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Eintrag der Adsense-Einnahmen in der Einnahmenüb-rechnung?

Alles zum Thema Google Adsense.
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Stephan78
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Beitrag von Stephan78 » 04.05.2007, 11:12

Hallo @all!

Ich sitze derzeit an der Steuererklärung für 2006...
Allerdings habe ich ein paar Umstimmigkeiten zur Angabe der Adsense-Einnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung, worauf ich noch keine Antwort gefunden habe.
Falls meine Fragen schon irgendwo beantwortet wurden, würde ich mich für einen Link freuen ;-)

Meine Situation:
Bin Kleinunternehmer und habe nicht zur Umsatzsteuer optiert. Übe das ganze nebenbei zur Arbeitnehmertätigkeit aus.
Habe dafür ein Gewerbe angemeldet. Meine gewerblichen Einnahmen sind zur Hälfte Adsense-Einnahmen.

Die normalen ("inländischen") Einnahmen werden ja in das Feld 111 der EÜR in brutto eingetragen.
Also Netto-Rechnungsbetrag + die 16 % Umsatzsteuer (die das Unternehmen für mich abgeführt hat)

Nach meiner Nachforschung werden die Adsense-Einnahmen ebenfalls im Feld 111 eingetragen.
Nun zu meiner Frage:
Bei Adsense handelt es sich ja um NICHT STEUERBARE Einnahmen, da:
"Es sind elektronische Leistungen i.S.v. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG, welche auch im Katalog von A 39c UStR aufgeführt werden. Somit ist der Leistungsort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt und das ist in den USA."

Also nehme ich an, dass ich auf die Adsense-Einnahmen NICHT die 16% Umsatzsteuer draufberechnen muss, oder?
Ich bin mir zwar ziemlich sicher, möchte aber nochmal nachfragen, da ja in der Anleitung zur EÜR steht
"Zeile 2 Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen
(ohne Beträge aus Zeile 9 bis 11) mit dem Bruttobetrag ein."

Kleines Beispiel:
inländische Einnahmen (netto): 1000 EUR
Adsense: 2000 EUR (auch netto, da von Google kriegen wir ja nichts)
Feld 111 EÜR: (1000 * 1,16) + 2000 = 3160,00 EUR

Beste Grüsse
Stephan

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Neno
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Beitrag von Neno » 07.05.2007, 16:57

Hallo Stephan,

bei Adsense fällt keine Umsatzsteuer an, weil Partner Google USA ist. Wäre der Partner Google Deutschland würde die Sache anders aussehen. Wenn du Kleinunternehmer bist, dann gibt es für dich keinen unterschied zwischen brutto und netto. Du darfst deinen Kunden Kunden keine USt in Rechnung stellen. Deswegen verstehe ich dein Rechenbeispiel mit 16% USt nicht. Die Umsätze trägst du ins Feld 111 ein. Die Frage nach brutto - netto stellt sich beim KleinU nicht.

Gruß
Neno

Stephan78
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Beitrag von Stephan78 » 08.05.2007, 08:37

Danke Neno! Ich hatte mich nur an dem "brutto" in der Anleitung etwas gestört...

Hätte ja sein könn dass man das trotzdem draufrechnen muss, damit das FA Einnahmen und Ausgaben verreichnen kann (Ausgaben werden ja mit MwSt angegeben)

konsumi
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Beitrag von konsumi » 08.05.2007, 14:51

Du darfst deinen Kunden Kunden keine USt in Rechnung stellen. Deswegen verstehe ich dein Rechenbeispiel mit 16% USt nicht. Die Umsätze trägst du ins Feld 111 ein. Die Frage nach brutto - netto stellt sich beim KleinU nicht.
Man kann als Kleinunternehmer die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen keine USt in Rechnung zu stellen. Man kann aber auch beim Antrag angeben, dass man sie berechnet...
ist dann nur mehr Aufwand. Dies eignet sich besonder, wenn du zu Begin sehr hohe Ausgaben hast
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