Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Adsense Irland USt-IdNr. und ZM erforderlich?

Alles zum Thema Google Adsense.
Neues Thema Antworten
naughty
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 46
Registriert: 17.02.2006, 15:58

Beitrag von naughty » 14.01.2010, 14:59

Hier eine steuerliche Frage, die alle Webmaster betreffen dürfte, die Zahlungen von Google Adsense aus Irland erhalten.

Es wurde ja in anderen Threads bereits geklärt, dass auch nach der Umstellung der Zahlung von USA auf Irland die Einnahmen für Webmaster in Deutschland weiter umsatzsteuerfrei sind, weil der Leistungsempänger der sonstigen Leistung weiter im Ausland sitzt.

Google Irland hat eine USt-IdNr. und weißt dadurch den Unternehmerstatus in Irland nach. Google muß die Umsatzsteuer in Irland abführen.

Es stellt sich aber die Frage, ob ein deutscher Webmaster (kein Kleinunternehmer), der Zahlungen von Adsense Irland erhält, nun ebenfalls eine USt-IdNr. haben muß, damit die Adsense Zahlung umsatzsteuerfrei bleibt? Wenn man sonst keinen Handel mit dem EU-Ausland betreibt, braucht man ja eigentlich keine USt-IdNr.

Falls ja, also wenn man jetzt eine USt-IdNr. braucht, muß man dann extra für Adsense zusätzlich alle drei Monate eine "Zusammenfassende Meldung" (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern machen?

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 14.01.2010, 15:04

seit anfang des Jahres gilt eine Gesetzesänderung... so müssen die Umsätze mit Katalogleistungen im EU AUsland jetzt auch gemeldet werden, vorher galt dies ja nur für richtige Warenlieferungen...

also brauchst du eine UST-ID und musst die Umsätze auch melden... gilt aber auch nur für die Umsätze die in diesem Jahr generiert wurden... die Umsätze von Dezember, die jetzt Ende Januar ausgezahlt werden, müssen also noch nicht gemeldet werden...

soweit meine Info....

naughty
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 46
Registriert: 17.02.2006, 15:58

Beitrag von naughty » 14.01.2010, 15:17

Ok, vielen Dank für die Info.

Dann werde ich mal eine Ust-Id. beantragen.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


naughty
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 46
Registriert: 17.02.2006, 15:58

Beitrag von naughty » 14.01.2010, 16:37

Hier noch eine Anleitung zum Ausfüllen der "Zusammenfassenden Meldung":

https://www.bzst.bund.de/003_menue_link ... eitung.pdf

Die ZM muß demnach bis zum 10. Folgetag nach Ende eines Quartals abgegeben werden, für 2010 dann also am 10. April.

s2222
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 14
Registriert: 16.05.2006, 13:19

Beitrag von s2222 » 15.01.2010, 19:44

Hallo :-)

Nur um hier absolut sicher zu sein. Die Zeile für Adsense müsste dann für Q1 lauten:

Spalte 1: IE 63 880XXX
Spalte 2: XXXXX Euro (Jan + Feb + Mar)
Spalte 3: 1

Und um das Ding dann abzuschicken
1. UID beantragen (online)
2. Teilnehmernummer beantragen (postalisch)

Die "1" bei der Spalte 3 ist richtig, oder?
1 = Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (§ 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG)

Viele Grüße
Stephan

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 15.01.2010, 22:29

Unter welcher Kennziffer wird der Umsatz dann neuerdings in der UStVA aufgelistet? Wie bisher "im Inland nicht steuerbar"?

s2222
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 14
Registriert: 16.05.2006, 13:19

Beitrag von s2222 » 15.01.2010, 22:41

@dasbenutzer

Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:
https://www.gartendatenbank.de/forum/go ... d-t-1040-1

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.01.2010, 00:00

Danke, das sieht gut aus.

naughty
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 46
Registriert: 17.02.2006, 15:58

Beitrag von naughty » 16.01.2010, 01:48

s2222 hat geschrieben:Hallo :-)
2. Teilnehmernummer beantragen (postalisch)
Es soll insgesamt vier Möglichkeiten geben die "Zusammenfassende Meldung" (ZM) zu übermitteln, u.a. auch über Elster Online, wo man sich registrieren muß.

weitere Infos hier:
https://www.bzst.bund.de/003_menue_link ... fahren.pdf

izzak
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 230
Registriert: 23.04.2006, 00:29

Beitrag von izzak » 12.02.2010, 10:45

Fred *push*

Servus,

mein Steuerberater ist etwas Planlos...meine Frau ist Kleinunternehmerin ohne Mwst. Ausweisung, braucht Sie nun auch zu ihrer Steuernummer seit 2010 eine Umsatzsteuer ID, wenn sie ein wenig Adsense Einahmen durch ihren Blog geniert?

Oder besser gleich Bundeszentralamt anrufen?

Thx

Meista
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 107
Registriert: 02.03.2005, 19:48

Beitrag von Meista » 12.02.2010, 11:54

das sollte ein Steuerberate aber wissen:
Kleinunternehmer ohne Mwst. Ausweis == hat keine Umsatzsteuer ID

naughty
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 46
Registriert: 17.02.2006, 15:58

Beitrag von naughty » 12.02.2010, 14:46

Auch ein Kleinunternehmer kann auf Antrag eine USt-IdNr. erhalten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzste ... utschland)

Was allerdings die USt-IdNr. und die Zusammenfassende Meldung (ZM) speziell für Adsense Irland betrifft, so gehen die Meinungen aber weiterhin auseinander. Die einen meinen, man braucht für Adsense keine USt-IdNr. und ZM, weil Adsense eine Gutschrift ausstellt – und die anderen meinen ja, man braucht ab 2010 sehr wohl eine USt-IdNr. Eine einheitliche bzw. verbindliche Auskunft von Steuerberatern und FA gibt es wohl leider nicht.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will und alles richtig machen will, dann eine USt-IdNr. beantragen und dann eben alle drei Monate die Adsense Zahlungen per ZM melden.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag