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Steuererklärung

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nyw
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Beitrag von nyw » 30.11.2009, 20:32

Hallo,

ich habe seit Anfang des Jahres ein Gewerbe angemedet (Kleinunternehmerregelung) und mit Adsense + Direktverkauf von Bannerplätzen ca. 1500€ verdient. Kosten habe ich nur durch meinen Webspace.

Ich erinnere mich, dass der Mann im Finanzamt was von einer Steuererkläung und EÜR die am Ende des Jahres fällig sind gesagt hat.

Ich bin Stundent, hab mit Steuererklärungen noch nie was zu tun gehabt. Keine Ahnung wie und wann ich das jetzt anstellen soll.

Wäre cool wenn jemand kurz und knapp sagen könnte was ich zu tun hab ;-)

Danke

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Yel nats
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Beitrag von Yel nats » 30.11.2009, 20:53

Hallo,

du musst eine Einnahme-Überschuß-Rechnung machen und dann in der Est-Erklärung zusätzlich die Anlage GSE ausfüllen, eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen und eine Gewerbesteuererklärung.

Yel

Schnipsel
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Beitrag von Schnipsel » 30.11.2009, 20:56

Yel nats hat geschrieben: eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen und eine Gewerbesteuererklärung.

Yel
Wie bitte?

Hobby_SEO79
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Beitrag von Hobby_SEO79 » 30.11.2009, 21:02

Ja aber hast noch Zeit bis Mai die abzugeben ;)

Usst. brauchste nich, weil de ja Kleinunternehmerregelung hast. Gewerbe is Muss, Einkommenssteuer is Muss. Gewerbest.erkl. kannste allerdings auch lassen, die musst du eig. erst zwei Jahre nach Anmeldung verfassen. Allerdings zwei Jahre rückwirkend und so manche 2-Jahreserklärung hat den Gründer den Betrieb gekostet. Deshalb mach sie lieber mit den anderen Erklärungen zusammen.

Und die 1500 da musst eh nix zahlen an Gewerbesteuer (hat n Freibetrag) und Einkommen musstes reinrechnen, wenn de es dir ausgezahlt hast, abzl. Werbekosten etc. pp

Yel nats
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Beitrag von Yel nats » 30.11.2009, 21:02

kein Ding:

eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen und eine Gewerbesteuererklärung.

Es wird bei beiden ein Zahlbetrag von 0 EUR rauskommen. Da die Kleinunternehmerregelung ja keine Umsatzsteuer vorsieht, man muss dort aber die entsprechenden Felder dafür ausfüllen.
https://www.steuerlexikon-online.de/Kle ... elung.html

Bei der Gewerbesteuer wird auch meistens 0 rauskommen, da nyw nicht über den Freibetrag kommen wird.

https://www.steuerlexikon-online.de/Gewerbesteuer.html

Schnipsel
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Beitrag von Schnipsel » 30.11.2009, 21:09

...ich glaub ich muss mal meinem Steuerberater auf den Zahn fühlen

Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 30.11.2009, 21:11

nyw hat geschrieben:Wäre cool wenn jemand kurz und knapp sagen könnte was ich zu tun hab ;-)
Elster runterladen (ohne geht AFAIK nicht mehr), Formulare für Einkommenssteuer und Gewerbesteuer ausfüllen, Daten übermitteln, Zusammenfassungen ausdrucken, unterschreiben und mitsamt deiner Überschussrechnung zum Finanzamt schicken.

Da du ja sicherlich deine Rechnungen und Gutschriften ordentlich abgeheftet hast, wird das keine große Arbeit sein :)

Hobby_SEO79
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Beitrag von Hobby_SEO79 » 30.11.2009, 21:17

Und informier dich mal, welche Anlagen du beifügen musst im Elster. Ham die zum Glück dieses Jahr vereinfacht. Und wie gesagt, mach das nich vor Januar Februar, weil auch da erst die neue Software von Elster rauskommt.

Margin
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Beitrag von Margin » 01.12.2009, 07:50

Yel nats, er hat ausdrücklich das Stichwort "Kleinunternehmerregelung" dazugepackt!

nyw, Du brauchst exakt 3 Dinge, wie Mork auch schon beschrieben hat:

1. den Hauptbogen, Einkommensteuer 2009 (den braucht's immer!)
2. Anlage G
3. einen "formlosen Zettel", auf dem Du Deine Einnahmen und Ausgaben aufaddierst, das Ergebnis ist der eventuelle Einnahmen-Überschuss (daher der Name). Da braucht's auch nichts kompliziertes, einfach 2 Additionsblöcke, wobei Du sogar die Einzelposten zu groben Gruppen zusammenfassen kannst: Werbeeinnahmen + Linkmiete + xy ... - Büromat - Hosting - yz ... = ???

Ausdrucken, unterschreiben, eintüten, abschicken.
Fertig ist die Laube.

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 01.12.2009, 08:27

Wichtig ist, dass man bei Punkt 3. _nicht_ "Kassenbuch" drüber schreibt. Dann darf die Kasse nämlich rein rechnerisch nie im Minus sein, was gerade zu Beginn passieren kann (z.B. Hostingkosten im ersten Monat bezahlt und erste Einnahmen im zweiten Monat erzielt).

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Beitrag von Loptr » 01.12.2009, 09:05

Oder gehst einfach zum FA und fragst dort nach Hilfe.
Dazu noch Elster (wie Mork schon sachte).

Sollte dein Gewerbe größer werden dann doch lieber nen Steuerberater.
Denn das FA erzählt dir nicht alle Tricks ;-)

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Beitrag von catcat » 01.12.2009, 11:36

Schnipsel hat geschrieben:...ich glaub ich muss mal meinem Steuerberater auf den Zahn fühlen
Ich glaub, Du solltest Dir nen Flug in ein Land suchen, das kein Auslieferungsabkommen mit der BRD hat...

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Beitrag von e-fee » 01.12.2009, 11:58

EtMa Consulting hat geschrieben:nutzt du die Kleinunternehmer-Regelung?
vielleicht solltest Du Dir wenigstens mal die Mühe machen zu lesen, bevor Du Deine täglichen Einzeiler drunter packst!

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Beitrag von Lord Lommel » 01.12.2009, 12:09

catcat hat geschrieben:
Schnipsel hat geschrieben:...ich glaub ich muss mal meinem Steuerberater auf den Zahn fühlen
Ich glaub, Du solltest Dir nen Flug in ein Land suchen, das kein Auslieferungsabkommen mit der BRD hat...
Litauen ? :-D

Margin
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Beitrag von Margin » 02.12.2009, 18:57

Oh man ... sollte man als Mod spamen?`*grübel*

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