Bei dir offensichtlich nicht.....manori hat geschrieben:Aha. Dann ist ja alles klar ...swiat hat geschrieben:Im Gegensatz zu dir garantiert
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Bei dir offensichtlich nicht.....manori hat geschrieben:Aha. Dann ist ja alles klar ...swiat hat geschrieben:Im Gegensatz zu dir garantiert
Selbstständig, das kommt bei den Mädels besser an.Hulkster hat geschrieben:Und noch ne Frage, da ich ja nun Aufstocker bin. Wie soll ich mich bezeichnen, selbstständig oder arbeitslos?
arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.
Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
Bei der Bank würde ich mich als Selbstständiger bezeichnen, ich kann mir nicht vorstellen das eine Bank ein Geschäftskonto an H4 Leute oder Arbeitslose vergibt.Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.
Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
Falsch, er ist als Selbstständiger zu bezeichnen und würde statistisch auch so erfasst werden, es gibt mehr selbstständige die aufstocken als man glaubt, diese leute für das Arbeitsamt nicht als Arbeitslose, weil das faktisch falsch ist.NathanC hat geschrieben:arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.
Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
Dass die Leute in den Arbeitslosenstatistiken nicht auftauchen, ist mir auch klar. Niedrigste Arbeitslosenquote seit x Jahren, ist ja auch kein Wunder, wenn jeder der 3 Goldtaler mit Adsense macht nicht mehr als Arbeitslos zähltswiat hat geschrieben:Falsch, er ist als Selbstständiger zu bezeichnen und würde statistisch auch so erfasst werden, es gibt mehr selbstständige die aufstocken als man glaubt, diese leute für das Arbeitsamt nicht als Arbeitslose, weil das faktisch falsch ist.NathanC hat geschrieben:arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.
Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
Gruss
Also ich erklärs nochmal: es kommt darauf an, was du als Haupttätigkeit ausübst. Ich hatte während meines gesamten Studiums schon ein Gewerbe, da ich aber nicht über die maximale Wochenstunden bzw. den Maximalverdienst gekommen bin, war ich Student.Hulkster hat geschrieben:Also Gewerbe anmelden bedeutet immer Selbstständig?
Ok, vielen Dank für die Info.Barthel hat geschrieben:Also ich erklärs nochmal: es kommt darauf an, was du als Haupttätigkeit ausübst. Ich hatte während meines gesamten Studiums schon ein Gewerbe, da ich aber nicht über die maximale Wochenstunden bzw. den Maximalverdienst gekommen bin, war ich Student.Hulkster hat geschrieben:Also Gewerbe anmelden bedeutet immer Selbstständig?
Ich würde mich da wie jetzt schon gefühlt 20x gesagt wurde bei der KK oder beim "Amt" erkundigen, wann du offiziell welchen Status hast, denn hier wird leider vieles durcheinandergeschmissen.
Du kannst problemlos angestellt sein, ein Gewerbe haben und dazu noch einen 400€ Job. Die Frage ist immer: was ist dein Haupterwerb. Das ist unter anderem für die KK wichtig, weil für Selbstständige z.B. keine Versicherungspflicht gilt.
Wenn du nicht mal genug verdienst um den Hartz IV Freibetrag auszuschöpfen, dann wäre es schon ein wenig gewagt sich Selbstständig zu nennen, du kannst es aber trotzdem machen. Wichtig ist, wie das die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sieht.
Also zum 21. Mal: verlass dich nicht darauf was dir hier gesagt wird, sondern erkundige dich bei den zuständigen Stellen, am besten bei der Krankenkasse, denn so lange du bei denen Pflichtversichert bist, bist du in der Regel nicht wirklich selbstständig.