Selten solchen Schwachfug gelesen, echt!net(t)worker hat geschrieben:Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben....
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Selten solchen Schwachfug gelesen, echt!net(t)worker hat geschrieben:Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben....
Ne, schon klar. Solange das FA die von dir als gerechtfertigt angesehenen Steuern (<=0) akzeptiert, geht es dir natuerlich auch nicht auf die Eier. Logisch. Und dann musst du auch nicht ins Ausland gehen. Klar.GreenHorn hat geschrieben:Dann bleib jetzt wo du bist.Muaddib hat geschrieben:
Ich schmeiss mich wech!
Ich heule nicht rum, bin halt nur nicht deutsch genug. Bin nicht so ein Freak der Tank-Quittungen abheftet und Versicherungsvertretern mit Beleg-Wünschen jährlich auf den Beutel rum tritt um 10,50 Euro der
Auslandsreise-Krankenversicherung mit Hilfe eines völlig unfähigen Steuerberaters oder
Lohnsteuerhilfe-Vereins steuerlich geltend zu machen...
Du bist Umsatzsteuerpflichtig, d.h. jede gewerbliche Leistung die du dir bezahlen lässt muss USt. enthalten! Wenn die Bezahlung einer erbrachten Leistung jetzt in Form von Gutschriften seitens eines Partnerprogrammes erfolgt, musst du die UST für diese erhaltenen Beträge abführen, selbst wenn diese in der Gutschrift nicht enthalten sind.excess hat geschrieben:Selten solchen Schwachfug gelesen, echt!net(t)worker hat geschrieben:Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben....
Wäre da dann nicht auch der ständige Aufenthaltsort des Geschäftsführers mit ausschlaggebend? Wenn du als Geschäftsführer das Unternehmen von Deutschland aus leitest könnte es da glaube ich Probleme mit dem Finanzbehörden geben.... ich meine mal soetwas gelesen zu haben...GreenHorn hat geschrieben: Natürlich mit einer legalen Gehaltszahlung oder Ausschüttung an mich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, die wird vom jeweiligen Wohnsitz mit Einkommenssteuer belegt... und damit habe ich auch kein Problem. Wenn ich mich richtig erinnere ging es doch hier um die Abführung von Mehrwertsteuer oder irre ich mich da?
Keine Ahnung wer Dir das erzählt hat, aber es ist schlichtweg falsch!net(t)worker hat geschrieben:Du bist Umsatzsteuerpflichtig, d.h. jede gewerbliche Leistung die du dir bezahlen lässt muss USt. enthalten! Wenn die Bezahlung einer erbrachten Leistung jetzt in Form von Gutschriften seitens eines Partnerprogrammes erfolgt, musst du die UST für diese erhaltenen Beträge abführen, selbst wenn diese in der Gutschrift nicht enthalten sind.excess hat geschrieben:Selten solchen Schwachfug gelesen, echt!net(t)worker hat geschrieben:Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben....
Entweder man ist USt. pflichtig und dann muss jede Einnahme eben USt. abgeführt werden, oder man ist es eben nicht... wahlweise beides mischen geht nicht.
Kannst du dir gerne von einem Steuerberater oder Finanzbeamten bestätigen lassen....
Weil du USt.-pflichtig bist... DU musst die USt. auf deine Einnahmen abführen, wenn du dir diese vom Partnerprogrammanbieter nicht holst, ist es dein Problem... Was der Partnerprogrammbetreiber in diesem Fall an Steuern zahlt ist absolut nebensächlich... Du weist ja nicht mal ob dieser überhaupt MwST zahlt... Auch ein kleiner Partnerprogrammanbieter könnte ein Kleingewerbe sein.... Aber deine Einnahmen innerhalb Deutschlands sind auf jeden Fall USt.-pflichtig....excess hat geschrieben:Der Partnerprogrammbetreiber behält die Steuer doch schon ein und führt sie ab, also warum sollte ich sie nochmals zahlen müssen?!
hmmm.... on das buchhaltungstechnisch so einfach ist.... Adsenseeinnahmen kommen aus den USA, also nicht-EU AUsland...excess hat geschrieben: Im Moment ist es bei mir ja eigentlich nur AdSense womit ich 0%-MwSt-Einnahmen habe... aber in Zukunft kann man bestimmt das Guthaben auf das eigene AdWords-Konto umbuchen und gleich wieder ausgeben
auch dort werden doch Ausgaben und Einnahmen erfasst (gebucht).... und die entsprechenden Beträge müssen auf der USt- Voranmeldung aufgelistet werden...excess hat geschrieben:Und wie machen das dann Leute, die nix buchen sondern lediglich eine EÜ-Rechnung machen?