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Logo Recht

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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 04.05.2011, 19:24

Ich würde mal prüfen, ob es von der Agentur AGB gibt und ob darin etwas zu Nutzungsrechten drin steht.

Wenn es dazu gar keine Regelung gäbe, würde ich mal Urheberrecht "Nutzungsrechte" ansehen:
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

Wenn es also eine Rechnung für ein Logo gibt, würde ich das interpretieren, dass der Vertragszweck die Nutzung des Logos für Drucksachen uvm. hatte.

Wir schreiben in Logo-Rechnungen immer direkt rein:
Mit Zahlung gehen alle Verwendungsrechte für das Logo uneingeschränkt an den Auftraggeber über.


Was Druckdaten betrifft, so schließt man bei Bestellungen von Drucksachen immer einen Werksvertrag, d.h. man bekommt Drucksachen geliefert, die Daten dazu sind Arbeitsmittel, die nicht zum Vertragsumfang dazugehören.

Wir behandeln das z.B. aber immer sehr unbürokratisch und man kann bei uns auch "Nur Design" bestellen, d.h. man erhält die Druckdaten als PDF zur freien Verfügung. Allerdings auch keine Arbeitsdaten aus Illustrator oder Indesign, denn das sind wirklich Arbeitsmittel, die auch eine professionelle Umsetzung und damit Firmeninterna weitergeben würde.
Drucksachen inklusive Logo Design

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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 04.05.2011, 19:29

Cura hat geschrieben:>> Die Erstellung eines Logos (egal wie lausig es dann hinterher ist) ist ein "künstlerisches" Werk auf das der Ersteller ein Urheberrecht und zunächst auch alle Nutzungsrechte hat.

Wenn der "Künstler" nach meinem Vorgaben arbeitet, also nur das handwerklich umsetzt, was ich zwar im Kopf habe, aber handwerklich nicht umsetzen kann, sieht es mit dem Urheberrecht schon wieder ganz anders aus.
Ein "künstlerischer" Aspekt ist bei Grafiken immer schwer nachzuweisen und unwahrscheinlich. Beim Logo geht es eher um eine Unverwechselbarkeit, weshalb man es in diesem Sinne beim DPMA eintragen sollte.
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 04.05.2011, 20:55

trendstrom hat geschrieben:....
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.......
genau das hatte ich auch mal gelesen.... jetzt weis ich auch wieder wo.... :wink:

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Barthel
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Beitrag von Barthel » 04.05.2011, 21:16

Genau das meine ich mit stillschweigender Einräumung. Wenn sie ihm erlaubt das Logo auf Flyer zu drucken, dann erlaubt sie ihm damit imho die Nutzungsart "Druck auf Flyer" und nicht nur "Druck auf Flyer von meinem Drucker". An die vollen Nutzungsrechte für das Logo wird er aber wohl trotzdem nur schwer kommen.

Ich finde es aber nebenbei nicht verkehrt an so einem Beispiel mitzubekommen, das man sich mit Rechtsgeschichten wirklich auseinandersetzen sollte, wenn man gewerblich unterwegs ist. Stell dir mal vor du baust mit so nem Logo eine echte Marke auf und darfst es dann z.B. nicht in TV Werbung nutzen ;)

todo
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Beitrag von todo » 04.05.2011, 23:04

Du hast dabei ganz schlechte Karten ;)

Du hast kein Recht auf Herausgabe von Daten, solange es nicht vereinbart wurde. In der Regel "sollten" Gestalter aber "fertige" Formate wie PDF Dateien rausgeben. Dass sie das nicht tut, liegt nur daran, dass sie weiß, dass sie das nicht muss und weil sie mit Folge-Drucksachen Geld verdienen kann. -> legitim

Du bestellst im Grunde nur einen Flyer, den du ja auch bekommst. Dass sie den dafür setzen und drucken lassen muss ist ja klar. Dass sie beides berechnet auch.

Der AGD schlägt z.B. Ihren Designern folgende Sätze vor:

Logogestaltung (ohne Nutzungs- und Verwertungsrecht) Summe x

+

ausschließliches Nutzungsrecht

+

zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht

+

räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht

So kann aus einem Logo, dass dich vielleicht 200 Euro gekostet hat mit allen Nutzungsrechten schnell mal 1.000 Euro werden. Und auch das ist völlig üblich. Dies dient dem Schutz des Gestalters.

Erstens:
Bist du selbst schuld! Wer nichts schriftlich macht und sich hinterher erst informiert darf sich nicht wundern. -> Lehrgeld!

Zweitens: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Deswegen würde ich dir empfehlen, auch gegen den Rat meiner Vorredner, nicht zum Anwalt zu gehen. Gesetz dem unwahrscheinlich Fall, dass du Recht bekommen solltest, was machst du, wenn Sie deine Daten aufgrund eines Datenverlustes "urplötzlich" gar nicht mehr besitzt? Willst du ihr dann nachweisen, dass sie die Daten absichtlich gelöscht hat? Na Prost Mahlzeit ;) Du hast nur Ärger, Stress und das ganze kostet dich mehr, wenn du z.B. vielleicht ein komplett neues Logo erstellen lassen musst. Denn im Schlimmsten Fall (Du verlierst den möglichen Rechtsstreit) kann Sie dir wenn Sie sauer ist, die Nutzung des bisherigen Logos untersagen.

