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Ein "künstlerischer" Aspekt ist bei Grafiken immer schwer nachzuweisen und unwahrscheinlich. Beim Logo geht es eher um eine Unverwechselbarkeit, weshalb man es in diesem Sinne beim DPMA eintragen sollte.Cura hat geschrieben:>> Die Erstellung eines Logos (egal wie lausig es dann hinterher ist) ist ein "künstlerisches" Werk auf das der Ersteller ein Urheberrecht und zunächst auch alle Nutzungsrechte hat.
Wenn der "Künstler" nach meinem Vorgaben arbeitet, also nur das handwerklich umsetzt, was ich zwar im Kopf habe, aber handwerklich nicht umsetzen kann, sieht es mit dem Urheberrecht schon wieder ganz anders aus.
genau das hatte ich auch mal gelesen.... jetzt weis ich auch wieder wo....trendstrom hat geschrieben:....
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.......
Da sage ich nur Radarfalle - legitim, wird aber trotzdem meistens als Abzocke empfunden Ich stimme dir bei erstens bis drittens zu, aber hier wird trotzdem ein Kunde einfach abgezockt.todo hat geschrieben:Dass sie das nicht tut, liegt nur daran, dass sie weiß, dass sie das nicht muss und weil sie mit Folge-Drucksachen Geld verdienen kann. -> legitim
Guter Vorschlag, ich denke mal gegen eine Extrazahlung wäre die Dame durchaus bereit die Datei herauszugeben. Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen. Da wird der Preis fürs Logo niedrig angesetzt und das Geld anderswo wieder reingeholt.todo hat geschrieben:Drittens: Mein Tipp der fast immer funktioniert: rede ruhig und normal mit der Frau, erklär Ihr deine Sicht, versuch dich zu einigen. Und schon hat sich dein Problem vielleicht schon bald erledigt. Achja, machs persönlich, nicht per Mail oder zumindest per Telefon.
Letztendlich stehen sich zwei Geschäftspartner gegenüber. Und wenn einer von beiden nicht weiß, was zu einem Geschäft dazu gehört ... sollte man es nicht dem ach so bösen Designer in die Schuhe schieben.Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen.
Sehe ich nicht so. Ein seriöser Grafiker sollte darauf hinweisen und die Nutzungsrechte von vorneherein klarstellen. Gerade Existenzgründer haben genug mit dem Aufbau ihrer Firma zu tun und brauchen keine zusätzlichen Stolperfallen. Und Grafiker, die das noch vorsätzlich planen, sind mir sowieso zuwider.todo hat geschrieben:Letztendlich stehen sich zwei Geschäftspartner gegenüber. Und wenn einer von beiden nicht weiß, was zu einem Geschäft dazu gehört ... sollte man es nicht dem ach so bösen Designer in die Schuhe schieben.Letztendlich greifen Designer zu solchen Maßnahmen, um im Wettbewerb mit Billiganbietern zu bestehen.
Woran der Herr Threadstarter ganz sicher nämlich auch nicht gedacht hat, ist die KSK Abgabe, die Pflicht für jeden ist, der Gestaltungsleistung in Anspruch nimmt. Das ist nämlich nicht Aufgabe des Designer darauf hinzuweisen. Ist blöd, sollte aber bedacht werden!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
jo... genau dort....Cura hat geschrieben:>> jetzt weis ich auch wieder wo...
Nicht im Urheberrechtsgesetz?