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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

Alles zum Thema Google Adsense.
maestro
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Registriert: 20.02.2007, 22:11

Beitrag von maestro » 20.02.2007, 23:14

Hallo zusammen,


ich habe jetzt schon in einigen Foren recherchiert und bin auf ein Zwischenergebnis gekommen. Ich selbst habe gerade erst mit AdSense angefangen und werde deshalb nächste Woche vorab das Thema mit einem Steuerprüfer und meinem Steuerberater durchsprechen.

Also nochmals zusammengefasst:

Google AdSense hat den Sitz in den USA. Leider erstellt Google AdSense keine Gutschriften - sehr verwunderlich - und weisst bei Anfragen darauf hin, dass man unter "--> mein Konto, --> Zahlungsprotokoll" die Zahlungsdetails ausdrucken soll. Mein Steuerberater meinte, da Google selbst keine Gutschrift erstellt, soll ich stattdessen eine Rechnung erstellen!

Zusätzlich ist es für die Steuer nützlich, wenn man per E-Mail eine Gutschrift anfordert und Google daraufhin schreibt, dass diese momentan generell keine Gutschriften ausstellt --> unbedingt ausdrucken :-)

Um zu klären, ob man Umsatzsteuer zahlen muss oder nicht, muss man das UstG betrachten (Umsatzsteuergesetz). Gibt es auch überall im Netz kostenlos zum Runterladen. Zum Beispiel, indem man folgendes bei google.de eintippt: "umsatzsteuergesetz 2006"

Also...

Empfänger der Leistung ist meiner Meinung nach stets Google in USA. Stimmen mir da alle zu?

Nun muss der Ort der Leistung bestimmt werden.

In §3a (3) heisst es, wenn der Empfänger der Leistungen ein Unternehmer (keine Privatperson) ist, so ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre also Google in den USA und damit Leistungsort USA. Dieser §3a (3) tritt jedoch nur ein, wenn mindestens einer der Fälle aus §3a (4) zutrifft. Und das ist meiner Meinung nach der Fall.

Dies müsste man jedoch noch analysieren:

§3a (4) 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen
- meiner Meinung nach zutreffend, dies würde alle Leistungen des
Internets einschliessen? Hier jedoch zutreffend?
§3a (4) 2. die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Webungsmittler und der Webeagenturen.
- ich denke, dass durch §3a (4) 14. bereits unser Bereich abgedeckt ist?
Ansonsten würde ich sagen, dass es sich bei AdSense um Werbung
handelt.
jemand hat auch hier §3a (4) 4. Datenverarbeitung genannt. Ich halte die ersten beiden von mir genannten Punkte jedoch wichtiger.

Jetzt wirds aber noch mal interessant: mein Steuerberater meinte zudem, dass es sich um eine Vermittlungsleistung handeln könnte. Er meinte, dass Werbung und Vermittlung recht nah beisamen liegen. Könnte dies hier auch für AdSense zutreffen? Was genau versteht man unter einer Vermittlungsleistung? Ich zitiere aus dem UStG:

§3a Abs. 2, 4.: Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Vermittlungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitligedstaates ausgeführt.

Also: angenommen, es handelt sich um eine Vermittlungsleistung, was wir noch klären müssten, wäre Ort der Leistung dort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.

Hier muss leider auch ich eine Zwischenfrage stellen: mein Steuerberater meinte, es wäre relevant, in welchen Ländern die Endkunden sind. Daraus würde bei einer Vermittlungsleistung hervorgehen, ob Mwst. gezahlt werden müsse oder nicht. Kann das sein? Unabhängig davon ist es unmöglich für uns zu sagen, ob ein Endkunde, der auf einen Banner klickt oder eine AdSense Empfehlung nutzt, in den USA, in China oder in Deutschland ist. Könnten also Länder der Endkunden relevant sein? Eure Meinungen sind gefragt!

Wie ich oben in §3a Abs. 2, 4 (2. Satz) geschrieben habe, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers relevant. Hat dieser eine aus einem anderen Land stammende UstID, so wird dieses Land zum Ort der Leistung. Auf der Impressumsseite von Google ist eine UstID beginnend mit "EU..." angegeben. Wikipedia verrät, dass dies Sonder UmsatzsteuerID-Nummern sind und nur genutzt werden, wenn eine "Drittland" Firma Endkunden aus der EU hat. Laut Wikipedia ist diese UstID nicht für Business To Business. Welchem Land würde man EU zuordnen, kann man diese UstID überhaupt für die eigene Rechnung verwenden? Ich denke wohl eher nicht, wenn es nur für Geschäfte zwischen Google aus USA und Endkunden in Europa ist. Die Frage ist also: gibt es noch eine andere UstID von Google? Vielleicht VAT Nummer?

Die Hauptfrage ist aber: handelt es sich um eine Vermittlungsleistung? Denn dann wäre alles viel komplizierter, wie man sieht...