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Neues Button-Gesetzt der Verbraucherzentrale

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booobles
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Beitrag von booobles » 18.04.2012, 13:39

Hallo

Habe gerade gelesen, dass der Bundestag ein neues Gesetzt verabschiedet hat, das ab Sommer aktiv werden soll und gegen die Abofallen anbieter ist. Zudem müssen aber auch alle Onlineshop Anbieter sich daran halten sonst kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem neuen Gesetz kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben. Hierzu muss im Internet eine gut lesbare Schaltfläche (Button) mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden.
Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen Verbrauchern bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr die folgenden Informationen unmittelbar vor Beendigung des Bestellvorgangs klar, verständlich und in hervorgehobener Weise geben:

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.
Was haltet ihr davon?


Quelle: https://www.vzbv.de/8932.htm

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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 18.04.2012, 17:12

Hört sich eigentlich vernünftig an.

Frage: Kann ich dann bei englischsprachigen Anbietern bestellen und sagen BÄHH nach deutschem Recht muss ich nicht zahlen. Dass das Internet nicht "deutsch" ist, wurde mal wieder nicht beachtet.

seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 18.04.2012, 17:41

@SeriousBadMan
Ich nenne das immer den Deutschen "Juristischen Kolonialismus".
Wir werden den anderen schon das Gesetz mit Feuer und Schert bringen.
Das Konzept hat sich ja seinerzeit ach bei der katholischen Kirche bewährt.

Ich finde diese Gesetze über Ländergrenzen hinweg machen einfach ein Unding.
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Barthel
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Beitrag von Barthel » 18.04.2012, 18:00

seonewbie hat geschrieben: Ich nenne das immer den Deutschen "Juristischen Kolonialismus".
Wir werden den anderen schon das Gesetz mit Feuer und Schert bringen.
Das Konzept hat sich ja seinerzeit ach bei der katholischen Kirche bewährt.

Ich finde diese Gesetze über Ländergrenzen hinweg machen einfach ein Unding.
Welches Recht gilt, ist soweit ich informiert bin innerhalb der EU geregelt und gilt vor allem dann, wenn der Shop auf Deutschland ausgerichtet, also z.B. auch auf Deutsch ist. Außerhalb dürfte wohl immer das Recht des Landes gelten, in dem der Shop seinen Sitz hat. Du kannst ja schlecht einem Shop in den USA vorschreiben, wie er seine Buttons zu gestalten hat... Bei einem Shop in Frankreich, der für deutsche Kunden eine deutsche Seite anbietet, sieht das anders aus, ist aber eben von der EU geregelt.

tuennes
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Beitrag von tuennes » 18.04.2012, 21:35

Barthel hat geschrieben:
seonewbie hat geschrieben: Ich nenne das immer den Deutschen "Juristischen Kolonialismus".
Wir werden den anderen schon das Gesetz mit Feuer und Schert bringen.
Das Konzept hat sich ja seinerzeit ach bei der katholischen Kirche bewährt.

Ich finde diese Gesetze über Ländergrenzen hinweg machen einfach ein Unding.
Welches Recht gilt, ist soweit ich informiert bin innerhalb der EU geregelt und gilt vor allem dann, wenn der Shop auf Deutschland ausgerichtet, also z.B. auch auf Deutsch ist. Außerhalb dürfte wohl immer das Recht des Landes gelten, in dem der Shop seinen Sitz hat. Du kannst ja schlecht einem Shop in den USA vorschreiben, wie er seine Buttons zu gestalten hat... Bei einem Shop in Frankreich, der für deutsche Kunden eine deutsche Seite anbietet, sieht das anders aus, ist aber eben von der EU geregelt.
Aber es ist halt in Mode immer gleich reflexartig auf die deutsche Legislative einzudreschen - auch wenn man keine Ahnung vom juristischen Rahmen hat. Und ein Gesetz, das Verbraucher vor Abzocke bewahren soll, "Kolonialismus" zu nennen, finde ich ehrlich gesagt ignorant. (Ein Sorry fürs Bashing...) 8)

Vegas
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Beitrag von Vegas » 19.04.2012, 01:36

tuennes hat geschrieben:Und ein Gesetz, das Verbraucher vor Abzocke bewahren soll, "Kolonialismus" zu nennen, finde ich ehrlich gesagt ignorant.
Leider neigt die deutsche Legislative nicht unbedingt zur Weitsicht, es geht oft um Feigenblätter und viel weniger um praxisnahe und effektive Lösungen.

