wie reagiert Ihr auf die neue Rechtsprechung?
Soweit ich das verstanden habe, besteht nun eine Haftung des Seitenbetreibers, falls er z.B. den Begriff "Schokolade" bewirbt und die Anzeige durch die Option "weitgehend passende Keywords" auch erscheint, wenn ein Nutzer "Sarotti Schokolade" eingibt (und das ist eine Markenverletzung ...)
Kampagnen nun komplett auf "exakt" setzen?

https://www.law-vodcast.de/markenrisiko-google-adwords
https://www.suchmaschinen-und-recht.de/ ... ung_dritte
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