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Buchhaltungssoftware und Einnahmeüberschuss Rechung

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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 25.02.2010, 00:04

Hallo,

Ich schlage mich grade mit dem Steuer und Buchhaltungszeugs rum. Um das ganze EASY zu erledigen habe ich mir Lexware Büro Easy 2010 geholt. Ganz abgesehen davon, dass in meiner Version wichtige Funktionen im Menü versteckt (wurden nicht angezeigt, musste das Menü anpassen) waren, scheint die Software aber auch richtig was zu taugen.

Nu merk ich aber, dass ich die glaube ich gar nicht bräuchte. Sie is überdimensioert. Bin ja Kleinunternehmer ohne MwSt Ausweisung. Könnte sie auch noch zurückgeben, habe 4 Wochen Probe.

Ist es richtig, dass ich mir einfach ne nette Tabelle machen kann und da Einnahmen links, Ausgaben rechts eintragen kann und das war's? Dann muss ich noch die 3 Seiten Formulare zu selbstständige Arbeit vom Finanzamt ausfüllen und das war's dann vollkommen, richtig so?

Was braucht die 'nette Tabelle' denn für Angaben? Sind die hier alle erforderlich?

1. Abfluss/Einnahme
2. Datum
3. Belegnr.
4. Konto
5. Gegenkonto (in meinem Fall "Bank")

Warum man das mit den Konten brauchen soll is mir nicht ganz klar, da ich ja keine sonstige Buchführung habe außer der Einnahmenüberschussrechnung.

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Andre (KM)
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Beitrag von Andre (KM) » 25.02.2010, 00:15

Benutz WISO EÜR

Aber naja auch gewühnungsbedürftig...
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catcat
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Beitrag von catcat » 25.02.2010, 00:36

Willkommen in der Welt der Buchführung (anders: Welcome to hell) 8)

Aber erst mal gesagt: Ich hab die letzte EÜR Aufstellung vor 20 Jahren gemacht und kenn das deutsche Recht nicht dazu.
Ich hab das damals so gemacht:

Einnahmen | Ausgaben

Dann hab ich jede Zahlung, jede Kontenbewegung, jede Einnahme mit Datum, Rechnungsnummer, Zweck da eingetragen und unten die gesamtsumme aufaddiert.
Dann noch jeden Beleg monateweise gesammelt, mit Gummiband zusammengehalten und in ne Schachtel geworfen, falls das FA die Originale sehen wollte.
Fettich.

Also einfach:

Einnahmen

01.02.2010 Firma Maier Rg-Nr. 0001 100,00 EUR
02.01.2010 Firma Müller Rg-Nr. 0003 100,00 EUR
....
--------------------------------------------------------
Gesamt-Einnahmen: 200, 00 EUR

auf der anderen Seite:

Ausgaben

01.02.2010 Texter Obiwan Rg-Nr. xyz123 30,00 EUR
02.02.2010 Serverkosten 1&1 Rg-Nr. blafasel123456 60, 99 EUR
...
-------------------------------------------------------
Gesamt-Ausgaben: 90,99 EUR

Sonst frag einfach mal beim FA nach, die werden dafür bezahlt Dir ne korrekte Auskunft zu erteilen^^

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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 25.02.2010, 01:02

Cool, genau so hatte ich das vor - und wenn mich nicht gleich einer davor warnt, das zu machen, mache ich es auch genau so.

Alda
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Beitrag von Alda » 25.02.2010, 10:13

SeriousBadMan hat geschrieben:Cool, genau so hatte ich das vor - und wenn mich nicht gleich einer davor warnt, das zu machen, mache ich es auch genau so.
Geht aber meines Wissens nur bis zu einer bestimmten Umsatzgröße. Ist vielleicht vier oder fünf Wochen her, da war hier ein mehrseiteiger Thread zum Thema mit konkreten Zahlen.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 25.02.2010, 10:21

Alda hat geschrieben:
SeriousBadMan hat geschrieben:Cool, genau so hatte ich das vor - und wenn mich nicht gleich einer davor warnt, das zu machen, mache ich es auch genau so.
Geht aber meines Wissens nur bis zu einer bestimmten Umsatzgröße. Ist vielleicht vier oder fünf Wochen her, da war hier ein mehrseiteiger Thread zum Thema mit konkreten Zahlen.
...... https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ehmen.html Punkt 1 hängt vom Umsatz und/oder Gewinn

ender
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Beitrag von ender » 25.02.2010, 11:12

Dann auch ein paar blöde Fragen von meiner Seite. Da steht:
Die Pflicht zur steuerlichen Buchführung ergibt sich auch aus § 141 Absatz 1 Nummer 4 Abgabenordnung. Unternehmen sind danach ab einem (Vorjahres-)Gewinn in Höhe von mehr als 50.000 Euro verpflichtet Bücher zu führen. Vorher lag diese Grenze bei 30.000 Euro Gewinn. Sie wurde durch das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz auf 50.000 Euro angehoben.
Heißt das, bis 50.000 Euro (Vorjahres-)Gewinn reicht einfache Buchführung wie von SBM beschrieben? Das ginge ja über die Kleinunternehmergrenze hinaus. Verträgt sich das denn, keine Bücher führen (was auch immer das heißt) und Vorsteuer anmelden zu müssen?
Metrics Tools:Einfach. besser. analysieren.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 25.02.2010, 11:16

Ja. Warum sollte es nicht?

ender
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Beitrag von ender » 25.02.2010, 11:19

ok, sind also zwei getrennte Paar Schuhe. Ja auch auf die erste Frage? :-)
Metrics Tools:Einfach. besser. analysieren.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 25.02.2010, 11:25

SeriousBadMan hat geschrieben:Ist es richtig, dass ich mir einfach ne nette Tabelle machen kann und da Einnahmen links, Ausgaben rechts eintragen kann und das war's? Dann muss ich noch die 3 Seiten Formulare zu selbstständige Arbeit vom Finanzamt ausfüllen und das war's dann vollkommen, richtig so?

Was braucht die 'nette Tabelle' denn für Angaben? Sind die hier alle erforderlich?

1. Abfluss/Einnahme
2. Datum
3. Belegnr.
4. Konto
5. Gegenkonto (in meinem Fall "Bank")

Warum man das mit den Konten brauchen soll is mir nicht ganz klar, da ich ja keine sonstige Buchführung habe außer der Einnahmenüberschussrechnung.
auch wenn du nur eine Einnahme-/Überschußrechnung machen musst, solltest du die Ein- und Ausgaben direkt in die Kategorien einteilen die das Finanzamt in dem Vordruck für die Einnahme-/Überschußrechnung aufgegliedert hat, erspart dir das spätere Auseinanderpflücken... diesen Vordruck musst du zwar auch erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe, ich meine das ist auch die Grenze für die Kleinunternehmerregelung von 17.500 €, bin mir da aber nicht ganz sicher....

schau dir doch mal https://easyct.de/ an, ist ein kleines Programm für die E/Ü Rechnung.... hat auch direkt ne Elster Schnittstelle für die ganzen Voranmeldungen etc...

ErwinRommel
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Beitrag von ErwinRommel » 25.02.2010, 11:32

Jein. Also ab 50 K Gewinn (nicht Umsatz) muß doppelte Buchhaltung mit allem Drum und Dran gemacht werden, also mit Bilanz usw. Da drunter reicht es vereinfacht aus. Ich laß meine Buchführung schon seit Jahren vom Steuerbüro machen. Kostet nicht überragend viel, dafür ist alles ordentlich gemacht incl. BWA und ich brauch mich nicht selbst um die anwendung irgendwelcher Gesetzesänderungen zu kümmern.

Lediglich die Steuererkärung selbst kostet nochmal bissel mehr, aber das kann man ja absetzen. Letztendlich spar ich dadurch ne Menge Zeit und hab sogar noch schön übersichtliche Statistiken mit Vorjahresvergleichen usw.
Social Media Beratung nicht nur für SEOs :)
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catcat
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Beitrag von catcat » 25.02.2010, 14:01

Ich würde sowieso alles was mit FA zu schaffen hat nen Steuerhoschi machen lassen.
Wenn Du Fehler machst, haste so viel Stress an der Backe, das Du nicht mehr froh wirst ^^

Naja... und da ich mal wg. ner anzufertigen Bilanz fast bei der HK-Prüfung durchgefallen wäre, fass ich das Zeugs eh nicht mehr an... :oops:

swiat
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Beitrag von swiat » 26.02.2010, 00:28

E/Ü Rechnung mache ich mit einem Programm von Databecker, gibts bei Ebay schon recht günstig, so 25-20 Euro, nennt sich Kontomat, kann ich empfehlen.

Gruss
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tinoo
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Beitrag von tinoo » 01.03.2010, 12:52

Das mit der 50.000 € Regelungen begeistert mich nun. Ich bin immer von 50.000 € Umsatz ausgegangen, nicht Gewinn. Aber ihr habt recht, das erfreut mich nun natürlich.

Kann mir wer evtl. eine Software empfehlen?
In der inneren Auswahl hätte ich nun:

WISO, Lexmark & KONZ.

Gern dürft ihr mir natürlich auch andere Software empfehlen.

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