Ich sitze derzeit an der Steuererklärung für 2006...
Allerdings habe ich ein paar Umstimmigkeiten zur Angabe der Adsense-Einnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung, worauf ich noch keine Antwort gefunden habe.
Falls meine Fragen schon irgendwo beantwortet wurden, würde ich mich für einen Link freuen

Meine Situation:
Bin Kleinunternehmer und habe nicht zur Umsatzsteuer optiert. Übe das ganze nebenbei zur Arbeitnehmertätigkeit aus.
Habe dafür ein Gewerbe angemeldet. Meine gewerblichen Einnahmen sind zur Hälfte Adsense-Einnahmen.
Die normalen ("inländischen") Einnahmen werden ja in das Feld 111 der EÜR in brutto eingetragen.
Also Netto-Rechnungsbetrag + die 16 % Umsatzsteuer (die das Unternehmen für mich abgeführt hat)
Nach meiner Nachforschung werden die Adsense-Einnahmen ebenfalls im Feld 111 eingetragen.
Nun zu meiner Frage:
Bei Adsense handelt es sich ja um NICHT STEUERBARE Einnahmen, da:
"Es sind elektronische Leistungen i.S.v. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG, welche auch im Katalog von A 39c UStR aufgeführt werden. Somit ist der Leistungsort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt und das ist in den USA."
Also nehme ich an, dass ich auf die Adsense-Einnahmen NICHT die 16% Umsatzsteuer draufberechnen muss, oder?
Ich bin mir zwar ziemlich sicher, möchte aber nochmal nachfragen, da ja in der Anleitung zur EÜR steht
"Zeile 2 Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen
(ohne Beträge aus Zeile 9 bis 11) mit dem Bruttobetrag ein."
Kleines Beispiel:
inländische Einnahmen (netto): 1000 EUR
Adsense: 2000 EUR (auch netto, da von Google kriegen wir ja nichts)
Feld 111 EÜR: (1000 * 1,16) + 2000 = 3160,00 EUR
Beste Grüsse
Stephan