewerbe nu nix mehr zu tun...themaster3000 hat geschrieben:Ist der Fettgedruckte Gewinn mein Reingewinn, oder muss dieser noch über die Einkommensteuer errechnet werden?
Ja Rechenfehler, ich habs kurz danach auch bemerkt, wollts nur nicht sagen, weil ich sonst zu viel Verwirrung in das Forum gebracht hätte!!! Sorry, aber danke, dass du es mir erklären wolltest!net(t)worker hat geschrieben: [...]Rechenfehler... um auf 1.330 zu kommen hast du jetzt 19% von 7.000 gerechnet, also die 7.000 als 100% genommen... [...]
Weißt du zufällig was mir dann nach Einkommensteuererklärung in etwa übrig bleibt? (das deutsches Steuerrecht ist Wahnsinn!!!)pompom hat geschrieben:Wenn du ein Gewerbe betreibst, bist du Einkommenssteuerpflichtig.
Auch wenn dieses z.B. als nebenberufliches Kleingewerbe betrieben wird.