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Nach meinem rechtlichen Empfinden: Nein... (...sorry)Wie gesagt es gibt kein Vertrag.
Aber wenn Sie Satzkosten verlangt, habe ich doch das recht auf die
erstellte Datei, die ich dann selbst drucken lassen kann. Oder ?
nunja... ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das bei solchen Auftragsarbeiten wie z.B. eine Logoerstellung, automatisch die Verwertungsrechte die man eigentlich erwarten kann mit übertragen werden, solange nicht ausdrücklich etwas anderes abgesprochen war...Barthel hat geschrieben:Wenn du das Logo behalten möchtest und es keinen Vertrag gibt, würde sich ein Anwalt evtl. wirklich lohnen. Denn wenn du schon Flyer von ihr bekommen hast, hat sie dir ja stillschweigend Nutzungsrechte eingeräumt.