Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Neues Button-Gesetzt der Verbraucherzentrale

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Igotcha
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 122
Registriert: 23.04.2010, 11:58

Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 22:30

Barthel hat geschrieben:Du wirst nicht darauf hingewiesen, weil es bei einem solchen Kauf, wenn das Produkt in Ordnung ist, ganz einfach kein Recht auf Rückgabe gibt. Wie soll man dich auf etwas hinweisen, das nicht existiert? Das man kein Recht auf Rücknahme hat ist der Normalfall, deshalb muss man online auf die Ausnahme hinweisen, die für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Und genau hier liegt das Problem: Der Kunde kann es nicht zurückgeben, weil er sich ja angeblich im Ladengeschäft die Ware anschauen und testen kann.

Aber das kann man i.d.R. im Ladengeschäft, speziell bei elektronischen Artikeln, nicht. Wenn man Glück hat stehen die zwar da, sind manchmal auch angeschlossen und man kann sich bei z.B. TVs die super Bildqualität anschauen (weil da HD Videos im Hintergrund laufen). Frag doch mal, ob er das Ding mal ans Kabel-TV anschließt.

Kaufst Du den TV im Internet, kannst Du die Verpackung zerreißen, das Ding zusammenbauen, anschließen, rumspielen, vielleicht noch Kratzer rein (waren schon vorhanden) und dann sagen "gefällt mir nicht".

Oder die Kandidaten, die sich 10 Paar Schuhe bestellen und 9 zurückschicken, Kleider bestellen, einmal tragen und dann zurückschicken.

Ich sehe da nur die Gefahr, dass diese großzügige Gesetzgebung mehr und mehr gerne von den Kunden angenommen wird - kostet ja im Notfall nichts.

Für einen kleinen Online-Händler kann sich das aber schon erheblich auswirken.
https://BBQTop.de - Barbecue Gewürze, Rubs und Zubehör | ArticleSpinningWizard 2 Deutscher Text Spinner mit Online Wörterbuch | SCRAPEBOX Master Guide (deutsch)

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Barthel
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1578
Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 01.08.2012, 22:44

Igotcha hat geschrieben: Und genau hier liegt das Problem: Der Kunde kann es nicht zurückgeben, weil er sich ja angeblich im Ladengeschäft die Ware anschauen und testen kann.
Wieso angeblich? Wenn man dich nicht testen lässt, musst du ja nicht kaufen.
Igotcha hat geschrieben: Kaufst Du den TV im Internet, kannst Du die Verpackung zerreißen, das Ding zusammenbauen, anschließen, rumspielen, vielleicht noch Kratzer rein (waren schon vorhanden) und dann sagen "gefällt mir nicht".
Das alles kann der Händler als Minderung geltend machen, vor allem bei den Kratzern liegt die Beweispflicht meines Wissens nach beim Empfänger. Bei meinem Rad galt: Beim Empfang sorgfältig prüfen, Reklamation nachträglich nicht möglich. Mag halt der Paketbote nicht so gern ;-)
Igotcha hat geschrieben: Oder die Kandidaten, die sich 10 Paar Schuhe bestellen und 9 zurückschicken, Kleider bestellen, einmal tragen und dann zurückschicken.
Mit der kostenlose Rücksendung wirbt z.B. Zalando ohne Zwang sehr offensiv. Deshalb denkt jeder, das wäre die Regel. Ich muss aktuell etwas nach Wiederruf des Kaufvertrags auf eigene Kosten zurückschicken. Bei benutzten Waren siehe oben.
Igotcha hat geschrieben: Ich sehe da nur die Gefahr, dass diese großzügige Gesetzgebung mehr und mehr gerne von den Kunden angenommen wird - kostet ja im Notfall nichts.
Ich sehe nur, dass du von der Gesetzgebung keine Ahnung hast.

Igotcha
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 122
Registriert: 23.04.2010, 11:58

Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 23:23

Möchte mich hier nicht streiten, da Du Dir bei Deinen Kommentaren offenbar nur die Punkte raussuchst, wo Du etwas negatives zu sagen hast.

Bei den von Dir angesprochenen Minderungen informiere Dich mal besser. Die großen Versandhändler sind hier nicht der Maßstab, sondern die 98% anderen mittleren und kleinen Onlinehändler.

