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Dr. Udo Brömme
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Beitrag von Dr. Udo Brömme » 05.01.2012, 13:45

Barthel hat geschrieben: Youtube macht doch auch genau das, was du eigentlich bemängelst: Jeder darf hochladen, gelöscht wird erst wenn jemand meckert. Wenn die vorher prüfen müssten, könnten sie ihren Laden gleich dichtmachen.
Naja es ist ja nun nicht so, dass youtube von gesetzeswegen ein Sonderrecht hat. Die müssen theoretisch genauso vorher prüfen wie andere auch. Nur kann YT es sich halt leisten, öfter mal eine Strafe zu kassieren.
Youtube sollte meiner Meinung nach aber eher dazu angehalten sein, auf Urheberrechtsverstöße zu prüfen als Betreiber eines privaten Forums. Gleiches gilt für irgendwelche Funnypic Seiten. Wer eine Seite betreibt, die von fremden Bildern und Videos lebt, muss sich bewusst sein, dass er auf Urheberrechte achten muss. Wer aber ein Forum für Hobbyköche betreibt ist wohl weniger darauf gefasst, dass ein User irgendwann unerlaubterweise ein urheberrechtlich geschütztes Bild von einer Paella einstellt.

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gerd_w
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Beitrag von gerd_w » 05.01.2012, 13:47

Zum Thema Abmahnungswildwuchs soll es wohl einige Veränderungen im Gesetz geben dieses Jahr. Zumindest im Onlinehandel ist da was geplant. Hoffentlich sind diese Änderungen dann auch sinnvoll und legen solchen rechtsmissbräuchlichen Abmahnern das Handwerk.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 05.01.2012, 13:48

Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Naja es ist ja nun nicht so, dass youtube von gesetzeswegen ein Sonderrecht hat.
Richtig.
Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Die müssen theoretisch genauso vorher prüfen wie andere auch.
Richtig, grundsätzlich nämlich gar nicht.

"(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__7.html

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Barthel
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Beitrag von Barthel » 05.01.2012, 13:52

Hasenhuf hat geschrieben: Richtig, grundsätzlich nämlich gar nicht.

"(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__7.html
Siehste, und das ist das Problem. Wenn jemand bei YT ein Video hochlädt, an dem er keine Rechte hat und ich das in meine Webseite einbinde, was ich nach YT Nutzungsbedingungen ohne weiteres darf, kann mich der Rechteinhaber trotzdem abmahnen... YT hat in den Nutzungsbedingungen sicher stehen, dass man nur Material hochladen darf, an dem man die Rechte hat. D.h. der einzige, der hier die Abmahnung verdient ist der, der das Zeug bei YT hochgeladen hat.

seorotiker
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Beitrag von seorotiker » 05.01.2012, 13:54

Beloe007 hat geschrieben: *Mit dem Argument der Dummheit könnte man noch viel mehr legitimieren, z.b. wenn ich besoffen Auto fahre bin ich gerade dumm... Soll dann die Brauerei schuld sein, die im Supermarkt das Bier so prominent hat aufstellen lassen?
wenn sie dafür sorgt, dass Bier prominent im Kassenbereich einer Tanke platziert bist, um Kraftfahrer zum Trinken zu animieren, dann schon.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 05.01.2012, 13:59

Barthel hat geschrieben: D.h. der einzige, der hier die Abmahnung verdient ist der, der das Zeug bei YT hochgeladen hat.
Unsinn. Du als Einbinder bist verantwortlich das zu prüfen. Kannst du das nicht, darfst du es auch nicht einbinden. Gleiches gilt für Fotos unbekannter Herkunft.
Ist doch ganz einfach. Wenn du keine Lizenzen hast, darfst du eben nix. Nur weil du nicht weisst, ob und wem was gehört, hast du ja immer noch keine Rechte drauf. Und du machst die das zu eigen, wenn du das einbindest.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 05.01.2012, 14:07

Eric78 hat geschrieben: Unsinn. Du als Einbinder bist verantwortlich das zu prüfen.
Wie willst du das denn prüfen? Du kannst doch nur den Uploader fragen, ob er die Rechte an dem Material hat und das hat er ja mit dem Upload schon bestätigt.

Code: Alles auswählen

8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).

