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Adwords bei der Konkurrenz schalten

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kontersax
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Beitrag von kontersax » 20.07.2008, 12:42

Hallo,
ich habe da eine Anfängerfrage aus Interesse. Suche hat mich nicht zum Ergebnis geführt.
Ich habe vor ein paar Tagen bei Google "iphone" eingegeben. In der rechten Anzeigenspalte stand dann zuerst RIM mit den Blackberrys. Aus einem Blog-Artikel habe ich erfahren, dass das angeblich erlaubt sei aber man halt nicht bei den Anzeigen über den Suchergebnissen erscheinen darf.
1.)Wie seht Ihr das?
2.) Was ist wenn ich bei einer Konkurrenz-Marke werben möchte dort aber kein anderer, auch der Konkurrent selber, nicht wirbt. Komme ich dann automatisch als Anzeige oberhalb der Suchergebnisse? Oder kann man das steuern?

EDIT: Gemeint ist natürlich wie beim "IPHONE" Beispiel mit dem Konkurrenzproduktnamen. Suchender gibt iphone ein erhält aber rechts u.a. eine Anzeige in der das Blackberry beworben wird ohne das dort der name iphone auftaucht.

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fewuwa
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Beitrag von fewuwa » 22.07.2008, 14:14

hab ich auch schon gesehen allerdings weiß ich es auch nicht genau.
weiß jemand bescheid?

chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.07.2008, 14:55

Ein klassischer Fall für's Rechts-Forum :)
Grundsätzlich: Fremde Marken darfst du nicht zu deinem wirtschaftlichen Vorteil nutzen.

Direkt solltest du tunlichst nicht mit dem Namen werben. Aber auf Grund der Möglichkeiten der Keywordoptionen kann sowas hier vorkommen:
Du hast gebucht: "handy"
User sucht: iphone handy

Deine Anzeige erscheint. Grundsätzlich sagen die Gerichte, das ist nicht zusätzlich. Jedoch streitet man sich noch ob der Haftungsfrage (also ab wann haftest du dafür)
Wenn du also keine Lust auf Rechtstreitigkeiten hast, dann lass es :)

Und da dieses Posting nur einen groben Überblick geben sollte, empfehle ich dir mal nach adwords und marke hier im Forum zu suchen.... Im Rechtsbereich wurde das schon sehr oft und ausgiebig diskutiert.

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