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Markenverletzung durch Option "weitgehend passende Keyw

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eusebia
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Beitrag von eusebia » 20.02.2008, 23:22

Hi,

wie reagiert Ihr auf die neue Rechtsprechung?

Soweit ich das verstanden habe, besteht nun eine Haftung des Seitenbetreibers, falls er z.B. den Begriff "Schokolade" bewirbt und die Anzeige durch die Option "weitgehend passende Keywords" auch erscheint, wenn ein Nutzer "Sarotti Schokolade" eingibt (und das ist eine Markenverletzung ...)

Kampagnen nun komplett auf "exakt" setzen? :o


https://www.law-vodcast.de/markenrisiko-google-adwords
https://www.suchmaschinen-und-recht.de/ ... ung_dritte
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gelegenheitsbot
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Beitrag von gelegenheitsbot » 20.02.2008, 23:30

*lol*
Schöne Beispiele dafür, wie schnell heut Kommunikations- und Informationseinheiten arbeiten und aktuelle Rechtssprechung das nicht mehr wirklich realitätsnah bewältigen kann.

Tja die einen warten auf Gordo, die andern auf ne wegweisende Rechtssprechung zum Internet! :D
Meinen Kritikern empfehle ich:
https://de.youtube.com/watch?v=ZfCLfbQJATI

chrizz
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Beitrag von chrizz » 21.02.2008, 01:06

das das eine Markenverlketzung ist, ist schon lange bekannt und wird auch eigentlich einheitlich von allen deutschen Gerichten als solche angesehen.

Das neue an dem jetzigen Urteil aus Braunschweig ist, dass es nicht unbedingt Schadenersatzansprüche gibt. Unterlassungsklage gibts dann zwar ggf. weiterhin, aber unter bestimmten Voraussetzungen (Unkenntnis von den Keywordoptionen und die Ausmaße), haftest du erst ab Kenntnis. Also erst wenn dir jemand sagt, dass du mit Sarotti nicht werben darfst, musst du tätig werden....

da du jetzt hier allerdings schon im Forum genau dieses Problem angesprochen hast, wird das evtl. aber nicht mehr bei dir als Unkenntnis angesehen.... Immerhin weißt du um die Problematik der Keywordoptionen...

cheers