Das Problem an dem Gesetz ist, wenn man sich einmal näher damit befasst: Gegen die, die man damit treffen will, ist es ein stumpfes Schwert. Es gängelt lediglich die, die sauber arbeiten und bietet viele Ansatzpunkte für fleissige Abmahner.

Auf dem Papier klingts fein, nur wird das keine Abzocker davon abhalten weiterhin mit massiven Inkassodrohungen juristische Laien einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Das Zustandekommen eines Vertrages bei solchen Angeboten wurde ohnehin bisher schon in der Regel durchweg verneint.
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Lika
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Beitrag von Lika » 19.04.2012, 06:53

Ich glaube nicht, dass sich durch dieses Gesetzt viel ändern wird. Im ersten Moment haben Shop-Betreiber und Agenturen mehr Aufwand, weil sie sich ja anpassen müssen und nachher wars dass dann auch.

donauweb
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Beitrag von donauweb » 13.07.2012, 14:40

Hallo,

Ich habe untersucht, wie viel Online Shops heute schon dem Button-Gesetz entsprechen. Hier ist das Resultat der Studie, mit Screenshots der Bestätigungsseiten: www.donauweb.at/ebusiness-blog/

Emile Schenk
www.donauweb.at

chris21
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Beitrag von chris21 » 13.07.2012, 15:01

@Emile:

Willkommen bei Abakus.

Deine Untersuchung ist in meinen Augen noch ungenügend, da die Problematik des Button Gesetzes sich noch umfassender gestalten könnte, als vielfach bedacht. Siehe z.B. auch das Whitepaper von Trusted Shops bzgl. Gestaltung der Bestellabschlussseite.

Ich kämpfe ja gerade daran, dass mal die R&T Industrie diesbezüglich aufwacht, wo die ersten Ansätze bisher (bis auf bei einem Anbieter) auch imA vollkommen ungenügend sind.

Denn dieses Gesetz wird noch schnell zur größten Abwahnwelle führen können, die online jemals gerollt ist.

Efferd
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Beitrag von Efferd » 31.07.2012, 14:28

<<<Achtung, ich feuer los, ohne alles gelesen zu haben, wills mal loswerden...>>>

Maaannnnn
ich habe das grad im Radio gehört. Ich habe nen wirklich kleinen Shop. Leider lässt sich das nicht wirklich so umsetzen... Da der Knopf ja direkt beim Betrag erscheinen soll... Wer sich sowas ausdenkt...

https://www.vzth.de/UNIQ134374072221971/buttonloesung

Find ich super. Ich kann meinen Shop vom Netz nehmen, denn ich sehe es schon kommen, dass es hier einige Spassvögel gibt, die dann alle Shops "Brandschatzen", welche den Richtlinien nicht entsprechen. Und das ganze noch "legal"

Zitat:
Kein Vertrag bei Verstoß: Falls Online-Händler sich die Zahlungspflicht nicht bestätigen lassen oder einen falsch beschrifteten Bestell-Button verwenden, kommt kein Vertrag zustande. Kunden müssen dann nicht zahlen


Da klappen sich mir die Fussnägel hoch. Denn der kleine Laden nebenan, der sich nen überteuerten Strato-Shop hat andrehen lassen um ein paar Hosenknöpfe aus seinem Laden online zu vertreiben, sieht nu alt aus.

<<< so, nun ist wieder gut ;o) >>>

gerd_w
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Beitrag von gerd_w » 31.07.2012, 14:45

@Efferd

Klar, Frustabbau muss sein. Aber eigentlich ist die Problematik ja inzwischen in Händlerkreisen längst bekannt und für viele Shopsysteme gibt es bereits Lösungen.
Vielleicht hast du das Glück und es ist mit der Installation eines Plugin getan. Drum ran ans Werk... :wink:

sx06050
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Beitrag von sx06050 » 31.07.2012, 15:50

ging bei eigentlich relativ fix
musste allerdings auch in diverse php dateien rein und rummachen
war aber auf einen lockeren nachmittag erledigt

Igotcha
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Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 00:42

Was mich bei dieser verallgemeinerten Kriminalisierung der Online-Händler langsam echt ankotzt ist, dass man den Online-Käuferschutz in der Form in keinem Ladengeschäft findet.

