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Es ist von der Deutschen Post exakt definiert, wo sich der Inhalt unterscheiden darf, und dazu gehört definitiv kein Rechnungsbetrag.nosearchscores hat geschrieben:naja,
die adresse ist immer unterschiedlich bei infobriefen.
und ob der betrag den "gleichen inhalt" zunichte macht, ist eben die frage.
@nosearchscoresStefanMuc hat geschrieben:Du kannst höchstens im Text ein "Unser Zeichen" mit variablem Inhalt einfügen, sowie Anreden wie "Sie haben gewonnen, liebe Frau Meier". Ebenso den Namen von Haustieren.
Im Streitfall mußt du aber den Zugang der Rechnung nachweisen könnenmic_jan hat geschrieben:Hi, Mahnungen kannst du einfach als normalen Brief schicken... nach 30 Tagen ist dann rein rechtlich auch der gerichtliche Mahnbescheid ohne vorhergegangene Mahnung möglich.
@ rechtlegal: juckt es Dich nicht in den Fingern, hier kurz Stellung zu nehmen (Aufklärungsarbeit zu leisten)? OK, Du bist nur zum Spaß hier ...ole1210 hat geschrieben:Es ist ganz egal ob du 1 oder 1000 Mahnungen versendest. Rechtlich ändert das nichts. Nach 3 Jahren ist deine Forderung verjährt.wobei die 3. mahnung man eigentlich sogar per einschreiben verschicken sollte