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2 Adsense Accounts - Privat und GbR

Alles zum Thema Google Adsense.
Michael67
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Beitrag von Michael67 » 13.05.2012, 16:43

Hallo an alle!

Folgende Frage: Ich besitze für meine Einzelunternehmung seit Jahren einen Adsense-Account.

Mit meinem Partner gründe ich nun eine GbR (wir beide als Gesellschafter) und werden dann zwei Web-Projekte erwerben, die beide unter dieser GbR "laufen".

Ziel ist es, meine privaten Projekte über Adsense Account 1 laufen zu lassen und die GbR-Projekte über Adsense-Account 2.

*Grundsätzlich* müsste das ja möglich sein, weil *wirklich* ein Sinn dahinter steckt... aber wie gehe ich am besten vor?

Einfach einen neuen Account eröffnen und Account-Inhaber ist dann die GbR, sprich die beiden Gesellschafter?

Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir sagen, wie das abläuft?

Der Sinn hinter dem ganzen ist, die Einnahmen meiner privaten Projekte von denen zu trennen, die auf die Firma (GbR mit 2 Gesellschaftern) auflaufen.

Danke im voraus!

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chris21
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Beitrag von chris21 » 13.05.2012, 16:51

GbR ist leider keine juristische Person, damit dürfte es schwieriger werden als bei einer GmbH o.ä.

Hat Dein Partner eventuell keinen eigenen Adsense Account? Dann vll. den für die GbR nutzen?

Michael67
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Beitrag von Michael67 » 13.05.2012, 17:32

Nein, er hat keinen eigenen Account. Ideal wäre es nicht, wenn einer der Gesellschafter Eigentümer des Accounts ist - ich habe Angst, dass dann ständig hin- und her transferiert werden muss.

Habe auch schon dran gedacht, meinen zu nutzen, aber dann müsste die GbR jeden Monat eine Rechnung stellen etc. Wäre ja machbar, aber eben nicht sauber...

Sauber wäre die Sache, wenn es ein GbR-Account wäre....

Kann es denn zu Problemen kommen, wenn ich als einer der Gesellschafter schon einen Account hat?

Du hast Recht, mit ner GmbH wäre das besser....

Michael67
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Beitrag von Michael67 » 13.05.2012, 18:10

Würde das also bedeuten, wenn man eine Firma als juristische Person gründet, also z.B. GmbH oder UG... könnte ich mein privates Adsense-Konto behalten und die GmbH oder UG kann ganz entspannt ein 2. Konto eröffnen?

tojas
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Beitrag von tojas » 13.05.2012, 18:13

genau das würde es bedeuten.

Davon mal abgesehen würde ich heutzutage wohl kaum noch eine GbR gründen...

sG
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Barthel
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Beitrag von Barthel » 13.05.2012, 20:17

Zweitkonto ist überhaupt kein Problem, da du die GbR als Zahlungsempfänger eintragen kannst und nur das interessiert Google. Da ihr wahrscheinlich kein separates Büro habt, würde ich die Gbr als Zahlungsempfänger eintragen, die Adresse deines Partners benutzen und als Konto euer Geschäftskonto. Rein theoretisch müsste es sogar mit deiner Adresse gehen.

Warum man heutzutage keine GbR gründen sollte, erschließt sich mir nicht ganz. Die GbR ist genau für den hier vorliegenden Zweck (Zwei+ Leute arbeiten an einem gemeinsamen Projekt) gedacht.

luzie
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Beitrag von luzie » 14.05.2012, 09:44

Wie gesagt, eine GbR ist keine selbstständige juristische Person - deshalb wird Adsense ein zweites Konto "auf die GbR" (im Endeffekt auch wieder du) wohl kaum zulassen.
Bilduzie - [url=httpss://plus.google.com/+HerbertSulzer/about]Google Official Bionic Top Contributor on Google Webmaster Central[/url]

Michael67
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Beitrag von Michael67 » 14.05.2012, 09:50

Danke für Eure Antworten. Ich denke auch, das bei der GbR (natürliche Person) Probleme auftreten können.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 14.05.2012, 10:15

In den Adsense Richtlinien steht, dass man, wenn ein Account für ein Unternehmen erstellt werden soll, das Unternehmen als Zahlungsempfänger eintragen soll. Der Zahlungsempfänger ist nicht er, sondern die GbR, denn diese ist ein Unternehmen. Das hat nichts mit natürlichen oder juristischen Personen zu tun, denn eine GbR kann auch aus 20 juristischen oder 50 natürlichen Personen bestehen. Bloß weil da einer einen Adsense Account hat, darf die GbR dann keinen mehr haben? I don't think so... Wenn sie eine Rechnung schreiben, ist der Zahlungsempfänger ja auch nicht er, sondern die Hinz und Kunz GbR...

