Gut, wer Webseiten betreibt, hat einen internetfähigen PC und einen Internetzugang! Darüber müssen wir nicht diskutieren.haha hat geschrieben: Hast Du ein Gewerbe angemeldet, erfährt die GEZ davon. Da die Gewerbesteuererklärung nur noch per Computer zu erledigen ist, musst Du zwangsläufig einen Computer für Dein Gewerbe besitzen (vom Betrieb der Webseiten mal ganz zu schweigen), womit Dein Gewerbe über ein Rundfunkgerät (also den Computer) verfügt und rundfunkgebührenpflichtig ist.
Aus dieser Kiste kommst Du nicht raus. Der einzige Spaß, den Du Dir gönnen kannst, ist, die Rundfunkanmeldung zu machen, bevor der GEZ-Wicht für die von ihm getätigte Zwangsanmeldung auch noch eine Provision kassiert.
Aber z.B. eine "Hausfrau" die nebenbei einen Wäscheservice (Bügeln/Mangeln/Änderungsschneiderei) betreibt und alle Steuersachen vom Steuerberater erledigen lässt, muss für ihr Gewerbe keinen PC haben, und muss so dann auch keine GEZ Gebühr für einen PC zahlen.
Auch ein Kleingewerbetreibender, der nicht Ust-pflichtig ist, kann seine ganzen Steuersachen auch noch in Papierform erledigen, benötigt also auch nicht unbedingt einen PC....
Also Gewerbe = GEZ Gebühr ist nicht ganz richtig, ein paar Ausnahmen gibt es dort auch noch.