Drittens: Mein Tipp der fast immer funktioniert: rede ruhig und normal mit der Frau, erklär Ihr deine Sicht, versuch dich zu einigen. Und schon hat sich dein Problem vielleicht schon bald erledigt. Achja, machs persönlich, nicht per Mail oder zumindest per Telefon.

Viel Erfolg
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Barthel
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Beitrag von Barthel » 04.05.2011, 23:27

todo hat geschrieben:Dass sie das nicht tut, liegt nur daran, dass sie weiß, dass sie das nicht muss und weil sie mit Folge-Drucksachen Geld verdienen kann. -> legitim
Da sage ich nur Radarfalle - legitim, wird aber trotzdem meistens als Abzocke empfunden ;) Ich stimme dir bei erstens bis drittens zu, aber hier wird trotzdem ein Kunde einfach abgezockt.

Phoenix@
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Beitrag von Phoenix@ » 04.05.2011, 23:50

Nur mal so am Rande: Mein Tipp für Logos (sofern man jetzt nicht gerade plant ein Imperium aufzubauen sondern es für eine 08/15 Seite bzw. kleine Firma ist) https://99designs.com/logo-design/store

Auch vor der "großen Angst", dass noch jemand mit dem selben Logo auftaucht ... ist eher unwahrscheinlich ... zum einen stehen 13.000 Logos zur Auswahl, zum anderen kann man die Logos ja einfach selbst mal durchgehen und sich selbst fragen "welche von den Logos habe ich woanders schon mal gesehen" - Ich wette da kommen nicht viele zusammen :)
Das Artikel-Verzeichnis mit Qualität: Artikito.de. Unter anderem werden tote Links automatisch entfernt, DC auch nach der freischaltung noch wöchentlich geprüft etc. - Bei einem gutem Artikel-Verzeichnis hört die Pflege nicht nach dem freischalten auf! Keine Backlink-Pflicht für Signatur-Leser, einfach folgenden Code eintragen: "ich-nicht-tralala".

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Beitrag von Vegas » 05.05.2011, 00:08

todo hat geschrieben:Drittens: Mein Tipp der fast immer funktioniert: rede ruhig und normal mit der Frau, erklär Ihr deine Sicht, versuch dich zu einigen. Und schon hat sich dein Problem vielleicht schon bald erledigt. Achja, machs persönlich, nicht per Mail oder zumindest per Telefon.
Guter Vorschlag, ich denke mal gegen eine Extrazahlung wäre die Dame durchaus bereit die Datei herauszugeben. Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen. Da wird der Preis fürs Logo niedrig angesetzt und das Geld anderswo wieder reingeholt.
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todo
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Beitrag von todo » 05.05.2011, 09:04

Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen.
Letztendlich stehen sich zwei Geschäftspartner gegenüber. Und wenn einer von beiden nicht weiß, was zu einem Geschäft dazu gehört ... sollte man es nicht dem ach so bösen Designer in die Schuhe schieben.

Woran der Herr Threadstarter ganz sicher nämlich auch nicht gedacht hat, ist die KSK Abgabe, die Pflicht für jeden ist, der Gestaltungsleistung in Anspruch nimmt. Das ist nämlich nicht Aufgabe des Designer darauf hinzuweisen. Ist blöd, sollte aber bedacht werden!

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Beitrag von jackwiesel » 05.05.2011, 09:31

Leute - das ist doch mehr oder weniger wie beim KFZ-Leasing... Ich scheue die Anschaffungskosten und zahle die Nutzung.

Aber im Gegensatz zum Design schreit da keiner, wenn er drei Jahre gezahlt hat und die Karre dann abgeben muss. Hier wird, (mal wieder) ohne dass alle Umstände bekannt sind, Abzocke und Betrug geschrien...

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Beitrag von todo » 05.05.2011, 09:35

Ist ja auch "in" ;)
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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 05.05.2011, 10:21

todo hat geschrieben:
Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen.
Letztendlich stehen sich zwei Geschäftspartner gegenüber. Und wenn einer von beiden nicht weiß, was zu einem Geschäft dazu gehört ... sollte man es nicht dem ach so bösen Designer in die Schuhe schieben.

Woran der Herr Threadstarter ganz sicher nämlich auch nicht gedacht hat, ist die KSK Abgabe, die Pflicht für jeden ist, der Gestaltungsleistung in Anspruch nimmt. Das ist nämlich nicht Aufgabe des Designer darauf hinzuweisen. Ist blöd, sollte aber bedacht werden!

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Sehe ich nicht so. Ein seriöser Grafiker sollte darauf hinweisen und die Nutzungsrechte von vorneherein klarstellen. Gerade Existenzgründer haben genug mit dem Aufbau ihrer Firma zu tun und brauchen keine zusätzlichen Stolperfallen. Und Grafiker, die das noch vorsätzlich planen, sind mir sowieso zuwider.

Die KSK ist nur Pflicht, wenn man REGELMÄSSIG Grafikleistungen von NATÜRLICHEN Personen in Anspruch nimmt. Regelmäßig ist ja nun auch relativ, es reicht wohl (vermutlich) schon einmal jährlich.
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Beitrag von Cura » 05.05.2011, 17:13

>> jetzt weis ich auch wieder wo...

Nicht im Urheberrechtsgesetz?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 05.05.2011, 17:47

Cura hat geschrieben:>> jetzt weis ich auch wieder wo...

Nicht im Urheberrechtsgesetz?
jo... genau dort.... :wink:

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