Überlege Dir mal den Aufwand, gegen einen Kunden zwecks Minderung vorzugehen und das durchzuziehen, ggf. Anwalt einschalten und am Ende doch als Dummer dazustehen. Mach das ein paar mal und Du kannst Deinen Shop schließen.
https://BBQTop.de - Barbecue Gewürze, Rubs und Zubehör | ArticleSpinningWizard 2 Deutscher Text Spinner mit Online Wörterbuch | SCRAPEBOX Master Guide (deutsch)

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Barthel
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1578
Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 02.08.2012, 00:30

Igotcha hat geschrieben: Überlege Dir mal den Aufwand, gegen einen Kunden zwecks Minderung vorzugehen und das durchzuziehen, ggf. Anwalt einschalten und am Ende doch als Dummer dazustehen. Mach das ein paar mal und Du kannst Deinen Shop schließen.
Wo musst du da einen Anwalt einschalten? Du stellst dem Kunden die (hoffentlich begründete) Abnutzung in Rechnung und dagegen müsste der dann erst mal gerichtlich vorgehen. Wer macht das als Privatperson? Und wenn du am Ende als "Dummer" dastehst, hatte der Kunde einfach Recht, vor Gericht und so. Die Verbraucherschützer sind ja nicht aus Böswilligkeit aktiv, sondern weil Kunden online abgezockt werden. Wenn du dich als Händler abzocken lässt, ist das deine Schuld, denn der Gesetzgeber verlangt von dir Kompetenz. Deine Kunden hält er für DAUs, die geschützt werden müssen und das ist auch gut so ;)

dwtkontakt
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 3
Registriert: 09.08.2012, 09:54

Beitrag von dwtkontakt » 09.08.2012, 16:30

So wie ich das verstanden habe gilt das aber nur für Privatkunden und nicht für gewerbliche Kunden oder wer hat Erfahrung mit der Buttonlösung?

Grüsse Cenk
Besucht unsere neue Homepage DWT-Kontakte

donauweb
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 2
Registriert: 13.07.2012, 14:15

Beitrag von donauweb » 27.08.2012, 11:05

Hallo,

Ich habe mir jetzt (Ende August) nochmals angesehen, wie viele Online Shops dem Buttongesetz entsprechen. Es sieht besser aus als vor 7 Wochen, es gibt aber noch einige Shops, die das Gesetz nicht kennen oder nicht als sehr wichtig erachten.

Das Resultat der kleinen Studie finden Sie hier: www.donauweb.at/ebusiness-blog/

Emile Schenk
www.donauweb.at

Ulli30
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 11
Registriert: 04.10.2011, 09:45

Beitrag von Ulli30 » 28.08.2012, 14:21

Oh danke das kannte ich auch noch nicht!!

LG

swiat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 6202
Registriert: 25.02.2005, 23:56

Beitrag von swiat » 28.08.2012, 14:26

donauweb hat geschrieben:Es sieht besser aus als vor 7 Wochen, es gibt aber noch einige Shops, die das Gesetz nicht kennen oder nicht als sehr wichtig erachten.
Spätestens bei einer Abmahnung werden sie die Regelung kennen lernen. :-?
Kostenlose Backlinks: Hier lang <<<

franz3000
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 1
Registriert: 28.08.2012, 15:48
Wohnort: Berlin

Beitrag von franz3000 » 28.08.2012, 16:18

Die Frage ist doch eigentlich, wer den neuen Käufer-Button verwenden muss? Viele verkaufen zum Beispiel Affiliate-Produkte, deren Anbieter meist im Ausland sitzen!? Die überwiegenden Shops nutzen den PayPal-Button "Jetzt kaufen" aber recht das aus?
Sie haben ein englisches Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen? Erhöhen Sie Ihren Traffic senden Sie 2,3 Mio. E-Mails am Tag!
https://bit.ly/Rq268F

Barthel
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1578
Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 28.08.2012, 22:18

franz3000 hat geschrieben:Die überwiegenden Shops nutzen den PayPal-Button "Jetzt kaufen" aber recht das aus?
Sollte ausreichen, weil kaufen nun mal Ware gegen Geld bedeutet und ein "kaufen" auf dem Button wohl auch eines der offiziellen Beispiele für einen gesetzeskonformen Text ist. Das ist eben der Unterschied zu z.B. "Jetzt bestellen", denn bestellen kann man auch ein kostenloses Probeabo, ein kostenloses eBook oder einen kostenlosen Newsletter. Ich hoffe das Beispiel macht auch deutlich, dass die Buttonlösung wirklich sinnvoll ist, denn es gibt eben einen Unterschied zwischen bestellen und kaufen.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag