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schnittchen
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Beitrag von schnittchen » 16.12.2005, 02:03

Garfield hat geschrieben:4. Erpreßte Webmaster können eine Strafanzeige zu Polizei oder Staatsanwaltschaft machen (gegen Unbekannt, ...
Jeder kann, wenn er von einem entsprechenden Sachverhalt erfährt, eine Strafanzeige erstatten, nicht nur Geschädigte :wink: - genau das ist einer der Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht.

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ab2004
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Beitrag von ab2004 » 16.12.2005, 14:40

Das ist ja hier mittlerweile ein (mehrheitlich von juristischen Laien geführter) Disput zu juristischen Sachverhalten (Strafrecht, Zivilrecht, wer kann was, darf was usw.). Und zu diversen gesellschaftlichen Problemen...

Hat aber alles nichts mehr mit dem Ursprungsthema und Herrn L. zu tun.

Nichts gegen den Austausch in o.g. Fragen - aber bitte mal einen neuen Thread dazu eröffnen...

Was mich zu dem Thema eigentlich nur noch interessieren würde:

- Gibt es irgendein Ergebnis aller Bemühungen?
- Hat irgendjemand irgendwas von den Strafverfolgungsbehörden gehört? (Was?)
- Reichte diese doch recht klare Beweislage aus, um den Bösewicht zu belangen?

Wenn 3 x "nein", dann wissen wir wenigstens, daß wir im Internet einen doch ziemlich rechtsfreien Raum haben und man mit allem rechnen muß, da man offensichtlich ganz unverfroren alles ungestraft machen kann.
Das wäre dann ja auch schon eine Erkenntnis.

Gruß!
ab2004

D@ve
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Beitrag von D@ve » 16.12.2005, 14:43

Was die Strafverfolgung angeht, kannst Du in einem halben Jahr nochmal nachfragen... So schnel lgeht das nicht...
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