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Logo Recht

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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 04.05.2011, 19:24

Ich würde mal prüfen, ob es von der Agentur AGB gibt und ob darin etwas zu Nutzungsrechten drin steht.

Wenn es dazu gar keine Regelung gäbe, würde ich mal Urheberrecht "Nutzungsrechte" ansehen:
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

Wenn es also eine Rechnung für ein Logo gibt, würde ich das interpretieren, dass der Vertragszweck die Nutzung des Logos für Drucksachen uvm. hatte.

Wir schreiben in Logo-Rechnungen immer direkt rein:
Mit Zahlung gehen alle Verwendungsrechte für das Logo uneingeschränkt an den Auftraggeber über.


Was Druckdaten betrifft, so schließt man bei Bestellungen von Drucksachen immer einen Werksvertrag, d.h. man bekommt Drucksachen geliefert, die Daten dazu sind Arbeitsmittel, die nicht zum Vertragsumfang dazugehören.

Wir behandeln das z.B. aber immer sehr unbürokratisch und man kann bei uns auch "Nur Design" bestellen, d.h. man erhält die Druckdaten als PDF zur freien Verfügung. Allerdings auch keine Arbeitsdaten aus Illustrator oder Indesign, denn das sind wirklich Arbeitsmittel, die auch eine professionelle Umsetzung und damit Firmeninterna weitergeben würde.
Drucksachen inklusive Logo Design