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Einmalig. Du trägst dabei den Text und die zum Text gehörenden URLs ein (derselbe Artikel kann sich ja auch über mehrere Seiten hinziehen, die Verlage machen das gern, um die IVW-gezählten Seitenzugriffe aufzublähen). Der Text bleibt bei denen im System und wird vor der Ausschüttung mit dem verglichen, was unter den URLs zu finden ist. Steht im Netz substanziell etwas Anderes als gemeldet wurde, gibt's kein Geld.philophax hat geschrieben:Muss man die Texte - sprich URLs - jedes Jahr neu melden oder genügt eine einmalige Meldung?
Wie ist das mich "umtextungen"Mork vom Ork hat geschrieben:Steht im Netz substanziell etwas Anderes als gemeldet wurde
Schreibst du im Auftragsilverbullet hat geschrieben:Weiß jemand, wie es sich bei VG Wort verhält, wenn man Texte als Dienstleistung schreibt, die dann auf der Seite des Kunden publiziert werden?
Ich kann ja schlecht von jedem Kunden verlangen, ein Zählpixel auf seiner Seite einzubauen.
Oder sind diese Texte generell von der Vergütung ausgeschlossen?
Der Vergleich hinkt etwas.oder
wer kriegt das Geld das der TaxiFahrgast bezahlt
Der Taxifahrer(Chef) oder der der das Auto gebaut hat?
Verlangen kannst du das, aber macht der Kunde das nicht, kannst du nur darauf hoffen, dass die Sonderausschüttung fortgeführt wird (12 € je Urheber plus 3 € je Text).silverbullet hat geschrieben:Weiß jemand, wie es sich bei VG Wort verhält, wenn man Texte als Dienstleistung schreibt, die dann auf der Seite des Kunden publiziert werden?
Ich kann ja schlecht von jedem Kunden verlangen, ein Zählpixel auf seiner Seite einzubauen.
Kommt auf den Vertrag an mit dem du die Texte verkaufst.silverbullet hat geschrieben: Weiß jemand, wie es sich bei VG Wort verhält, wenn man Texte als Dienstleistung schreibt, die dann auf der Seite des Kunden publiziert werden?
Text und URL?Du trägst dabei den Text und die zum Text gehörenden URLs ein
800XE hat geschrieben: wer kriegt das Geld das der TaxiFahrgast bezahlt
Der Taxifahrer(Chef) oder der der das Auto gebaut hat?
Das machst du, wenn du den Text tatsächlich meldest (nicht den Zähler), und eine Textmeldung kannst du erst abgeben, wenn der Zähler die Mindestzugriffe erreicht hat, vorher darfst du auf das Meldeformular gar nicht zugreifen. Das Ganze sieht dann so aus.philophax hat geschrieben:Text und URL?Mork vom Ork hat geschrieben:Du trägst dabei den Text und die zum Text gehörenden URLs ein
URL ist klar, weiß ich wo und hab ich schon gemacht bei T.O.M.
Aber wo ich da Text eingeben soll ist mir nicht klar.