Michael67
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Beitrag von Michael67 » 14.05.2012, 11:02

Hm, jetzt weiss ich nicht, ob GbR oder UG? Wir würden das tatsächlich von Adsense abhängig machen, da die Einnahmen durch Adsense den grössten Teil der Einnahmen der Projekte ausmachen...

Hilfe!!! :roll:

Barthel
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Beitrag von Barthel » 14.05.2012, 11:45

Lass dich nicht verrückt machen, ihr habt genau das Richtige gemacht. Eine KG ist zum Beispiel auch eine Personengesellschaft und keine juristische Person. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass die Knauf Gips KG mit 24.000 Mitarbeitern und über 5 Milliarden Euro Umsatz keinen eigenen Adsense Account haben darf, bloß weil einer der Gesellschafter einen hat...

Bei einer UG wärst du ja auch einer der Gesellschafter und wo genau da der Unterschied beim Thema Zahlungsempfänger sein soll, kann hier gerne mal einer versuchen mir zu erklären ;)

Mehr als den Antrag ablehnen können sie ja nicht, also mach es einfach so, wie ich es gesagt habe: Deinen Kumpel als Kontaktperson eintragen, seine Adresse, euer Firmenkonto und als Zahlungsempfänger den Namen eurer GbR.

Die Adsense Richtlinien sind da eigentlich eindeutig:
4. Ich benötige für mein Unternehmen ein separates Konto.

In diesem Fall können Sie eine neue Bewerbung einreichen. Der Kontotyp (Privat- oder Geschäftskonto) und der Zahlungsempfänger dürfen nicht mit der ursprünglichen Bewerbung übereinstimmen. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie Zahlungen an diesen Zahlungsempfänger empfangen können.

Wenn dein Konto als Privatkonto eingetragen ist, dürfte es eigentlich sogar mit dir als Kontaktperson keine Probleme geben.

Michael67
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Beitrag von Michael67 » 14.05.2012, 12:11

Super, vielen Dank!

mein Konto ist bereits als Unternehmens-Konto eingetragen.... allerdings ist es "nur" ein Einzelunternehmen. Da ich jedoch nicht mehr unter die Kleinunternehmerklausel falle dachte ich seinerzeit, "Unternehmen" sei die richtige Account-Form.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 14.05.2012, 12:19

Da könnte es mit dir als Kontaktperson evtl. Probleme geben. Hab einen Fall gesehen, bei dem einer keine zwei Konten für eine GmbH und eine GmbH & Co KG bekommen hat. Da war allerdings fast alles gleich: Adresse, Namenszusatz, er als Ansprechperson - nur Bankverbindung und Telefon waren unterschiedlich. Ka, wie das ausgegangen ist, aber rein rechtlich hast du in dem Fall eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als zwei Konten zu führen, sind ja zwei unabhängige Unternehmen. Mit einem geht es zwar vielleicht auch, wird dann aber ziemlich kompliziert...

In den Richtlinien steht, dass sich Kontotyp UND Zahlungsempfänger unterscheiden müssen, wäre bei dir ja dann nicht der Fall, wenn du schon ein Unternehmenskonto hast. Mit deinem Kumpel sollte es gehen. Wenn sie es trotzdem ablehnen, hat das aber wie gesagt nichts mit juristischen Personen zu tun, das ist reine Google Willkür ;)

tojas
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Beitrag von tojas » 15.05.2012, 13:59

Warum man heutzutage keine GbR gründen sollte, erschließt sich mir nicht ganz.
Weil man als Betreiber einer Webseite bestimmten rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Bei der GbR haften die Beteiligten immer mit ihrem kompletten Vermögen, d.h. wenn dein Geschäftspartner im Namen der GbR Mist baut, haftest Du mit.

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Beitrag von Barthel » 15.05.2012, 14:49

Dafür gibt es ja dann den Gesellschaftervertrag. Soweit ich weiß, haftet erst die GbR mit dem Gesellschaftsvermögen. Wenn das nicht ausreicht, dann die Gesellschafter und die können per Vertrag regeln, dass z.B. bei Fahrlässigkeit der eine Partner den anderen entschädigen muss. Zudem gibt es ja auch noch die Haftpflichtversicherung.

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