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Steuern und Adsense

Alles zum Thema Google Adsense.
Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.11.2006, 14:56

haha hat geschrieben: Hast Du ein Gewerbe angemeldet, erfährt die GEZ davon. Da die Gewerbesteuererklärung nur noch per Computer zu erledigen ist, musst Du zwangsläufig einen Computer für Dein Gewerbe besitzen (vom Betrieb der Webseiten mal ganz zu schweigen), womit Dein Gewerbe über ein Rundfunkgerät (also den Computer) verfügt und rundfunkgebührenpflichtig ist.

Aus dieser Kiste kommst Du nicht raus. Der einzige Spaß, den Du Dir gönnen kannst, ist, die Rundfunkanmeldung zu machen, bevor der GEZ-Wicht für die von ihm getätigte Zwangsanmeldung auch noch eine Provision kassiert.
Gut, wer Webseiten betreibt, hat einen internetfähigen PC und einen Internetzugang! Darüber müssen wir nicht diskutieren.

Aber z.B. eine "Hausfrau" die nebenbei einen Wäscheservice (Bügeln/Mangeln/Änderungsschneiderei) betreibt und alle Steuersachen vom Steuerberater erledigen lässt, muss für ihr Gewerbe keinen PC haben, und muss so dann auch keine GEZ Gebühr für einen PC zahlen.

Auch ein Kleingewerbetreibender, der nicht Ust-pflichtig ist, kann seine ganzen Steuersachen auch noch in Papierform erledigen, benötigt also auch nicht unbedingt einen PC....

Also Gewerbe = GEZ Gebühr ist nicht ganz richtig, ein paar Ausnahmen gibt es dort auch noch.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.11.2006, 15:02

Website hat geschrieben:ich blicks irgendwie net. Soviel ich weiß ist es ja so dass man für den pc zahlen soll weil man daran radio/fernsehn hören/schauen kann.
Jetzt meine frage:
wo ist der unterschied zwischen

Person A : hat eine website mit Adsense und hört radio am PC
Person B : hört Radio am PC

mfg
lässt sich nicht so ganz einfach beantworten, da die Information fehlt ob Person B auch ein gewerbe betreibt und dort einen PC einsetzt....

Anzumerken bleibt aber auch noch, dass Person A nichtmal Radio am PC hören muss, alleine die gewerblichen Einnahmen durch Adsense und der Einsatz eines PC's um diese zu erwirtschaften reichen aus um die GEZ Gebühr zahlen zu müssen...

Hier ist jetzt nur die Rede von der zusätzlichen GEZ Gebühr fürs Gewerbe, privat müssen eh beide zahlen....

fw
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Beitrag von fw » 12.11.2006, 15:50

net(t)worker hat geschrieben:
fw hat geschrieben:
net(t)worker hat geschrieben:.... bei einigen Firmen muss man z.B. sogar vorher um Erlaubnis fragen, wenn man ehrenamtlich regelmäßig in einem Verein Tätigkeiten (Vorstand etc.) übernimmt.
Wer sich von solchen Forderungen eines Arbeitgebers erpressen läßt ist selbst schuld. Es gibt kaum Ausnahmen die durch gesetzliche Regelungen abgedeckt sind. Auf Anhieb fällt mir nur der Konflikt zwischen Berufs- und Freiwilliger FFW ein.
haben z.B. Angestellte im öffentlichen Dienst nicht grundsätzlich eine solche Klausel im Arbeitsvertrag?

Auch muss man bedenken, dass solche Klauseln dann auch eher eine formsache sind, also eine Nebentätigkeit auch wohl nicht verboten wird, ausser es tritt ein Interessenskonflikt ein.... und natürlich darf eine Nebentätigkeit den Hauptjob nicht beeinflussen...
Kann es sein dass du irrigerweise Ehrenamt und (bezahlte) Nebentätigkeit nicht unterscheidest?
Ich kenne genug Beamte die Vereinsvorsitzende sind. Und eine evtl. Mitteilungspflicht des Beamten bez. ehrenamtl. Tätigkeit an den Arbeitgeber/Dienststellenleiter ist auch noch lange kein "um Erlaubnisfragen". Merke: im Benehmen ist nicht gleich im Einvernehmen!

