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Man kann als Kleinunternehmer die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen keine USt in Rechnung zu stellen. Man kann aber auch beim Antrag angeben, dass man sie berechnet...Du darfst deinen Kunden Kunden keine USt in Rechnung stellen. Deswegen verstehe ich dein Rechenbeispiel mit 16% USt nicht. Die Umsätze trägst du ins Feld 111 ein. Die Frage nach brutto - netto stellt sich beim KleinU nicht.