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@banana joebanana joe hat geschrieben:da kann sich G entspannt zurücklehnen, denn zunächst mal hat niemand Anspruch überhaupt bei Google gelistet zu sein !
Die von rechtlegal benannte „ähnliche“ Diskussion beschäftigte sich seinerzeit im wesentlichen mit einem (wohl objektiv gegebenen) Kontrahierungszwang für Google und der daraus resultierenden Frage, ob Google eine Pflicht habe, gekickten Seitenbetreibern (wegen der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens) die Entscheidung zu begründen.rechtlegal hat geschrieben:Ich hab' Feierabend.Cura hat geschrieben:Rechtlegal - ich muss es Dir mal sagen. Als Person bist Du mir ja recht sympathisch, aber was Du manchmal als Jurist zu juristischen Themen und Aspekten als Kommentare loslässt ist mehr als dünn.![]()
Übrigens hatten wir hier schon mal ne ähnliche Diskussion betr. Zwang zur Aufnahme von Seiten in den Google-Index über knapp 20 Seiten aufgrund des (kontrovers diskutierten) angeblichen Google-Monopols.
SRY, aber das ist nun tatsächlich infantiler „Schwachsinn“...ypsie hat geschrieben:Google kann doch selber entscheiden, welche Seiten aufgenommen werden und welche nicht. Wenn morgen das Weiße Haus, ebay, ... nicht mehr gelistet werden - Pech. Google ist eine Website, die selber entscheiden kann...
Du kannst lesen?econosys.com hat geschrieben:Cura, dann erkläre uns unwissenden doch einmal, woraus sich ein Anspruch auf
a) Aufnahme generell bei google
b) Listung an einer bestimmten Position
für Dich ergibt.
Das wäre vermutlich wirklich "wunderbar mitzulesen".
• Google's Geschäftstätigkeit in Deutschland fällt nicht unter deutsches Recht?econosys.com hat geschrieben:Schön, der Aufsatz bezieht sich aber natürlich auf deutsches Recht. Weißt Du, wie egal einem Unternehmen, welches seinen Geschäftsitz in den USA hat, deutsche Gesetze oder türkische, japanische, usbekische und sonstige Gesetze sind, unter die deren Geschäftstätigkeit gar nicht fällt, sind?
Gehe ich Verträge nach amerikanischem Recht ein, weil sich ein Amerikaner in meinen Webkatalog einträgt? Oder analog bei einem Brasilianer, Australier oder Norweger?
Nein, tue ich nicht.
Fridaynite hat geschrieben:Wenn Du die Kommentare auf den amerikanischen juristischen Seiten liest, dann merkst Du ganz schnell, dass da mittlerweile die marktbeherrschende Stellung Googles ganz deutlich gewertet wird.
Sie sollen ja auch nicht „jeden Seitenbetreiber, der im ranking fällt oder aus dem Index gekickt wird, (...) erklären, was er falsch gemacht hat“, und somit ihren Algo veröffentlichen, sondern sie sollen manuelle Eingriffe in den (objektiv) für alle gleichen maschinellen Algo begründen, um eben sicher zu stellen, dass alle gleich behandelt werden...Jenny hat geschrieben:Trotzdem wäre es doch sehr merkwürdig, wenn Google verpflichtet werden könnte, jeden Seitenbetreiber, der im ranking fällt oder aus dem Index gekickt wird, zu erklären, was er falsch gemacht hat. Dann können sie ja auch gleich ihren Algorithmus veröffentlichen. Gleiche Chancen für alle!
Das hieße aber doch, daß sie erklären müßten, warum sie eine Seite nicht im Index haben wollen und gleichzeitig darauf hinweisen, daß ihrsie sollen manuelle Eingriffe in den (objektiv) für alle gleichen maschinellen Algo begründen
Könnte es sein, daß Dir entgangen ist, in welcher Reihenfolge die Posting stehen und das econosys.coms Beitrag noch auf was anderes abziehlt?robbelsche hat geschrieben:Du kannst lesen?econosys.com hat geschrieben:Cura, dann erkläre uns unwissenden doch einmal, woraus sich ein Anspruch auf
a) Aufnahme generell bei google
b) Listung an einer bestimmten Position
für Dich ergibt.
Das wäre vermutlich wirklich "wunderbar mitzulesen".![]()
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