Ich muss nichts belegen. Lies im Urheberrechtsgesetz (UrhG) nach. Steht da alles. Klar muss man Content, wie Bilder, Texte, Videos, Musik prüfen, wenn man sie einbinden will und auf der sicheren Seite sein will. Man MUSS natürlich gar nichts. Nur MUSS man dann auch mit den Konsequenzen leben.1. Nein, man muß nicht prüfen, wenn es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Die ausdrückliche gesetzliche Grundlage habe wir beide zitiert. Belege deine Aussage bzw. versuche es.
Sind die Inhalte gemeinfrei oder unter GPL kann man sie so einbinden, evtl. noch mit Verweis zur Quelle, ohne zu Fragen. Steht keine weitere Lizenz dabei, kann man davon ausgehen, dass du eine Lizenz benötigst. Bindest du die Inhalte trotzdem ein, kannst du ne Abmahnung von Urheber bekommen. Kann, musst aber nicht. Risiko eben.
Nichts anderes habe ich bisher gesagt.Falsch, es gibt auch Sachen die man ohne Lizenz darf. Wenn man eine Lizenz benötigt, dann trift meine obige Aussage allerdings nicht zu und eine Abmahnung wäre bei fehlender Lizenz berechtigt.
Doch. Du machst dir per Ausschluss nur die geistigen-ideologischen Inhalte nicht zu eigen. Zum Beispiel wenn eine Tageszeitung ein NPD Plakat zeigt. Das Foto vom NPD Plakat, sofern von der NPD selbst gemacht, unterliegt aber weiterhin dem Urheberrecht und darf nicht von der Tageszeitung einfach so verwendet werden.Falsch, man macht sich durch bloßes Einbinden den Inhalt nicht (zwangsläufig) zueigen. Es gibt Urteil, nach denen man das durch Kenntlichmachung verhindern kann und es gibt Urteil bei denen die Richter davon ausgehen, daß dem durchschnittlichen Nutzer, die Möglichkeit der Einbindung bekannt ist, und man sich nur dann was zu eigen macht, wenn man aktiv den Eindruck erweckt, es würde sich um eigene Inhalte handeln.