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Igotcha
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Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 22:30

Barthel hat geschrieben:Du wirst nicht darauf hingewiesen, weil es bei einem solchen Kauf, wenn das Produkt in Ordnung ist, ganz einfach kein Recht auf Rückgabe gibt. Wie soll man dich auf etwas hinweisen, das nicht existiert? Das man kein Recht auf Rücknahme hat ist der Normalfall, deshalb muss man online auf die Ausnahme hinweisen, die für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Und genau hier liegt das Problem: Der Kunde kann es nicht zurückgeben, weil er sich ja angeblich im Ladengeschäft die Ware anschauen und testen kann.

Aber das kann man i.d.R. im Ladengeschäft, speziell bei elektronischen Artikeln, nicht. Wenn man Glück hat stehen die zwar da, sind manchmal auch angeschlossen und man kann sich bei z.B. TVs die super Bildqualität anschauen (weil da HD Videos im Hintergrund laufen). Frag doch mal, ob er das Ding mal ans Kabel-TV anschließt.

Kaufst Du den TV im Internet, kannst Du die Verpackung zerreißen, das Ding zusammenbauen, anschließen, rumspielen, vielleicht noch Kratzer rein (waren schon vorhanden) und dann sagen "gefällt mir nicht".

Oder die Kandidaten, die sich 10 Paar Schuhe bestellen und 9 zurückschicken, Kleider bestellen, einmal tragen und dann zurückschicken.

Ich sehe da nur die Gefahr, dass diese großzügige Gesetzgebung mehr und mehr gerne von den Kunden angenommen wird - kostet ja im Notfall nichts.

Für einen kleinen Online-Händler kann sich das aber schon erheblich auswirken.
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Barthel
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Beitrag von Barthel » 01.08.2012, 22:44

Igotcha hat geschrieben: Und genau hier liegt das Problem: Der Kunde kann es nicht zurückgeben, weil er sich ja angeblich im Ladengeschäft die Ware anschauen und testen kann.
Wieso angeblich? Wenn man dich nicht testen lässt, musst du ja nicht kaufen.
Igotcha hat geschrieben: Kaufst Du den TV im Internet, kannst Du die Verpackung zerreißen, das Ding zusammenbauen, anschließen, rumspielen, vielleicht noch Kratzer rein (waren schon vorhanden) und dann sagen "gefällt mir nicht".
Das alles kann der Händler als Minderung geltend machen, vor allem bei den Kratzern liegt die Beweispflicht meines Wissens nach beim Empfänger. Bei meinem Rad galt: Beim Empfang sorgfältig prüfen, Reklamation nachträglich nicht möglich. Mag halt der Paketbote nicht so gern ;-)
Igotcha hat geschrieben: Oder die Kandidaten, die sich 10 Paar Schuhe bestellen und 9 zurückschicken, Kleider bestellen, einmal tragen und dann zurückschicken.
Mit der kostenlose Rücksendung wirbt z.B. Zalando ohne Zwang sehr offensiv. Deshalb denkt jeder, das wäre die Regel. Ich muss aktuell etwas nach Wiederruf des Kaufvertrags auf eigene Kosten zurückschicken. Bei benutzten Waren siehe oben.
Igotcha hat geschrieben: Ich sehe da nur die Gefahr, dass diese großzügige Gesetzgebung mehr und mehr gerne von den Kunden angenommen wird - kostet ja im Notfall nichts.
Ich sehe nur, dass du von der Gesetzgebung keine Ahnung hast.

Igotcha
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Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 23:23

Möchte mich hier nicht streiten, da Du Dir bei Deinen Kommentaren offenbar nur die Punkte raussuchst, wo Du etwas negatives zu sagen hast.

Bei den von Dir angesprochenen Minderungen informiere Dich mal besser. Die großen Versandhändler sind hier nicht der Maßstab, sondern die 98% anderen mittleren und kleinen Onlinehändler.

Überlege Dir mal den Aufwand, gegen einen Kunden zwecks Minderung vorzugehen und das durchzuziehen, ggf. Anwalt einschalten und am Ende doch als Dummer dazustehen. Mach das ein paar mal und Du kannst Deinen Shop schließen.
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