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Frag mal den CuttenBook, warum er sich nicht damit verteidigt hat "ich habe nur aus den Zeitschriften im Wartezimmer beim Hausarzt abgeschrieben"hubba hat geschrieben:In wie weit unterliegen überhaupt öffentliche, einfache Listen von öffentlich verfügbaren Namen/Produkten dem Urheberrecht?
Wenn Du keine Rechte brauchst, reicht die Freiheit dazu aus.hubba hat geschrieben:Da ich ja im weitesten Sinne über die Filme berichte müsste ich ja auch Rechte haben Daten zu nutzen.
"kaum" trift es ziehmlich genau. "Niemals" würde es nicht treffen.hubba hat geschrieben:Wenn ich also z.B. eine Liste von 10 Filmen von IMBD "abschreibe" kann dies ja kaum als Diebstahl geistigen Eigentums gelten, da ich die Filme-namen ja quasi über hätte her bekommen können.
Die ganze Datenbank wäre sicherlich ein wesentlicher Teil, siehe Link.hubba hat geschrieben:Aber gibt es da eine feste Richtlinie, ab wann eine reine Liste mit Namen nicht mehr übernommen werden darf? Ab 100 Filmen? Ab 1000 Filmen? Erst bei der ganzen Datenbank?