Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Logo Recht

Ajax, Hijax, Microformats, RDF, Markup, HTML, PHP, CSS, MySQL, htaccess, robots.txt, CGI, Java, Javascript usw.
celly
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 331
Registriert: 20.01.2007, 13:48

Beitrag von celly » 04.05.2011, 07:34

Hallo Leute, jetzt bin ich in einer Situation wo ich mal von euch Hilfe oder Gedankengänge benötige.

Und zwar habe ich für eine Firma ein Logo erstellen lassen, es wurde alles nach dem Logo ausgerichtet.
w.z.b
Webseite
T-Shirts
Flyer
Werbeaktionen
Visitenkarten

Doch es ist halt so, dass bei Flyer Erstellung auch Satzkosten bezahlt werden. Ist ja auch richtig.

Da die Logoerstellerin sich die Druckfirma selber sucht, bezahlen wir dementsprechend mehr.

Die Satzkosten werden immer neu bei z. B T-Shirts bezahlt.

Diese Woche hat Sie uns ein Flyer erstellt, wo ich eine Druckerei gefunden habe wo ich gerade mal 20 % von Ihrem Preis bezahlen würde.
Auf meine Frage hin, Sie möge mir die erstellte Flyer-Datei zusenden, da ich mich selbst kümmern möchte..... hat Sie verneint.

Die Erstellung für den Flyer hat Sie uns schon in Rechnung gestellt.

Wie ist den eigentlich die Rechtslage.

Sie behauptet das Sie die Rechte hat. Wir haben aber alles bezahlt.


celly

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

jackwiesel
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 5820
Registriert: 09.09.2007, 09:44
Wohnort: Bochum

Beitrag von jackwiesel » 04.05.2011, 07:38

Das ist nicht unüblich. Wenn Du irgendwo eine Rechnung hast, auf der die Erstellung des Logos separat ausgewiesen ist UND die Nutzungsrechte komplett übergeben wurden ist es Deins und Du kannst damit machen was Du willst.

Hast Du nur Rechnungen über Website, T-Shirts, Flyer ect. liegen die Nutzungsrechte vermutlich bei ihr. Für eine genaue Aussage brauchst Du aber vermutlich einen Anwalt und dieser braucht dann die kompletten Vertragsunterlagen. (AGB, Gegenstand der Aufträge ect.)

Phoenix@
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 226
Registriert: 30.11.2010, 11:51

Beitrag von Phoenix@ » 04.05.2011, 07:39

Kommt ganz auf den Kaufvertrag an. Generell hat der Urheber immer das Urheberrecht und dieses Recht kann in Deutschland auch nicht gekauft / verkauft werden.

Letztendlich kann ein Designer dir in Deutschland höchstens Nutzungsrechte verkaufen.

Von daher ist es meiner Meinung nach, je nach festgelegtem Vertrag, durchaus wahrscheinlich, dass Sie im Recht ist.
Das Artikel-Verzeichnis mit Qualität: Artikito.de. Unter anderem werden tote Links automatisch entfernt, DC auch nach der freischaltung noch wöchentlich geprüft etc. - Bei einem gutem Artikel-Verzeichnis hört die Pflege nicht nach dem freischalten auf! Keine Backlink-Pflicht für Signatur-Leser, einfach folgenden Code eintragen: "ich-nicht-tralala".