Da wünsche ich viel Spass beim suchen...Zudem gibt es ja auch noch die Haftpflichtversicherung
Und wenn der anderen nichts hat? Wie gesagt, es haften immer BEIDE für die "Vergehen" der GbR. Da nützen Verträge überhaupt nichts wenns Hart auf Hart kommt.können per Vertrag regeln, dass z.B. bei Fahrlässigkeit der eine Partner den anderen entschädigen muss.
Natürlich kann sowas auch gut gehen, keine Frage, aber mir persönlich wäre das Risiko absolut zu hoch, zumal man heutzutage relativ günstig eine Kapitalgesellschaft gründen kann.