10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
Youtube bekommt vom Uploader eine Lizenz und du als Einbinder auch. Das hilft dir nur alles nichts, wenn der Uploader keine Rechte an dem Material hat.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 05.01.2012, 14:12

Das ist doch nicht das Problem der Urhebers, wie du das nun prüfst. Wenn du den Urheber nicht ermitteln kannst, kannst du auch keine Lizenz bekommen und darfst es nicht einbinden.

Sicher, du kannst den Uploader bei Youtube dann weiter verklagen, aber erstmal bist du dran. Ob du dann den Uploader findest, der illegal was hochgeladen hat, ist 1. Schwierig, 2. Deine Angelegenheit 3. Ist dem abmahnenden Urheber Wurst.

Dein letzter Satz: "Das hilft dir nur alles nichts, wenn der Uploader keine Rechte an dem Material hat." triffts genau. :-) Es gab solche Probleme auch schon bei Stock Foto Agenturen. Die hatten Fotos im Portfolio, und keine Rechte dran. Konnte der User aber nicht wissen und wurde vom Fotografen abgemahnt. Nun muss er zahlen und kann im Anschluss das Geld versuchen von der Agentur zu bekommen. Wahrscheinlichkeit auf Erfolg: Um 10%, je nach Standort der Agentur. ;-)

Das Internet ist zur Zeit ein Minenfeld. Schonmal Minesweeper unter Windows gespielt? So läufts.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 05.01.2012, 14:17

Das ist mir schon klar, dass das alles so funktioniert, ich dachte nur du wärest der Meinung das wäre gut so, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein ;)

Dr. Udo Brömme
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Beitrag von Dr. Udo Brömme » 05.01.2012, 14:28

Hasenhuf hat geschrieben:
Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Naja es ist ja nun nicht so, dass youtube von gesetzeswegen ein Sonderrecht hat.
Richtig.
Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Die müssen theoretisch genauso vorher prüfen wie andere auch.
Richtig, grundsätzlich nämlich gar nicht.

"(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__7.html
Klar, youtube MUSS von gesetzeswegen nicht prüfen in dem Sinne, dass sie sich nicht strafbar machen allein aufgrund der fehlenden Prüfung. Wenn yt aber eine Abmahnung vermeiden will, dann müssen sie von sich aus eben doch vorher prüfen, denn wenn sie es nicht tun setzen sie sich einem Abmahnrisiko aus wie jeder andere der ungeprüft ihm unbekannte Inhalte veröffentlicht. Ist also eine Auslegungssache des Wortes "müssen"...

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 05.01.2012, 15:38

Barthel hat geschrieben:
Hasenhuf hat geschrieben: Richtig, grundsätzlich nämlich gar nicht.

"(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__7.html
Siehste, und das ist das Problem. Wenn jemand bei YT ein Video hochlädt, an dem er keine Rechte hat und ich das in meine Webseite einbinde, was ich nach YT Nutzungsbedingungen ohne weiteres darf, kann mich der Rechteinhaber trotzdem abmahnen...
1. Was hat das mit dem zu tun, was ich geschrieben habe?
2. Die (allerdings nicht gefestigte) Rechtsprechung unterscheidet zwischen (erkennbarer) Einbindung und Verlinkung oft grundsätzlich nicht. Und so ist es wie bei der Verlinkung, erst wenn Dir bekannt wird, daß Du auf was (nicht offensichtlich) rechtswidriges verlinkst, erst dann wirst Du haftbar, wenn Du nicht tätig wirst.
Eric78 hat geschrieben:
Barthel hat geschrieben: D.h. der einzige, der hier die Abmahnung verdient ist der, der das Zeug bei YT hochgeladen hat.
Unsinn. Du als Einbinder bist verantwortlich das zu prüfen. Kannst du das nicht, darfst du es auch nicht einbinden.
1. Nein, man muß nicht prüfen, wenn es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Die ausdrückliche gesetzliche Grundlage habe wir beide zitiert. Belege deine Aussage bzw. versuche es.
2. Gibt es ohnehin keine sichere Methode der Prüfung.
Barthel hat geschrieben:Ist doch ganz einfach. Wenn du keine Lizenzen hast, darfst du eben nix.
Falsch, es gibt auch Sachen die man ohne Lizenz darf. Wenn man eine Lizenz benötigt, dann trift meine obige Aussage allerdings nicht zu und eine Abmahnung wäre bei fehlender Lizenz berechtigt.
Barthel hat geschrieben:Und du machst die das zu eigen, wenn du das einbindest.
Falsch, man macht sich durch bloßes Einbinden den Inhalt nicht (zwangsläufig) zueigen. Es gibt Urteil, nach denen man das durch Kenntlichmachung verhindern kann und es gibt Urteil bei denen die Richter davon ausgehen, daß dem durchschnittlichen Nutzer, die Möglichkeit der Einbindung bekannt ist, und man sich nur dann was zu eigen macht, wenn man aktiv den Eindruck erweckt, es würde sich um eigene Inhalte handeln.
Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Klar, youtube MUSS von gesetzeswegen nicht prüfen in dem Sinne, dass sie sich nicht strafbar machen allein aufgrund der fehlenden Prüfung. Wenn yt aber eine Abmahnung vermeiden will, dann müssen sie von sich aus eben doch vorher prüfen, denn wenn sie es nicht tun setzen sie sich einem Abmahnrisiko aus wie jeder andere der ungeprüft ihm unbekannte Inhalte veröffentlicht. Ist also eine Auslegungssache des Wortes "müssen"...
Ist doch gar nicht war. (Für strafrechtliche Belange ist so eine Reglung gar nicht nötig, denn da muß Vorsatz her, im TMG geht es um Zivilrecht.) Allerdings gibt es Urteile die das TMG offenbar ignorieren und in die Richtung gehen.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 05.01.2012, 15:50

