Forenmensch hat geschrieben:Also kriegt meine steuerberaterin dann ne info vom finanzamt, daß sie nicht glauben daß es zum geschäftsbetrieb nötig ist oder wie wird das gehandhabt wenn sie zweifel an den ausgaben haben oder ist es sinnvoll bei solchen geschichten auf der rechnung beizuschreiben zwecks content für meine domains...? Wenn ich z.B. auf eine Erotikmesse gehe um Bilder zu machen woher soll das finanzamt wissen, daß es geschäftlich war?
Erstmal erfährt das Finanzamt garnicht, wie deine Ausgaben sich zusammensetzen, denen wird nur die Gesamtsumme mitgeteilt...
wenn es dann zu einer Buchprüfung kommt, kann es natürlich zu solchen Fragen kommen, dann hast du aber auch einen Menschen vor dir, dem du den Zusammenhang genau erläutern kannst.... entweder entscheidet der dann, dass es eine Firmenausgabe war, oder du musst eben Steuern nachzahlen.... ist aber natürlich kein Freibrief alles mögliche als Betriebsausgaben zu deklarieren, denn das könnte dann ggf. sogar strafbar sein... und irgendwann kommt garantiert eine Steuerprüfung...
bei einigen Ausgaben, z.B. geschäftsessen, muss aber auch genau dabei geschrieben werden wieso und weshalb etc...
im zusammenhang mit USt-Pflicht gibt es auch einen kleinen Fallstrick, den man beachten sollte. Wenn man sich da z.B. ein großes Warenlager anlegt, sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholt und dann das gewerbe abmeldet, muss man die Vorsteuer für die noch vorhandenen Waren wieder ans Finanzamt abführen.... gleiches gilt für gekaufte Maschinen/Werkzeuge/Büroeinrichtungen etc. wobei dann natürlich der Zeitwert als Grundlage genommen wird...
genaue Infos kann ein Steuerberater oder das Finanzamt selber geben...