Website
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Beitrag von Website » 12.11.2006, 16:02

Hallo,
habe noch eine Frage. Man muss ja kein Gewerbe anmelden wenn die Einkommen minimal sind (1$/tag). da reicht doch auch die Steuererklärung. oder?

dann muss man net die GEZ-Gewerbe Steuern zahlen oder?
mfg

Nina1975
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Beitrag von Nina1975 » 12.11.2006, 16:43

Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss ehrlich sagen mir ist das alles zu kompliziert :cry: :evil:
Jetzt verdien ich paar Euro - es ist ja nicht wirklich viel - und muss extra Gewerbe anmelden usw??? Gibt es Leute unter Euch, die das einfach lassen? Bin da echt überfordert.

Und woher habt ihr die Feststellung dass Google die Einnahmen nicht an das Finazamt wieterleitet? Bei Adsense steht da irgendwas anderes glaub ich.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.11.2006, 16:53

fw hat geschrieben:Kann es sein dass du irrigerweise Ehrenamt und (bezahlte) Nebentätigkeit nicht unterscheidest?
Ich kenne genug Beamte die Vereinsvorsitzende sind. Und eine evtl. Mitteilungspflicht des Beamten bez. ehrenamtl. Tätigkeit an den Arbeitgeber/Dienststellenleiter ist auch noch lange kein "um Erlaubnisfragen". Merke: im Benehmen ist nicht gleich im Einvernehmen!
alle Klauseln die ich bisher gesehen habe, reden von einer Nebentätigkeit, also keine Unterscheidung zwischen ehrenamt oder Nebenverdienst....

und auch ein Ehrenamt könnte mit dem Hauptjob im Interessenkonflikt stehen... z.B. ein Angestellter bei Müller-Milch, der ehrenamtlich bei greenpeace aktiv ist...

und wie ich bereits erwähnte, wird das in den mir bekannten Fällen eher als Formsache angesehen, zumal rechtlich gesehen ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit wohl nur untersagen kann, wenn wirklich wichtige Gründe vorliegen...

fw
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Beitrag von fw » 12.11.2006, 17:20

net(t)worker hat geschrieben:und auch ein Ehrenamt könnte mit dem Hauptjob im Interessenkonflikt stehen...
Siehe mein Beispiel oben.
net(t)worker hat geschrieben:alle Klauseln die ich bisher gesehen habe, reden von einer Nebentätigkeit, also keine Unterscheidung zwischen ehrenamt oder Nebenverdienst...
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Betätigung neben dem Hauptberuf und damit kein Ehrenamt.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.11.2006, 17:25

Nina1975 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss ehrlich sagen mir ist das alles zu kompliziert :cry: :evil:
Jetzt verdien ich paar Euro - es ist ja nicht wirklich viel - und muss extra Gewerbe anmelden usw??? Gibt es Leute unter Euch, die das einfach lassen? Bin da echt überfordert.

Und woher habt ihr die Feststellung dass Google die Einnahmen nicht an das Finazamt wieterleitet? Bei Adsense steht da irgendwas anderes glaub ich.
so kompliziert ist das nicht.... einfach ein gewerbe anmelden, das geht bei der Stadtverwaltung, kosten ein paar Euro.... kurze Zeit später bekommste vom Finanzamt einen Fragebogen, dort wirst du nach den Umsätzen/Gewinnen gefragt etc., also ob eine Kleinunternehmer Regelung in Frage kommt oder nicht.... und dann machste jährlich deine Einnahme/Überschussrechnung, bei der du einfach ausrechnest was du an Einnahmen, Ausgaben und den daraus resultierenden Gewinn hast...

