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Urheberrecht bei Produktlisten/Datenbanken

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hubba
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Beitrag von hubba » 24.02.2011, 19:27

Hallo
ich plane ein Projekt, bei dem ich eine möglichst umfangreiche Liste von Filmen (und später anderen Produkten) brauche. Dabei geht es in erster Line wirklich nur um die Liste. Ergänzende Fakten (Genre, schauspieler und co) wären nur nettes Beiwerk. Auch geht es um einen einmaligen Datensatz. Ich brauche also keine Aktualisierungen.

Die Filme kann ein User dann auf der Seite alle einsehen und hat auch die Möglichkeit, gleich zu Amazon und co weitergeleitet werden. Die Webseite soll über Werbeeinnahmen auch Geld machen - es handelt sich also um eine kommerzielle Nutzung.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten an diese Liste kommen kann.
Meine erste Idee war Amazon oder ähnliche Shops. Als Affiliate kommt man ja leicht an die Produktlisten. Und ich gehe ja mal davon aus, dass man diese eben auch für das eigene Projekt nutzen kann. Das Problem ist hier, das durch verschiedene Versionen (dvd, blue ray, extendet etc) ja kaum eine saubere Datenbasis vorhanden ist.

Meine 2 Idee waren dann bestehende Datenbanken (wie imdb). Da ich ja im weitesten Sinne über die Filme berichte müsste ich ja auch Rechte haben Daten zu nutzen. Wenn ich also z.B. eine Liste von 10 Filmen von IMBD "abschreibe" kann dies ja kaum als Diebstahl geistigen Eigentums gelten, da ich die Filme-namen ja quasi über hätte her bekommen können. Aber gibt es da eine feste Richtlinie, ab wann eine reine Liste mit Namen nicht mehr übernommen werden darf? Ab 100 Filmen? Ab 1000 Filmen? Erst bei der ganzen Datenbank?

In wie weit unterliegen überhaupt öffentliche, einfache Listen von öffentlich verfügbaren Namen/Produkten dem Urheberrecht?

Würde mich über ein paar Hinweise freuen.

gruß
hubba

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800XE
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Beitrag von 800XE » 24.02.2011, 22:40

hubba hat geschrieben:In wie weit unterliegen überhaupt öffentliche, einfache Listen von öffentlich verfügbaren Namen/Produkten dem Urheberrecht?
Frag mal den CuttenBook, warum er sich nicht damit verteidigt hat "ich habe nur aus den Zeitschriften im Wartezimmer beim Hausarzt abgeschrieben"

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 04.03.2011, 17:10

hubba hat geschrieben:Da ich ja im weitesten Sinne über die Filme berichte müsste ich ja auch Rechte haben Daten zu nutzen.
Wenn Du keine Rechte brauchst, reicht die Freiheit dazu aus.
hubba hat geschrieben:Wenn ich also z.B. eine Liste von 10 Filmen von IMBD "abschreibe" kann dies ja kaum als Diebstahl geistigen Eigentums gelten, da ich die Filme-namen ja quasi über hätte her bekommen können.
"kaum" trift es ziehmlich genau. "Niemals" würde es nicht treffen.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87b.html
hubba hat geschrieben:Aber gibt es da eine feste Richtlinie, ab wann eine reine Liste mit Namen nicht mehr übernommen werden darf? Ab 100 Filmen? Ab 1000 Filmen? Erst bei der ganzen Datenbank?
Die ganze Datenbank wäre sicherlich ein wesentlicher Teil, siehe Link.

@ 800XE, frag mal Pipi Langstrumpf, warum sie popelt, das wäre ähnlich sinnvoll.

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