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Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes); unter die Ausnahmen (u.a. Landwirtschaft und freie Berufe) wirst Du vermutlich nicht fallen.AGB hat geschrieben:ich würde gerne testen, ob ich mit AdSense auf meiner Seite etwas verdienen kann.
Wann muss ich mich und wie, beim Finanzamt/Gewerbeamt anmelden?
1. Der Staat mahnt nicht ab, schon gar nicht bei Straftaten. Wenn Du Einnahmen hast und diese nicht dem Finanzamt meldest, begehst Du Steuerhinterziehung, und wie ich den Staat einschätze, steht darauf 100 Jahre Festungshaft bei Wasser und Brot. Bumms, fertig ;)Man bekommt ja erst ab 100$ einen Scheck. Sagen wir mal, ich schalte Adsense einn Monat und habe 70$ eingenommen. Nun ist das zwar ein Betrag, aber ich sehe kein Potential das zu steigern und nehme AdSense wieder runter. Kassiere also keinen Cent.
Ist das noch okay, oder kann man mich schon dafür abmahnen?
Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb steht auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur dann eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.Muss z.B. bei jeder deutschen Seite, die AdSense drauf hat, schon eine Umsatzsteuer ID im Impressum sein etc.?
Es gibt keine Umsatzsteuernummer!!haha hat geschrieben: Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.
Keine Umsatzsteuernummer haben in erster Linie Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes, also solche, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz machen. Da würdest Du mit Deinen 60 € gerade noch so eben drunterfallen.
Na, da wollen wir mal nicht so kleinlich sein. "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" war mir zu lang und gegen Eidies bin ich allergisch ;>net(t)worker hat geschrieben:Es gibt keine Umsatzsteuernummer!!haha hat geschrieben:man nur eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.
Ich wollte nicht das ganze Gesetz zitieren und hatte deshalb lieber einen Verweis dorthin gesetzt, in der Hoffung, halbwegs intelligente Wesen würden sich nach meiner allgemeinen, meinetwegen auch etwas zu allgemeinen Zusammenfassung dort genauer informieren.net(t)worker hat geschrieben:auch die Erklärung war ja nicht so ganz richtig....
Ich habe nicht behauptet, dass sie automatisch und/oder vom lokalen Finanzamt vergeben wird, nur, dass man sie erst bekommt, wenn man auch tatsächlich Umsatzsteuer abführt.die Umsatzsteuer-ID wird ja nicht automatisch erteilt, sondern erst auf Antrag, und auch nicht vom lokalen Finanzamt, sondern bundesweit zentral.....
Von der allgemeinen Steuernummer war nicht die Rede.Umsatzsteuer-ID und Steuernummer sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, und haben miteinander eigentlich rein garnichts zu tun.
Wo ich Dir natürlich irgendwo zustimmen muss :)gerade bei diesen Dingen sollte man es genau nehmen, ansonsten verwirrt man die User nur...
-=nX=- hat geschrieben:Mal ne Frage zum Thema:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein kann (als Schüler/Zivi/Student) wenn man ein Gewerbe anmeldet. Stimmt das?
https://www.asta.fh-hamburg.de/24.0.html-=nX=- hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein kann (als Schüler/Zivi/Student) wenn man ein Gewerbe anmeldet.
Alles, was mit Deinem Gewerbe zu tun hat, gehört in Deine Bilanz / Einnahmeüberschussrechnung.AGB hat geschrieben:Kann ich dann die Hostingkosten und andere Ausgaben für die Websites (Bildmaterial, Softwarelizenzen) verrechnen/absetzen?
Diese Einschätzung überlasse besser dem Finanzamt.Oder sind solche Einnahmen noch eindeutig Liebhaberei?
Mhhh... da würde mich interessieren, welche Kosten ihr in Verbindung mit eurem Gewerbe/Website als Betriebsausgabe geltend macht? Diese wirken ja Gewinn-mindernd und können die Steurlast erheblich senken.haha hat geschrieben:Alles, was mit Deinem Gewerbe zu tun hat, gehört in Deine Bilanz / Einnahmeüberschussrechnung.