Fragen werden dir beim Finanzamt auch beantwortet, sind im Grunde ganz nette Menschen dort, die auch genau wissen, dass viele erstmal nicht wissen was sie machen müssen.... auch die Frage ob du mit den paar Euro jetzt ein gewerbe anmelden musst, oder ob es reicht die bei der Steuererklärung anzugeben, werden die dir beantworten....

wirklich wichtig ist halt nur, dass du die Einnahmen nicht verschweigst...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.11.2006, 18:11

fw hat geschrieben:Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Betätigung neben dem Hauptberuf und damit kein Ehrenamt.
nö...

hier mal eine Regelung des Landes Schleswig Holstein:
https://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2031.62-0001.htm
1 Was ist eine Nebentätigkeit?
Nebentätigkeit ist der Oberbegriff für Nebenamt und Nebenbeschäftigung. Nebenamt ist jede nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Unter den Begriff der Nebenbeschäftigung fallen nicht Tätigkeiten, die nach allgemeiner Anschauung zur persönlichen Lebensgestaltung gehören, wie typische Freizeitbetätigungen. Für eine Nebenbeschäftigung ist dagegen charakteristisch, dass diese darauf gerichtet ist, ein Entgelt zu erzielen (zu Ausnahmen siehe Ziffer 10, dort zu unentgeltlichen Nebentätigkeiten). Eine Nebenbeschäftigung kann sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig in Form eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
...
...
z.B. sind öffentliche Ehrenämter von der genehmigungspflicht befreit, wobei aber auch genau festgelegt wird, was ein öffentliches Ehrenamt ist
https://sh.juris.de/sh/NTV_SH_P5.htm

und es ist auch von unendgeltlichen Nebentätigkeiten die Rede, die bis auf wenige Ausnahmen genehmigungsfrei sind, aber dennoch gemeldet werden müssen...

ich denke mal, laut dieser regelung zählen Ehrenämter in Vereinen nicht als nebentätigkeit, wenn sie der freizeitgestaltung dienen, also. z.B. Sportverein etc...

So ist also nicht jedes Ehrenamt sofort eine Nebentätigkeit, kann aber eine sein...

:roll:

fw
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Beitrag von fw » 12.11.2006, 18:38

Öffentliche Ehrenämter unterscheiden sich nahezu immer in einem wesentlichen Punkt von ehrenamtlicher Vereinstätigkeit: Es wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Über einen gewissen Freibetrag hinausgehende Einkünfte dieser Art müssen versteuert werden.

Website
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Beitrag von Website » 12.11.2006, 19:14

Hallo,

ich habe jetzt noch ein paar fragen.

1. Ich habe kein Plus sondern nur minus :) (Adsense bringt Serverkosten nicht rein(nocht nicht hoffe ich)). Muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?
mfg

magadoo
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Beitrag von magadoo » 13.11.2006, 08:08

Website hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt noch ein paar fragen.

1. Ich habe kein Plus sondern nur minus :) (Adsense bringt Serverkosten nicht rein(nocht nicht hoffe ich)). Muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?
mfg
Da aus deinem Beitrag die Gewinnerzielungsabsicht hervorgeht, würde ich mal sagen: Ja!

Website
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Beitrag von Website » 13.11.2006, 17:53

hmm können sich vll ein paar mehr noch antworten weil ich hier oft gelesen habe das es nicht notwendig ist
mfg

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 13.11.2006, 18:04

Website hat geschrieben:hmm können sich vll ein paar mehr noch antworten weil ich hier oft gelesen habe das es nicht notwendig ist
mfg
wie wäre es mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Finanzamt? Die können dir das ganz genau und verbindlich sagen.

Heinz Fröhlich
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Beitrag von Heinz Fröhlich » 14.11.2006, 11:37

net(t)worker hat geschrieben:
Website hat geschrieben:hmm können sich vll ein paar mehr noch antworten weil ich hier oft gelesen habe das es nicht notwendig ist
mfg
wie wäre es mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Finanzamt? Die können dir das ganz genau und verbindlich sagen.
Regel: Gehe nie zu deinem Herrn wenn Du nicht gerufen wirst!

Dazu gehört auch Finanzamt, Polizei ....

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