Hasenhuf hat geschrieben: Falsch, man macht sich durch bloßes Einbinden den Inhalt nicht (zwangsläufig) zueigen. Es gibt Urteil, nach denen man das durch Kenntlichmachung verhindern kann und es gibt Urteil bei denen die Richter davon ausgehen, daß dem durchschnittlichen Nutzer, die Möglichkeit der Einbindung bekannt ist, und man sich nur dann was zu eigen macht, wenn man aktiv den Eindruck erweckt, es würde sich um eigene Inhalte handeln.
Gilt das dann nur für das Einbinden, oder auch das Kopieren mit Quellenangabe? Ich kann von Flickr z.B. Bilder per Hotlink in meine Seite einbauen, ich könnte das Bild aber auch runterladen und halt einen Link zur Quelle angeben. Wäre das im Prinzip das gleiche?

Was die Youtube Videos angeht bin ich jetzt einigermaßen beruhigt. Die Quelle erkennt man ja schon am Player und ich schreibe eigentlich immer dazu, dass das Video von Youtube ist.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 05.01.2012, 16:21

seorotiker hat geschrieben:
Beloe007 hat geschrieben: *Mit dem Argument der Dummheit könnte man noch viel mehr legitimieren, z.b. wenn ich besoffen Auto fahre bin ich gerade dumm... Soll dann die Brauerei schuld sein, die im Supermarkt das Bier so prominent hat aufstellen lassen?
wenn sie dafür sorgt, dass Bier prominent im Kassenbereich einer Tanke platziert bist, um Kraftfahrer zum Trinken zu animieren, dann schon.

Lustig :-) Und ab morgen wird nur noch Alkohol an minderjährige ohne Führeschein verkauft ;)

Aber noch lustiger ist, du möchtest deregulieren, auf der andeen Seite aber Regulieren, ja was denn nun?

Darf ich deine Texte kopieren, weil du sie im Internet eingestellt hast? Mit der Antwort erübrigt sich doch das Thema, Du schreibst "Jemand der Bilder veröffentlicht muss davon ausgehen das diese kopiert werden" Dasselbe trifft auf deine Marke Seorotiker zu, du benutzt den Namen hier in einem öffentlichem Forum, also nach deiner Auffassung darf ich den Namen verwenden? Und wenn du mich erwischst, dann zahle ich dir 20€ und die Sache ist gut? Du bleibst auf den Recherchekosten und Anwaltsgebuehren freiwillig sitzen?

MatthiasHuehr
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Beitrag von MatthiasHuehr » 05.01.2012, 18:28

Geschäftsmodell? Ich hoffe das Thema läuft hier unter Ironie ...

seorotiker
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Beitrag von seorotiker » 05.01.2012, 18:31

MatthiasHuehr hat geschrieben:Geschäftsmodell? Ich hoffe das Thema läuft hier unter Ironie ...
Nein, ich meine das BIERernst :rofl:

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