Beispiel:

Ladengeschäft: Ein Kunde geht zu MM o.ä. und kauft da eine verpackte (verschweiste) Software und installiert diese zu Hause. Geht dann zu MM zurück und sagt "gfällt mir nicht, ich will mein Geld wieder". Die zeigen ihm dem nackten Mittelfinger von wegen Verpackung offen, entsiegelt, installiert etc.

Ich werde nie irgendwo auf AGBs hingewiesen, geschweige denn kann ich die klar und ohne Problem direkt an der Kasse einsehen, bzw. werde darauf explizit hingewiesen.

Online Shop: Kunde kauft per PayPal, installiert die downloadbare Software, dem Kunden gefällt die Software. Kunde macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch. Online-Händler am Ar...

Gerade bei digitalen Artikeln kommt noch hinzu, dass man diese nicht "zurückschicken" kann und zum Beispiel bei PayPal der Verkäuferschutz für digitale Produkte nicht gilt, oder die ganzen tollen "auf Rechnung zahlen"-Anbieter bei digitalen Produkten auch den Schwanz einziehen..

Ich hatte schon einen Fall, da habe ich mit dem Kunden vor und nach der Bestellung per Mail kommuniziert und drei Wochen später wird der Betrag bei PayPal wegen angeblichen Betrugs zurückgerufen. Der Kunde hat bei PayPal gesagt, er hat gar nicht eingekauft, da muss jemand sein Konto gehackt haben. Ich fand nur interessant, dass meine Mailkommunikation mit dem Kunden über die selbe Adresse gelaufen ist, wie die bei PayPal hinterlegte Adresse. Aber das Interessiert da auch keinen.

Es kann ja sein, dass durch die Abofallen-Abzocker ein signifikanter Schaden entsteht, aber alle Online-Händler mit solchen Reglungen zu gängeln, weil 5% schwarze Schafe darunter sind, halte ich für sehr übertrieben.

Auf der einen Seite gilt "Dummheit schützt vor Strafe nicht.", aber wenn Kunden zu blöd zum Lesen sind, oder blind auf alles klicken, was ihnen vor den Bildschirm läuft, dann macht sich populistischer Verbraucherschutzt anscheinend immer gut.
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rg1
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Beitrag von rg1 » 01.08.2012, 11:32

Nun, wenn du als Onlinehändler so sehr benachteiligt bist, dann dreh' doch den Spieß um. Eröffne ein Ladengeschäft. Manchmal liegt die Lösung so nah...

Barthel
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Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 01.08.2012, 20:24

Igotcha hat geschrieben: Ladengeschäft: Ein Kunde geht zu MM o.ä. und kauft da eine verpackte (verschweiste) Software und installiert diese zu Hause. Geht dann zu MM zurück und sagt "gfällt mir nicht, ich will mein Geld wieder". Die zeigen ihm dem nackten Mittelfinger von wegen Verpackung offen, entsiegelt, installiert etc.

Ich werde nie irgendwo auf AGBs hingewiesen, geschweige denn kann ich die klar und ohne Problem direkt an der Kasse einsehen, bzw. werde darauf explizit hingewiesen.
Du wirst nicht darauf hingewiesen, weil es bei einem solchen Kauf, wenn das Produkt in Ordnung ist, ganz einfach kein Recht auf Rückgabe gibt. Wie soll man dich auf etwas hinweisen, das nicht existiert? Das man kein Recht auf Rücknahme hat ist der Normalfall, deshalb muss man online auf die Ausnahme hinweisen, die für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Igotcha hat geschrieben: Online Shop: Kunde kauft per PayPal, installiert die downloadbare Software, dem Kunden gefällt die Software. Kunde macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch. Online-Händler am Ar...
Den Download kann man nicht zurückschicken, daher dürfte da § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB gelten (auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ). Nr. 2 gilt für Datenträger, die man nicht entsiegelt wieder zurückschicken kann. D.h. bei Downloads dürfte ein Wiederruf nicht möglich sein.

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