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Geht aber meines Wissens nur bis zu einer bestimmten Umsatzgröße. Ist vielleicht vier oder fünf Wochen her, da war hier ein mehrseiteiger Thread zum Thema mit konkreten Zahlen.SeriousBadMan hat geschrieben:Cool, genau so hatte ich das vor - und wenn mich nicht gleich einer davor warnt, das zu machen, mache ich es auch genau so.
...... https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ehmen.html Punkt 1 hängt vom Umsatz und/oder GewinnAlda hat geschrieben:Geht aber meines Wissens nur bis zu einer bestimmten Umsatzgröße. Ist vielleicht vier oder fünf Wochen her, da war hier ein mehrseiteiger Thread zum Thema mit konkreten Zahlen.SeriousBadMan hat geschrieben:Cool, genau so hatte ich das vor - und wenn mich nicht gleich einer davor warnt, das zu machen, mache ich es auch genau so.
Heißt das, bis 50.000 Euro (Vorjahres-)Gewinn reicht einfache Buchführung wie von SBM beschrieben? Das ginge ja über die Kleinunternehmergrenze hinaus. Verträgt sich das denn, keine Bücher führen (was auch immer das heißt) und Vorsteuer anmelden zu müssen?Die Pflicht zur steuerlichen Buchführung ergibt sich auch aus § 141 Absatz 1 Nummer 4 Abgabenordnung. Unternehmen sind danach ab einem (Vorjahres-)Gewinn in Höhe von mehr als 50.000 Euro verpflichtet Bücher zu führen. Vorher lag diese Grenze bei 30.000 Euro Gewinn. Sie wurde durch das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz auf 50.000 Euro angehoben.
auch wenn du nur eine Einnahme-/Überschußrechnung machen musst, solltest du die Ein- und Ausgaben direkt in die Kategorien einteilen die das Finanzamt in dem Vordruck für die Einnahme-/Überschußrechnung aufgegliedert hat, erspart dir das spätere Auseinanderpflücken... diesen Vordruck musst du zwar auch erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe, ich meine das ist auch die Grenze für die Kleinunternehmerregelung von 17.500 €, bin mir da aber nicht ganz sicher....SeriousBadMan hat geschrieben:Ist es richtig, dass ich mir einfach ne nette Tabelle machen kann und da Einnahmen links, Ausgaben rechts eintragen kann und das war's? Dann muss ich noch die 3 Seiten Formulare zu selbstständige Arbeit vom Finanzamt ausfüllen und das war's dann vollkommen, richtig so?
Was braucht die 'nette Tabelle' denn für Angaben? Sind die hier alle erforderlich?
1. Abfluss/Einnahme
2. Datum
3. Belegnr.
4. Konto
5. Gegenkonto (in meinem Fall "Bank")
Warum man das mit den Konten brauchen soll is mir nicht ganz klar, da ich ja keine sonstige Buchführung habe außer der Einnahmenüberschussrechnung.