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google Suchergebniss seiten parsen erlaubt?

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D@ve
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Beitrag von D@ve » 13.09.2007, 08:47

mwa hat geschrieben: Google könnte aber gegen kommerzielle Programme die für diesen Zweck verkauft werden angehen. Tun sie aber IMHO nicht. Warum?
Nein, Google kann nicht dagegen vorgehen. Wie auch? Die Nutzungsbedingungen sind nicht das Grundgesetz... zumindestens noch nicht... ;-)
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pofi2006
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Beitrag von pofi2006 » 13.09.2007, 14:37

net(t)worker hat geschrieben: oder hier im Forum, hier gibt es die Nutzungsbedingung, dass man hier nicht rumspammen darf... wer es dennoch macht, fliegt raus... und das ist jedem auch klar, da jammert dann keiner rum...

und nur weil Google so ein großes Unternehmen ist sollen grundlegenden Rechte für diese Firma nicht gelten?

Ab welcher Firmengröße sollte deiner Meinung nach denn das Recht nicht mehr gelten, dass Bedingungen, die gegen keinerlei Gesetze verstoßen, für die Nutzung gestellt werden? Und warum sollte dann für diese Firmen dieser Nachteil bestehen?
Hallo zusammen,

ich bin schon seit geraumer Zeit fleißiger Leser der Foren hier und konnte den meisten Beiträgen nur zustimmen. Deshalb habe ich mir und euch meine Meinung zu diversen Themen bisher erspart.

In diesen Thread wird allerdings einiger jur. Unsinn erzählt. Eine Nutzungsbedingung entspricht jur. einer AGB. Damit diese wirksam wird, muss ein Vertrag geschlossen werden. Deshalb wird auch beim Bestellvorgang in jedem Onlineshop der Klick auf: "AGB gelesen, verstanden und akzeptiert" verlangt. Auch bei der Anmeldung an die meisten Foren muss man die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Und das heißt dann natürlich auch, dass man sich daran halten muss.

Auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite muss ich die Nutzungsbedingungen allerdings nicht lesen. Denn sie ist öffentlich zugänglich! Daher gehe ich auch kein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister ein.

Was dann die Nutzung der auf der entsprechenden Seite vorhandenen Information angeht, bitte mal Google aufrufen und "BGH Urteil Paperboy" eingeben. Wer sich das Urteil durchliest, wird feststellen, dass ich - solange ich mich an das Urheberrecht halte - quasi alles machen darf. Und darunter fällt eben auch der systematische Zugriff per Robot auf öffentlich zugängliche Datenbanken (letzteres stellt Google dar). Und wie der BGH festgestellt hat, liegt es an dem Anbieter entsprechende techn. Maßnahmen zu ergreifen, wenn er es verhindern möchte.

Volker Racho
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Beitrag von Volker Racho » 13.09.2007, 16:29

pofi2006 hat geschrieben:Und wie der BGH festgestellt hat, liegt es an dem Anbieter entsprechende techn. Maßnahmen zu ergreifen, wenn er es verhindern möchte.
Was sie ja auch tun, wenn man zuviele seiten auf einmal parst. Also nen sleep in das script rein und es nicht übertreiben und schon kommt die meldung nicht man hätte spyware auf seinem rechner.

Wie soll die Tante wirklich sicher sein, welche Seiten zu Dir gehören, um diese abzustrafen? Warscheinlich laufen die Skripte der "Warner" in diesem Thread rund um die Uhr :wink:

Ausserdem wie ist das in großen Netzwerken, wo 500 Mitarbeiter ackern, müssen die sich zurückhalten was die Suche via Google betrifft?

Die paar Seitenaufrufe und der Traffic juckt google herzlich wenig.

Philosophiert mal ruhig weiter über Recht und Unrecht. Google hat das ganze zu Recht in ihren Nutzungsbedingungen untersagt. Ob man sich dran hält ist die andere Frage. Vor einer Klage brauch man wohl keine Angst zu haben :roll:

Wenn das ganze überhand nehmen sollte wird google wohl einfach die Erkennung verschärfen und dann hat sich das Problem für die wieder erledigt.

D@ve
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Beitrag von D@ve » 14.09.2007, 16:28

@profi2006:
Nur mit dem Unterschied, dass Google Deine Seiten auch einfach mal so aus dem Index kicken oder Dein Adsensekonto dichtmachen kann. Da kannst Du soviele BGH-Urteile auffahren wie Du willst. Die sagen dann einfach: "Wir haben das gemacht weil wir Bock darauf haben." und gut ist...
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luzie
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Beitrag von luzie » 15.09.2007, 12:04

Die sagen dann einfach: "Wir haben das gemacht weil wir Bock darauf haben." und gut ist...
womit wir beim kern der sache wären: klar kann ich in eine AGB reinschreiben was ich will, frage ist, ob's rechtskonform ist. und es geht noch weiter: was für einen kleinen webshop gilt, muss nicht auch für den monopolisten gelten. so könnte zB das kicken von seiten durch google fast regelmässig rechtswidrig sein, weil sie dabei ihre marktbeherrschende stellung missbrauchen. es könnte fälle geben, wo das verbot des automatischem auslesen rechtswidrig ist. nur weil google irgendwas ihnen genehmes in die AGB schreibt muss es ja nicht zum elften gebot werden, "papier" ist geduldig und deren gleich gar!

<RANT>
(wat die sich manchmal für texte zusammenreimen, da grausts mein meerschwein, das alles dann noch durch den übersetzungswolf gedreht, kommt hinten nur noch mist raus, ich kann einfach nicht kapieren, warum die übersetzungen dort immer irgendwelche hilfs-praktikanten machen müssen :bad-words: )
</RANT>
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